Erstellt am 11.10.2013 um 08:20 Uhr von gironimo
Der AG kann Aufgaben und Berechtigungen delegieren. Es ist völlig normal (und in größeren Betrieben auch gar nicht anders machbar), dass Mitarbeiter der Personalabteilung - z.B. ein Personalreferent - eigenständig die Anhörung des BR einleiten.
Erstellt am 11.10.2013 um 08:26 Uhr von Hoppel
@ Krebsboy
Wo steht denn geschrieben, dass auf dem Anhörungsbogen eine Unterschrift geleistet werden muss? Das BetrVG sieht das jedenfalls nicht vor.
Erstellt am 11.10.2013 um 09:41 Uhr von Krebsboy
Hi Hoppel,
Im Paragraph 99 und im Vordruck für Eingliederung den ich habe aus dem Internet.
Erstellt am 11.10.2013 um 10:10 Uhr von rolfo
Hallo Krebsboy, falls du ein anders BetrVG hast als wir, wo hast du im 99er gelesen dass der Anhörungsbogen unterschrieben sein muss?
Erstellt am 11.10.2013 um 11:45 Uhr von Hoppel
@ Krebsboy
Wie bereits geschrieben, der §99 BetrVG sieht eine solche Unterschrift nicht vor. Es ist noch nicht einmal vorgeschrieben, wie der BR durch den AG unterrichtet wird; das könnte z.B. auch mündlich geschehen. Aus Beweisgründen ist es allerding ratsam, dass dem BR die Anhörung schriftlich eingereicht wird.
Aber aus dem BetrVG geht auch hervor, dass der ARBEITGEBER in der Pflicht ist. Wenn für die Anhörung ein Vordruck verwandt wird, muss der BR sicher sein können, dass die beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme durch den AG oder einen zur Einstellung/Kündigung Berechtigten legitimiert ist.
Dazu sollte zweifelsfrei geklärt sein, wer dieses Formular unterschreiben darf.
Wer die "frohe" Botschaft überbringt, kann Euch dann egal sein.
Erstellt am 11.10.2013 um 11:53 Uhr von Krebsboy
Sorry aber nicht gelesen, aber ich gehe davon aus das eine Anhörung die mir als muster vorliegt auch der Arbeitgeber unterschreiben muss das alles was drin steht auch seine richtigkeit hat.wenn ich in dieser in sicht verkehrt liege dann bin ich für jede hilfe dankbar.da wir mit unseren BR noch recht neu sind.
Mfg
Erstellt am 11.10.2013 um 13:34 Uhr von Hoppel
@ Krebsboy
Dann sind wir uns doch einig! Entweder unterschreibt der AG oder es unterschreibt eine Person, die ebenfalls zur selbständigen Einstellung/Kündigung berechtigt ist.
Und wenn ihr nicht sicher seid, dass außer dem AG noch weitere Personen in o.g. Sinn berechtigt sind, müsst ihr das halt klären.