Erstellt am 17.10.2013 um 11:36 Uhr von Oblatixx
Nein, das geht den Betriebsrat nichts an, das macht der Wahlvorstand selbst.
Erstellt am 17.10.2013 um 11:36 Uhr von Charlys
Der Wahlvorstand ist eigenständig und fast diese Beschlüsse für sch selbst. Es gelten hier aber die gleichen Regelungen wie für Schulungen der BR. Also WV-Sitzung TO und Beschluss fassen und dem AG mitteilen.
Erstellt am 17.10.2013 um 11:57 Uhr von Oblatixx
@Charlys
Wo steht die Frage, WIE ein Beschluss zu fassen ist?
Erstellt am 17.10.2013 um 11:59 Uhr von Charlys
findet man im Web und Kommentaren/Urteilen
Zur Betätigung im Wahlvorstand gehört die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung, wie sie für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich ist. Daher hat der Arbeitgeber nicht nur das Entgelt fortzuzahlen. Er hat auch die Schulungskosten und sonstigen Aufwendungen zu übernehmen, die dem Wahlvorstandsmitglied entstehen. Anzuwenden ist grundsätzlich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Schulungsmaßnahmen für Betriebsratsmitglieder.
In einer grundlegenden Entscheidung vom 7.6.1984 (AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht hervorgehoben, dass bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern nach entsprechender Beschlussfassung gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG regelmäßig die Erforderlichkeit von Schulungen zum Wahlrecht zu bejahen ist. Bei Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits Betriebsratswahlen durchgeführt haben, stellt das Bundesarbeitsgericht darauf ab, ob ausreichende Kenntnisse vorhanden sind.
Diese Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist zuletzt durch das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 14.03.2012 (ArbuR 2012, 325) bestätigt worden. In diesem Urteil wird noch einmal klargestellt, dass jedes Wahlvorstandsmitglied unabhängig vom Wissensstand der anderen Wahlvorstandsmitglieder einen eigenen Schulungsanspruch hat.
https:www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Betriebsratwahlen/freistellung_wv.pdf
Erstellt am 17.10.2013 um 12:13 Uhr von Oblatixx
Du hast wieder nicht gelesen.
Ich suche die Frage, die Du beantwortet hast. Hier steht sie nirgends.
Und auch deine zweite Antwort mag richtig sein, ich fragte aber etwas anderes.
Lassen wir das, Du willst nicht.
Erstellt am 17.10.2013 um 19:25 Uhr von nicoline
Könnte das sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Dyslexie
Erstellt am 18.10.2013 um 10:09 Uhr von Pjöööng
Ich denke eher an Copy/Paste-Gastroenteritis