Erstellt am 24.09.2013 um 14:51 Uhr von rolfo
Was soll das sein, geheime Entsendung?
Erstellt am 24.09.2013 um 14:53 Uhr von Charlys
Meinst Du offene oder geheime Abstimmung wer entsendet werden soll? Wenn ja warum? Hast Du ein Problem zu deiner Abstimmung zu stehen? Warum?
Erstellt am 24.09.2013 um 14:54 Uhr von Charlys
Wie Beschlüsse gefasdt werden, kann man im BetrVG nachlesen und das sollte man als BRM auch tun.
Erstellt am 24.09.2013 um 14:55 Uhr von Osthund
Ein GBR Mitglied wird nicht gewählt sondern entdendet laut Gesetz.
Deswegen gibt es auch keinen Minderheitenschutz.
Und es soll bei einer Entsendung auch keine geheime Wahl geben im örtlichen BR.
Und diese Entsendung ist auch kein Beschluss!
Daher ist Dein Kommentar leider wenig Hilfreich!
Erstellt am 24.09.2013 um 14:59 Uhr von Charlys
Stimmt, es gibt kein Minderheitenschutz! Die Entsendung ist im BetrVG geregelt § 47. Aber auch wann geheim abgestimmt werden muss und wann wie kann ist im BetrVG geregelt, kann man also dort nachlesen.
Erstellt am 24.09.2013 um 15:02 Uhr von Charlys
Rechtsquellen zu dem gesamten Thema ........
§§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1, 33 Abs. 1, 38 Abs. 2 BetrVG ........
Erstellt am 24.09.2013 um 15:35 Uhr von Charlys
@Osthund, klar bedarf es hier eines Beschlusses, denn der BR muss ja aus der Mitte seiner Mitglieder entsenden. Hier muss dann klar entschieden/ beschlossen werden wer entsendet wird. Also Beschluss, nicht würfeln oder Wollen des BRV. Auch hat der BRV keinen Anspruch entsandt zu werden. .... Der Betriebsrat entscheidet über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG durch Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit nach § 33 Abs. 1 BetrVG. ...... ob dieser Beschluss dann geheim oder offen zu erfolgen hat ist auch im BetrVG geregelt. Also war der Hinweis ausreichend, wenn man sich die Mühe macht im BetrVG nachzulesen oder ggf google zu nutzen.
Erstellt am 24.09.2013 um 15:58 Uhr von gironimo
Aber was hindert den BR daran, den guten alten demokratischen Grundsätzen zu folgen und bei personenbezogenen Abstimmungen dem Antrag auf geheimer Wahl statt zu geben.
Erstellt am 24.09.2013 um 18:39 Uhr von Charlys
Gironimo, sieht das BetrVG ja vor, nur das Wollen eines BRM reicht dann nicht. Es sei man hat es so in einer GO geregelt, was einige BR so regeln.
Erstellt am 25.09.2013 um 07:31 Uhr von Hoppel
@ Osthund
"Unser BR Vorsitzende sagt es gibt eine geheime Wahl im BerVG aber keine geheime Entsendung. Er möchte den Antrag auf geheime Ensendung (Wahl) nicht zulassen. "
Euer BRV hat in einem Punkt Recht ... die geheime Abstimmung ist in Bezug auf die Entsendung von BRM in den GBR im BetrVG NICHT vorgesehen.
Euer BRV liegt daneben, dass die zu entsendenden BRM gewählt werden. Vom Gesetzgeber vorgesehen ist eine Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit.
Aber Euer BRV liegt völlig daneben, dass er die Macht hat, den Antrag auf geheime Abstimmung nicht zulassen zu dürfen.
Und wenn die Mehrheit der anwesenden BRM dann die geheime Abstimmung beschließt, ist das hinzunehmen!