Vorgezogene Neuwahl an 2 Standorten (jetziger BR 1 Standort)
Guten Tag zusammen, durch Ausscheiden mehrerer BR-Mitglieder sind wir gezwungen, zwei Wahlvorstände zu bestellen. Unser Unternehmen hat 2 Standorte, die BR-Wahl 2018 wurde für beide Standorte gemeinsam durchgeführt, so dass jetzt 1 Gremium (13 Mitglieder nominell, jetzt 11, davon 2 in Elternzeit (diese lassen ihr Amt ruhen)) für beide Standorte existiert. Dazu folgende Fragen:
- Die Bestellung der Wahlvorstände sind ja keine Beschlüsse sind, bei denen es um Mehrheiten geht. Hier sollte es ja reichen, wenn Kandidaten für die Wahlvorstände z. B. nur 2 oder 3 Stimmen haben - sehe ich das richtig?
- Müssen die Wahlen an beiden Standorten am selben Tag stattfinden? Wenn unterschiedliche Tage bestimmt werden, was passiert dann mit dem Standort, der den späteren Termin hat? Ist dieser Betrieb in dieser Zeit zwischen den Wahlterminen dann betriebsratlos?
- Wir haben noch bis 31.03.2021 Kurzarbeit. Sollte eine Wahltermin in diese Zeit fallen: Gibt es eine Möglichkeit, Stützunterschriften zu leisten, ohne persönlich zu unterzeichnen? Oder müssen die Stützunterschriften tatsächlich persönlich abgegeben werden?
- Ist es per Beschluss des Wahlvorstandes möglich, eine reine Briefwahl durchzuführen, um einen Betriebsrat zu wählen? Vielen Dank für eine Beantwortung dieser Fragen.
Community-Antworten (7)
22.12.2020 um 14:36 Uhr
also wenn ihr einen gemeinsamen Betrieb habt, es also nur 1 Betriebsrat ist, dann gibt es auch nur einen Wahlvorstand. solltet ihr mittlerweile kein gemeinsamer Betrieb (siehe https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gemeinsamer-betrieb-36849) mehr sein, dann bestimmt der jetzige BR einen Wahlvorstand für jeden Betrieb, diese Wahlvorstände bereiten dann jeweils eigenständig eine Br-Wahl im jeweiligen Betrieb vor.
22.12.2020 um 14:44 Uhr
Es ist ein Unternehmen mit 2 Standorten, die ca. 200 km auseinanderliegen. Bei der letzten Wahl 2018 wurde entschieden, dass ein BR für beide Standorte gebildet werden soll, jetzt sieht man die Möglichkeit, für beide Standorte jeweils einen BR wählen zu lassen. Danke für die Antwort, aber die Fragen sind damit leider nicht alle geklärt.
22.12.2020 um 14:45 Uhr
"- Die Bestellung der Wahlvorstände sind ja keine Beschlüsse sind, bei denen es um Mehrheiten geht. Hier sollte es ja reichen, wenn Kandidaten für die Wahlvorstände z. B. nur 2 oder 3 Stimmen haben - sehe ich das richtig?"
Nein! Wenn der BR etwas macht, dann über einen Beschluss. Und wenn eben ein WV eingesetzt werden soll, dann auch über einen Beschluss. Ob man jetzt nur einen oder mehrere macht (also für jedes WV-Mitglied separat), ist Sache des BR. Aber ohne Beschluss passiert im BR gar nichts.
"- Wir haben noch bis 31.03.2021 Kurzarbeit. Sollte eine Wahltermin in diese Zeit fallen: Gibt es eine Möglichkeit, Stützunterschriften zu leisten, ohne persönlich zu unterzeichnen? Oder müssen die Stützunterschriften tatsächlich persönlich abgegeben werden?"
Man könnte einen Zettel aufsetzen: "ich unterstütze Kandidat XY / Liste Z bei der am XX.XX.XXXX stattfindenden Betriebsratswahl der Firma A" mit Unterschrift und Datum. Der Listenführer würde diese zugeschickt bekommen und die Unterschriften an die Liste tackern und selbige dann beim WV einreichen.
"- Ist es per Beschluss des Wahlvorstandes möglich, eine reine Briefwahl durchzuführen, um einen Betriebsrat zu wählen?"
Normalerweise nicht. Ich denke, es würde ein bisschen von der Art der Kurzarbeit abhängen. Wenn die komplette Firma auf 100% KA ist (also niemand bis Ende März arbeitet), dann könnte das rechtlich ggf. in Ordnung sein. Wenn aber die KA nicht so krass ausfällt und noch gearbeitet wird, dann wäre das mMn rechtlich nicht drin. Aber das sollte der WV mit einem Rechtsanwalt abklären.
23.12.2020 um 11:04 Uhr
Stützungsunterschriften müssen natürlich persönlich geleistet werden. Und die von Celestro angesprochenen Möglichkeit dürfte schnell an ihre Grenzen stoßen. Den die Unterschriften müssen alle fest mit der Kandidatenliste verbunden sein. Das dahinter heften funktioniert vieleicht noch bei wenigen Blättern. Aber bei mehreren...
23.12.2020 um 11:41 Uhr
"Den die Unterschriften müssen alle fest mit der Kandidatenliste verbunden sein."
Sehe ich nicht so. Siehe:
"Die Stützunterschriften müssen der jeweiligen Vorschlagsliste zweifelsfrei zugeordnet werden können. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich, die Vorschlagsliste und die Blätter für die Stützunterschriften von Beginn an miteinander zu verbinden (zum Beispiel durch Zusammenheften).
wenn aber auf jedem Zettel draufsteht, wozu er gehört, ist ein zusammenheften nicht nötig und daher kein Problem.
Auch das BAG sieht keine derartige Notwendigkeit:
https://verdi-bub.de/wissen/urteile/wahlvorschlaege-und-pruefungspflicht-des-wahlvorstands
speziell "Kommentar" unter Buchstabe c.
24.12.2020 um 09:38 Uhr
Briefwahl für alle ist prinzipiell möglich. Ihr müsst eben ein Wahllokal einrichten und eine gewisse Zeit offen halten. Wenn alle MA Briefwahl beantragt haben, kann das eine sehr kurze Zeit sein. Damit habt ihr eine ganz normale Wahl mit einem sehr hohen Anteil an Briefwählern.
24.12.2020 um 15:15 Uhr
Davon halte ich gar nichts. Warum? Ein MA der Briefwahl beantragt, kann es sich anders überlegen und doch lieber "vor Ort" wählen. Das Wahllokal muss also eh ziemlich lange offen sein (sonst ist die Wahl anfechtbar) und demnach sollte man sich mMn diese Überlegung direkt schenken.
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