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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entsendung GBR

O
Osthund
Jan 2018 bearbeitet

Ich finde in den Gesetztesbüchren kein Kommentar ob es eine GEHEIME Entsendung gibt. Unser BR Vorsitzende sagt es gibt eine geheime Wahl im BerVG aber keine geheime Entsendung. Er möchte den Antrag auf geheime Ensendung (Wahl) nicht zulassen.

1.922010

Community-Antworten (10)

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rolfo

24.09.2013 um 16:51 Uhr

Was soll das sein, geheime Entsendung?

C
Charlys

24.09.2013 um 16:53 Uhr

Meinst Du offene oder geheime Abstimmung wer entsendet werden soll? Wenn ja warum? Hast Du ein Problem zu deiner Abstimmung zu stehen? Warum?

C
Charlys

24.09.2013 um 16:54 Uhr

Wie Beschlüsse gefasdt werden, kann man im BetrVG nachlesen und das sollte man als BRM auch tun.

O
Osthund

24.09.2013 um 16:55 Uhr

Ein GBR Mitglied wird nicht gewählt sondern entdendet laut Gesetz. Deswegen gibt es auch keinen Minderheitenschutz.

Und es soll bei einer Entsendung auch keine geheime Wahl geben im örtlichen BR. Und diese Entsendung ist auch kein Beschluss! Daher ist Dein Kommentar leider wenig Hilfreich!

C
Charlys

24.09.2013 um 16:59 Uhr

Stimmt, es gibt kein Minderheitenschutz! Die Entsendung ist im BetrVG geregelt § 47. Aber auch wann geheim abgestimmt werden muss und wann wie kann ist im BetrVG geregelt, kann man also dort nachlesen.

C
Charlys

24.09.2013 um 17:02 Uhr

Rechtsquellen zu dem gesamten Thema ........

§§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1, 33 Abs. 1, 38 Abs. 2 BetrVG ........

C
Charlys

24.09.2013 um 17:35 Uhr

@Osthund, klar bedarf es hier eines Beschlusses, denn der BR muss ja aus der Mitte seiner Mitglieder entsenden. Hier muss dann klar entschieden/ beschlossen werden wer entsendet wird. Also Beschluss, nicht würfeln oder Wollen des BRV. Auch hat der BRV keinen Anspruch entsandt zu werden. .... Der Betriebsrat entscheidet über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG durch Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit nach § 33 Abs. 1 BetrVG. ...... ob dieser Beschluss dann geheim oder offen zu erfolgen hat ist auch im BetrVG geregelt. Also war der Hinweis ausreichend, wenn man sich die Mühe macht im BetrVG nachzulesen oder ggf google zu nutzen.

G
gironimo

24.09.2013 um 17:58 Uhr

Aber was hindert den BR daran, den guten alten demokratischen Grundsätzen zu folgen und bei personenbezogenen Abstimmungen dem Antrag auf geheimer Wahl statt zu geben.

C
Charlys

24.09.2013 um 20:39 Uhr

Gironimo, sieht das BetrVG ja vor, nur das Wollen eines BRM reicht dann nicht. Es sei man hat es so in einer GO geregelt, was einige BR so regeln.

H
Hoppel

25.09.2013 um 09:31 Uhr

@ Osthund

"Unser BR Vorsitzende sagt es gibt eine geheime Wahl im BerVG aber keine geheime Entsendung. Er möchte den Antrag auf geheime Ensendung (Wahl) nicht zulassen. "

Euer BRV hat in einem Punkt Recht ... die geheime Abstimmung ist in Bezug auf die Entsendung von BRM in den GBR im BetrVG NICHT vorgesehen.

Euer BRV liegt daneben, dass die zu entsendenden BRM gewählt werden. Vom Gesetzgeber vorgesehen ist eine Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit.

Aber Euer BRV liegt völlig daneben, dass er die Macht hat, den Antrag auf geheime Abstimmung nicht zulassen zu dürfen.

Und wenn die Mehrheit der anwesenden BRM dann die geheime Abstimmung beschließt, ist das hinzunehmen!

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