Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand erforderlich?
Hallo, wir (BR) haben den Wahlvorstand für die BR-Wahl 2014 beschlossen (3 Personen). Die Kollegen waren zwischenzeitlich auf Schulung und teilten dem BR nun mit, dass noch Ersatzmitglieder bestimmt werden müssen, da der Wahlvorstand nicht handlungsfähig ist, wenn einer von den dreien ausfällt.
Stimmt das?
Community-Antworten (3)
08.10.2013 um 13:55 Uhr
Im Prinzip ja. Man kann natürlich darauf hoffen, dass niemand ausfällt. Wenn aber doch, hat man ein Problem.
Es ist immer zu empfehlen, auch Ersatzmitglieder zu benennen; man ist auf der sicheren Seite.
08.10.2013 um 15:30 Uhr
Zwischenfrage an gironimo: Müssen die Ersatzmitglieder auch geschult werden?(Für den Fall der Fälle)
08.10.2013 um 17:39 Uhr
Ob sie MÜSSEN - würde ich eher mit nein beantworten. Es erscheint mir unwahrscheinlich, dass bei einem Ausfall eines Wahlvorstandmitgliedes niemand mehr da ist, der sich auskennt.
Wenn sich die Möglichkeit ergibt, würde ich es aber befürworten.
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