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Mitbestimmung bei Schichtwechsel?

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Darkly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

Wenn ein Kollege von einer Schicht in die andere (Gegenschicht) wechseln SOLL, weil es "Wunsch" des Abteilungsleiters ist, sollte der Betriebsrat doch auch angehört werden?

Der betroffene will das nicht, weil er schon dieses mehrfach machen musste und jetzt ist er auf uns zugekommen (wir haben davon leider nichts gewusst).

Regelt dieses ebenfalls § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ?

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Community-Antworten (6)

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gironimo

17.10.2013 um 10:43 Uhr

Im Prinzip ja.

Es kommt darauf an, was Ihr wie in Eurer BV zur Arbeitszeit geregelt habt; also wie der Ablauf bei der Schichtplangestaltung ist. Gibt es dort keine Regelung zu "plötzlichen" Wechseln, muss der BR den Änderungen zustimmen.

Allerdings bliebe auch noch der Beschwerdeweg des AN, wenn sich der Kollege wegen häufiger Wechsel benachteiligt fühlt.

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Darkly

17.10.2013 um 10:52 Uhr

Hallo Gironimo,

Unsere Betriebsvereinbarung steht noch aus, daher habe ich dort keine Handhabe.

Könnte ich mich aber hierbei auf den § 87 Abs. 1 Nr. 2 berufen oder kann der AL da einfach so machen?

Der Kollege hat hierbei betont, dass der AL ihn täglich dazu drängt die Schicht zu wechseln. Der Kollege aber meinte, dass dieses auf privaten Gründen einfach nicht ginge.

Besteht die Option den AL aufzufordern eine Anhörung zu stellen?

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Lotte

17.10.2013 um 10:54 Uhr

Hallo Darkly, der BR ist beim Schichtwechsel in der Mitbestimmung. Google mal BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 33/88 LG Lotte

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gironimo

17.10.2013 um 11:11 Uhr

Ihr solltet umgehend beschließen dem AG mitzuteilen, dass er es unterlassen möge einseitig Schichtpläne in Kraft zu setzen oder zu ändern, sondern stattdessen die Mitbestimmung des BR zu beachten.

Beachtet der AG euch nicht, könnt Ihr den Rechtsweg beschreiten.

D
Darkly

17.10.2013 um 11:22 Uhr

Hallo Leute

Vielen Dank für Eure ausfürhlichen Antworten!!! Ich bin zufrieden :0)

L
Lotte

17.10.2013 um 11:25 Uhr

Hallo gironimo, dass der BRV den AG auffordert, die Mitbestimmungsrechte des BR einzuhalten, muss man nicht beschließen ;-) LG Lotte

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