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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertrauensmann

S
schwäble
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, sind ein Betrieb mit 280 Beschäftigten, und mehreren Einsatzstellen und Niederlassungen. Seit der letzten Btr Wahl hat ein größerer Betriebszweig kein Vetreter mehr vor Ort. Nun meine Frage, kennt sich jemand aus mit Vertrauensperson etc. Wir würden eine Person ernennen welche die anfallenden Probleme an den Btr. vorträgt. Eine gesonderter Btr für diesen Betriebszweig wird ausgeschlossen.

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

26.04.2011 um 16:37 Uhr

Hallo,

was soll die Vertrauensperson denn alles machen? Ihr müßt bedenken, daß er nur ein "normaler " Arbeitnehmer ist und auch wenn ihr den ernennt keinerlei besondere Rechte hat, also nichts von dem machen kann was ihr in eurer Funktion als BR machen könnt/dürft. ER kann z.B. niemals auf Verschwiegenheit osä verpflichtet werden von den Kollegen die mit Problemen zu ihm kommen, wenn ihr als BR dann darüber "plaudert" blüht evtl eine Amtsenthebung,bei ihm ist denn ein Kollege nicht mehr sein Freund... Wäre es da nicht besser regelmäßig Sprechstunden in dem Betriebszweig zu machen oder evtl doch einen BR dort wählen?

Gruß rtjum

C
charlot

26.04.2011 um 16:46 Uhr

schwäble + rtjum

Wenn dieser Betrieb/ Betriebsweig, wobei ich hier den Begriff " zweig" nicht zuordnen kann, ein eigenständiger Betrieb ist, kann dort kein Außenstehender etwas regeln. Gehört er zum Betrieb, gehört es zu den mandatspflichten, dass der BR sich auch um diese AN kümmert. Unterläßt er dieses, wäre es ein Pflichtverletzung und könhte gem. § 23 geahndet werden. Spätestens bei der nächsten Wahl werden sich die Koll. wohl daran erinnern, dass es hier einen BR gibt welchem sie wohl egal waren.

PS: Jegliche arbeitszeit welcher ein AN aus diesem Betriebszweig der kein BR ist hier für die hier angedachten Dinge verbraucht, wäre eine Verletzung seiner Pflichten und könnte berechtigt zur Kündigung führen.

D
DonJohnson

26.04.2011 um 17:03 Uhr

Wenn mich meine Glaskugel nicht in Stich läßt, denke ich, dass es wohl ein Betriebsteil ist... nun gut... Ich hoffe der BR nimmt die Möglichkeit von Sprechstunden wahr, in jedem Betriebsteil - da können AN dann direkt hin. Oder den BR per Post oder Telefon informieren, dass ein Gesprächstermin gewünscht wird...

usw usw usw

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