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Datenschutz

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RalfDolder
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen sollen demnächst PC-Schulungen durchgeführt werden (Umstellung auf ein neues Betriebssystem- neues Office). Thematisch eigentlich leidenschaftslos. Alle haben innerhalb eines Zeitrahmens Termine bekommen bzw. konnten sich welche aussuchen. Soweit so gut. Heute machte eine Mail die Runde in der persönliche Daten abgefragt werden: Name/Adresse/Geburtstag/Bildungsstand bzw. letzter Schulabschluss/Behinderung (ja/nein)/Immigrationshintergrund. Begründung: Für die Schulungen möchte man Fördermittel beantragen und benötige diese Angaben. Läuft hier nicht richtig was verkehrt?

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Community-Antworten (4)

C
Charlys

15.10.2013 um 20:20 Uhr

Ob jemand behindert ist oder nicht muss nicht wahrheutsgemäß beantwortet werden. Von AN welche sich offenbahrt haben ist es dem AG ehe bekannt. Auch viele der anderen Daten hat der AG in der Personalakte, darauf würde ich den AG hinweisen und auf das Datenschutzgesetz welche den sparsamen Umgang mit Daten vorschreibt. Soarsam bedeutet hier auch nicht mehrfache Erfassung.

L
Lurchi

15.10.2013 um 22:44 Uhr

Das geht so einfach????? Ich hoffe doch, dass ihr von Eurem MBR Gebrauch gemacht habt? § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze

(1) Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen, sowie für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze.

H
Hoppel

16.10.2013 um 10:04 Uhr

@ RalfDolder

Gehe ich recht in der Annahme, dass euer Betrieb unter 250 MA zählt? Dann gibt es in der Tat Fördermittel > google mal "WeGebAU" Du wirst feststellen können, dass die vom AG erfragten Angaben gefordert sind, um Fördermittel zu beantragen.

@ Charlys

"Ob jemand behindert ist oder nicht muss nicht wahrheutsgemäß beantwortet werden. "

... die Frage nach einer anerkannten Schwerbehinderung darf im Arbeitsverhältnis gestellt werden, sobald das KSchG und der besondere Kündigungsschutz greift! Dann MUSS die Frage wahrheitsgemäß beantwortet werden ...

G
gironimo

16.10.2013 um 12:04 Uhr

Dennoch: Personalfragebögen unterliegen der Zustimmung des BR!

Erst Einigung mit dem BR darüber, welche Fragen erforderlich sind, wer gefragt wird und was mit den Bögen geschieht und dann erst die Fragebögen verteilen.

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