Amtszeit nach Neuwahl
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich hätte da mal folgende Frage. Und zwar fand 2010 nach der Wahl eine Neuwahl am 21.Juli 2010 statt. Wann genau endet denn dann die jetzige Amtszeit des Betriebsrates? Ich denke mal am 31.Mai 2014, oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße
Community-Antworten (8)
20.09.2013 um 15:15 Uhr
Hallo,
hier findet § 13 Abs.3 BetrVG anwendung.
MFG
20.09.2013 um 15:28 Uhr
und das bedeutet?
20.09.2013 um 16:19 Uhr
Das bedeutet ganz einfach, was im § 21 iVm. § 13 ganz klar und eindeutig steht, dort also nachgelesen werden kann. Auch was die Dauer der Amtszeit betrifft.
20.09.2013 um 16:20 Uhr
Vor dem 31.05.2014 muss ein neuer Betriebsrat gewählt sein.
20.09.2013 um 16:49 Uhr
Zitat "rattle": "Hallo,
hier findet § 13 Abs.3 BetrVG anwendung."
Das ist zweifellos richtig, beantwortet aber die Frage nicht!
Zitat "Charlys": "Das bedeutet ganz einfach, was im § 13 ganz klar und eindeutig steht, dort also nachgelesen werden kann. Auch was die Dauer der Amtszeit betrifft."
Charlys, diese Antwort ist schlichtweg falsch! Dort ist die Dauer der Amtszeit nicht geregelt!
Was sollen denn immer wieder diese nichtsnutzigen Antworten?
@supsrat,
die Amtszeit ist in § 21 BetrVG geregelt. Daraus ergibt sich, dass die Amtszeit SPÄTESTENS am 31.05.2014 endet. Aus den Kommentierungen ergibt sich dann, dass die Amtszeit des alten Betriebsrates in diesem Fall (vorherige Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes) mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neuen Betriebsrates endet.
P.S. Aus dem Gesetzestext wird das kaum jemand direkt ablesen können, wie das von der Rechtsprechung interpretiert wird.
21.09.2013 um 15:38 Uhr
hallo,
habe keine nichtsnutzige antwort gegeben, nur die antwort nicht auf dem silbertablett serviert, und hätte der fragesteller gelesen wäre seine frage beantwortet.
"Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. "
Sie hätte so oder so am 31.05.2013 geendet, die amtszeit.
MFG
22.09.2013 um 15:34 Uhr
@ Pjöööng
Naja, einen Interpretationsspielraum gibt der § 21 BetrVG ja nun überhaupt nicht her. Da bedarf es keiner auslegenden Rechtsprechung!
Aber ich stimme Dir zu, dass es ungeübte GesetzestextleserInnen schwer haben, die Antwort erkennen zu können.
@ supsrat
Der § 21 BetrVG besagt: Ist ein BR außerhalb des Regelwahlzeitraumes gewählt worden, endet dessen Amtszeit im nächsten Regelwahlzeitraum immer mit Bekanntgabe des neuen Wahlergebnisses, aber spätestens am 31. Mai.
23.09.2013 um 11:25 Uhr
Guten Morgen zusammen,
danke für eure Antworten. Jetzt weiß ich Bescheid. Ist wirklich nicht einfach für jeden die Gesetzestexte zu verstehen...
@charleys
...kopfschüttel...
@Hoppel, Rattle, Pjöööng, zdophers
besten Dank!!!! Wünsch euch noch einen angehmen Start in die Arbeitswoche
Grüße supsrat
Verwandte Themen
Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats
ÄlterHallo zusammen, wir haben da mal eine Frage zu der wir Eure Hilfe benötigen. Und zwar endet unserer Auffassung nach die Amtszeit des amtierenden BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses
Wann beginnt die Amtszeit eines neuen Betriebsrates?
ÄlterHallo an alle, Folgende Situation: Der alte Betriebsrat ist nominal noch bis Anfang Mai im Amt. Nächste Woche wählen wir turnusmäßig den neuen Betriebsrat. Im alten BR sind keine Ersatzmitglied me
Amtszeit, Wahl & Aufgaben der JAV bei verpasster Frist der Neuwahl
ÄlterHallo zusammen, folgende Situation: das Wahlergebnis der momentan amtierenden JAV wurde am 03.04.2019 bekanntgegeben. Bisher (Stand: 24.11.2020) wurde weder ein Wahlvorstand gebildet noch Sonstiges un
Regelmäßige JAV-Wahlen - in welchen konkreten Jahren?
ÄlterWahlen des JAV - Um welche Jahreszahl handelt es sich hier konkret? "Die regelmäßigen Wahlen der JAV finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 01.10. bis 31.11. statt. Die zweijährige Amtszeit beginnt
@ Pjöööng ... zum Thema Urwahl
Älter"Was für eine "Urwahl"? Benutzt Du wieder Begriffe deren Bedeutung Dir nicht bekannt ist?" Na DIE Urwahl. Bin erstaunt, daß Dir das System nicht bekannt zu sein scheint (wo Du doch sonst soviel weißt