Betriebsrat ohne Nachrücker / Neuwahl
Hallo unser Betriebsrat besteht aus 3 Personen, Nachrücker gibt es keinen. 1 Mitglied scheidet zum 30.11. aus dem Unternehmen aus. Müssen wir aufgrund von § 13 Betrvg neu wählen, auch wenn im Frühjahr 2014 die reguläre neue Wahl sowieso stattfinden würde?
Community-Antworten (8)
19.09.2013 um 15:02 Uhr
Ja, dafür dann im Frühjahr nicht. Siehe § 13
19.09.2013 um 15:10 Uhr
hallo pink panther, ja ihr müsst neu wählen, würde aber für mich heissen:
irgendwann in den nächsten 4-5 wochen wahlvorstand benennen, diesen dann ende des jahres auf ein zur wahl passendes seminar entsenden, danach kann der wahlvorstand ja anfang nächsten jahres tätig werden und die neue wahl ganz regulär durchführen
gruss hilfsheriff
19.09.2013 um 15:18 Uhr
Hallo Hilfsheriff, das hat aber dann nicht mehr mit unverzüglich zu tun. Und guck mal, 3er BR, Kleinbetrieb? Lies mal Charlys Beitrag, es gibt keinen Grund hier was zu verzögern
19.09.2013 um 15:28 Uhr
@ rolfo
charlys beitrag ist selbstverständlich gut und richtig. kann aber bei meinem beitrag auch keinen fehler finden außer man hängt sich an dem wortlaut unverzüglich auf. wie schnell soll denn eine wahl deiner meinung nach ablaufen? mitglied scheidet ende nov. aus. wo ist da eine verzögerung?
19.09.2013 um 15:28 Uhr
Hallo Rolfo + Hilfsheriff Kleinbetrieb sind wir keiner, nur ein kleinerer Standort eines Mittleren Betriebes. Problem ist dann aber auch noch: wir wurden vor 9 Monaten von einem Konzern gekauft. Der legale Zusammenschluss erfolgt im Februar 2014. Nach dem Zusammenschluss soll dann eine Betriebsratswahl für die neu entstandene Einheit stattfinden. Eine jetzige Wahl bedeutet also viel Aufwand für 3-4 Monate. Problem ist eben, das Vakuum von November 13 bis zu den Neuwahlen März-Mai 14
19.09.2013 um 16:35 Uhr
Hilfs......, wenn dann einige AN dieses wie du es vorschlägst rechtswidrige Verhalten beanstanden und dann das ArbG anrufen, haben die BRM ggf bei der dann vom ArbG eingeleteten Wahl schlechte Karten der Wiederwahl. Denn wer wählt schon gerne BRM welche wegen rechtswidrigem handel vom ArbG gerügt wurden. Gerade wenn solche Maßnahmen anstehen benötigt man eine BR der rechtsgültig im Mandat ist und auch so handelt.
20.09.2013 um 12:06 Uhr
Ich würde auch jetzt wählen. Besser ist besser.
Klar, da der BR auch aus zwei Personen noch bis zur Neuwahl im Amt und amtsfähig ist, ist ohne Zweifel - aber nun auf Zeit spielen würde ich nicht.
Ihr könnt das Ganze doch mit dem minimalsten Aufwand betreiben.
20.09.2013 um 12:39 Uhr
"Der legale Zusammenschluss erfolgt im Februar 2014. Nach dem Zusammenschluss soll dann eine Betriebsratswahl für die neu entstandene Einheit stattfinden."
Wie weit ist denn der nächste Standort des Unternehmens das euch gekauft hat?
Wir wurden auch aufgekauft, aber auf Grund der entfernung ist unser BR-Bestehen geblieben, was sich schon mehrmals als Vorteil erwiesen hat, denn unsere Kollegen vom andren Standort haben andere Sorgen und Probleme zu Regeln wie wir.
dafür gibt es nun einen Gesamtbetriebsrat...
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