Erstellt am 02.10.2013 um 09:22 Uhr von gironimo
Da wird die Personalabteilung wahrscheinlich glauben, man brauche den BR nicht mehr anzuhören, wenn der Arbeitsvertrag auch die neue Tätigkeit möglich macht (das ist eben ein Irrtum der Perso). Oder - die Tätigkeiten ändern sich nicht in dem Maße, dass eine Versetzung im Sinne des § 95 BetrVG vorliegt.
Egal wie - wie sieht es denn der betroffene Kollege? Es geht bei ihm ja um 5 Gehaltsgruppen - doch nicht schlecht? Da wäre es vielleicht ratsam, die Sache durchzuwinken und erst hinterher darüber zu stolpern, dass möglicher Weise der BR nicht zur Versetzung gehört wurde und es dann bei mahnende Worte an die Personalabteilung zu belassen. Taktische Überlegungen also.
Erstellt am 02.10.2013 um 10:03 Uhr von Watschenbaum
was hat der Kollege vor ? dagegen klagen ?
vermutlich gehts ja 5 Entgeltgruppen nach unten ?
ein Arbeitsvertrag könnte aber auch mit wirksamer Versetzungsklausel nur "gleichwertige Aufgaben" rechtfertigen
also kann hier der AG entweder nur einvernehmlich mit dem AN oder per Änderungskündigung (mit entsprechender Anhörung des BR und Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist) operiert werden
Erstellt am 02.10.2013 um 10:14 Uhr von Darkly
Was ich vllt. nicht so richtig hervorgebracht habe, dass er herabgestuft wird. Das Aufgabegebiet wird deutlich anders... er arbeitet in der Planung und soll nun an die Maschine, obwohl er seinen Job ordentlich gemacht hat.
Der Kollege wird lediglich an die Maschine gestellt weil er die Maschine einwandfrei bedienen kann und da ein Engpass herrscht.
@Watschenbaum: Kann der AG einfach so eine Änderungskündigung ausprechen in diesem Falle?! Das bezweifele ich sehr, dass würde doch in diesem Falle vor keine Arbeitsgericht standhalten.
Erstellt am 02.10.2013 um 10:27 Uhr von Watschenbaum
kommt darauf an, was der AG an Gründen anführt oder ob man durch diese "Umgruppierung" eine Beendigungskündigung vermeidet.........
man müsste halt die Hintergründe dieser Aktion kennen,
so "mir nichts, dir nichts" kommt ja ein AG nicht auf solche Ideen
entweder wären die Gründe verhaltensbedingt (hat Mist gebaut?)
oder personenbedingt (Krankheit ? )
oder betriebsbedingt (Abteilung soll verkleinert werden, Arbeitsplätze fallen weg?)
offenbar nimmt es aber euer AG nicht so genau mit seiner Informations- und/oder Anhörungspflicht, wenn ihr da völlig im Dunkeln tappt.........
vielleicht will er auch den AN erstmal alleine etwas unter Druck setzen, damit er dem Vorhaben zustimmt und somit eine Änderungskündigung obsolet wäre
da wäre jetzt zumindest mal als BR angeraten, beim AG nachzufragen, was da abgeht
Erstellt am 02.10.2013 um 10:32 Uhr von Watschenbaum
"Der Kollege wird lediglich an die Maschine gestellt weil er die Maschine einwandfrei bedienen kann und da ein Engpass herrscht."
das wäre kein Grund für eine Änderungskündigung
und selbst wenn der Kollege dies vorübergehend machen würde, bis wieder jemand eingestellt wird, sollte er sich auf jeden Fall seine bisherige Vergütung bewahren - das wäre nur recht und billig, wenn er sich schon breitschlagen lässt
denn über das Direktionsrecht geht da nix mit "Umgruppierung und gleichzeitiger Lohnkürzung"
Erstellt am 02.10.2013 um 10:46 Uhr von Darkly
@Watschenbaum:
Vielen Dank für die Hilfe. Ich bin mal gespannt wie die Geschichte ausgeht.
Darkly
Erstellt am 02.10.2013 um 10:56 Uhr von gironimo
oh - ha - nach unten.
Na da würde ich gleich zum Telefonhörer greifen und die Personalabteilung fragen, wo den die Anhörung zur Änderungskündigung und Versetzung bleibt.
Zeigt diese sich nicht kooperativ, sollte der BR per Beschluss dem AG mitteilen, dass er es unterlassen möge einseitig personelle Maßnahmen durchzuführen.
Mit dem Kollegen solltet ihr sprechen, dass dieser nicht voreilig irgendetwas unterschreibt.
Erstellt am 02.10.2013 um 13:13 Uhr von Lotte
Hallo Darkly,
dass der Kollege nicht zustimmt und sich auch gegen die Versetzung wehrt, ist jetzt vor allem wichtig. Er soll die Arbeit nur unter Vorbehalt ausführen und seine arbeitsvertraglichen Ansprüche vorsorglich schriftlich geltend machen. Dass Ihr dann gegen die Versetzung vorgeht ist eine andere Schiene.
LG Lotte