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Schulungen für Wahlvorstände

B
Beisemann
Nov 2016 bearbeitet

Muss der Betriebsrat für Schulungen der Wahlvorstände einen Beschluss machen?

2.36007

Community-Antworten (7)

O
Oblatixx

17.10.2013 um 13:36 Uhr

Nein, das geht den Betriebsrat nichts an, das macht der Wahlvorstand selbst.

C
Charlys

17.10.2013 um 13:36 Uhr

Der Wahlvorstand ist eigenständig und fast diese Beschlüsse für sch selbst. Es gelten hier aber die gleichen Regelungen wie für Schulungen der BR. Also WV-Sitzung TO und Beschluss fassen und dem AG mitteilen.

O
Oblatixx

17.10.2013 um 13:57 Uhr

@Charlys Wo steht die Frage, WIE ein Beschluss zu fassen ist?

C
Charlys

17.10.2013 um 13:59 Uhr

findet man im Web und Kommentaren/Urteilen

Zur Betätigung im Wahlvorstand gehört die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung, wie sie für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich ist. Daher hat der Arbeitgeber nicht nur das Entgelt fortzuzahlen. Er hat auch die Schulungskosten und sonstigen Aufwendungen zu übernehmen, die dem Wahlvorstandsmitglied entstehen. Anzuwenden ist grundsätzlich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Schulungsmaßnahmen für Betriebsratsmitglieder.

In einer grundlegenden Entscheidung vom 7.6.1984 (AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht hervorgehoben, dass bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern nach entsprechender Beschlussfassung gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG regelmäßig die Erforderlichkeit von Schulungen zum Wahlrecht zu bejahen ist. Bei Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits Betriebsratswahlen durchgeführt haben, stellt das Bundesarbeitsgericht darauf ab, ob ausreichende Kenntnisse vorhanden sind.

Diese Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist zuletzt durch das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 14.03.2012 (ArbuR 2012, 325) bestätigt worden. In diesem Urteil wird noch einmal klargestellt, dass jedes Wahlvorstandsmitglied unabhängig vom Wissensstand der anderen Wahlvorstandsmitglieder einen eigenen Schulungsanspruch hat.

https:www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Betriebsratwahlen/freistellung_wv.pdf

O
Oblatixx

17.10.2013 um 14:13 Uhr

Du hast wieder nicht gelesen. Ich suche die Frage, die Du beantwortet hast. Hier steht sie nirgends. Und auch deine zweite Antwort mag richtig sein, ich fragte aber etwas anderes. Lassen wir das, Du willst nicht.

N
nicoline

17.10.2013 um 21:25 Uhr

P
Pjöööng

18.10.2013 um 12:09 Uhr

Ich denke eher an Copy/Paste-Gastroenteritis

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