Erstellt am 09.10.2013 um 20:09 Uhr von Charlys
Listenwahl bedeutet es gibt mehr als eine Liste. Gibt es nur eine ist immer Persönlichkeitswahl.
Erstellt am 09.10.2013 um 20:18 Uhr von Hoppel
@ Wamme
In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. >> §14a Abs.5 BetrVG
Zählt Euer Betrieb mehr als 100 wahlberechtigte AN, kommt es halt darauf an, ob ein oder mehrere gültige Wahlvorschläge fristgerecht beim Wahlvorstand eingehen.
Erstellt am 10.10.2013 um 06:54 Uhr von Rattle
Hallo,
nein, es gibt keine möglichkeit eine listenwahl zu verhindern, eine listenwahl ist aber kein muss!
MFG