Hallo
unser Betriebsrat besteht aus 3 Personen, Nachrücker gibt es keinen.
1 Mitglied scheidet zum 30.11. aus dem Unternehmen aus.
Müssen wir aufgrund von § 13 Betrvg neu wählen, auch wenn im Frühjahr 2014 die reguläre neue Wahl sowieso stattfinden würde?