Erstellt am 13.10.2013 um 14:43 Uhr von Charlys
Nicht wann bietet es sich an! Das Gesetz/ WO schreibtves vor, sofern beim förmluchen Wahlverfahren mehr als eine Liste eingereicht wird. Ggf doch einmal ganz einfach das Gesetz und WOmlesen, verschafft Klarheit und Wissen.
Erstellt am 13.10.2013 um 17:45 Uhr von AlterHase
@ Charlys
„verschafft Klarheit und Wissen.“
Ja, richtiges Lesen auch……
Ich kann bei der Frage leider nicht erkennen, wo hier deine Antwort rein passt……
Da es nicht selten vorkommt, gerade in mittleren Betrieben ist dies oft der Fall, dass nur eine Liste abgegeben wird und es somit zu einer Personenwahl kommt, ist diese Frage gar nicht so abwegig wie von Dir hier eingeordnet.
@ Gissmo
Immer dann wenn man glaubt/meint, eine größere Chance zu haben gewählt zu werden. Oder auch nur, um andere zu ärgern……
Da hier dann jeder Wähler nur noch eine Stimme hat, also nur noch eine Liste anstelle der Personen zu wählen ist, ist es durchaus möglich, dass hierdurch ein ganz anderes Ergebnis herauskommt.
Wenn man sich dann noch als Erster auf die Liste setzt und auch noch ein paar im Betrieb beliebte dazu bringt, sich ebenfalls auf die Liste zu setzen, stehen die Chancen gar nicht schlecht, hiermit etwas zu erreichen, was bei einer Personenwahl vielleicht so nicht möglich gewesen wäre.
Erstellt am 13.10.2013 um 18:52 Uhr von Charlys
AlterHase, die Fragestellung lässt schlussfolgern, dass man dieses beeinflussen kann. Also vor Ende der Zeit der Möglichkeit Wahlvirschläge einzureichen dieses steuern, beeinflussen zu können. Also hier ggf gegen die Interessen der Wahlberechtigten handeln zu können. Sprich unerlaubten ggf sogar strafbaren Einfluss auf die Wahl zu nehmen.
Erstellt am 13.10.2013 um 20:03 Uhr von Hartmut
@Gissmo: Ich kannte mal einen jungen AN, der war neu im Unternehmen und wollte BRM werden. Der BR, den er antraf, war ein Haufen ebenso langjähriger wie gelangweilter Haudegen, die sich seit Jahr und Tag von Amtszeit zu Amtszeit wiederwählen ließen.
Hätte der junge AN sich an der (vorgesehenen) Personenwahl beteiligt, wäre er verloren gewesen, denn es kannte ihn ja niemand. Also fasste er sich ein Herz und startete eine neue Liste. Für diese fanden sich alsbald weitere Mitglieder, und im Nu waren die erforderlichen 50 Stimmen beisammen. Dann traute er sich noch, Wahlwerbung für die Liste zu machen und neue Ideen kundzutun ... und siehe da, ehe er sich's versah, war er der neue BRV!
Eventuell ist das ein wenig hilfreich, es würde mich freuen.
Erstellt am 13.10.2013 um 20:13 Uhr von AlterHase
@Charlys
Bei allem Respekt, aber bei deinem Talent zur Feststellung von nicht gesagtem aber wohl gemeintem, solltest Du besser Lotto spielen. Dort einen Treffer zu platzieren, dürfte um ein Vielfaches höher sein……
Erstellt am 14.10.2013 um 10:56 Uhr von polybär
@ll,
ist die anzahl der Listen eigendlich Begrenzt ?
oder können 20 Listen eingereicht werden ? und darf auf jeder Liste auch nur ein Name stehen ?
Erstellt am 14.10.2013 um 11:24 Uhr von Kölner
Wenn auf jeder Liste nur ein Name steht findet eine Persönlichkeitswahl statt!
Hinsichtlich der Stützunterschriften ist bei jeder Wahl die Menge der Listen begrenzt...