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Neue Regelungen zur BR-Wahl 2014?

B
BRKollegin
Nov 2016 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

Gibt es NEUE Gesetze zur BR-Wahl 2014 oder neue Auslegungen, die es 2010 noch nicht gab? Welche?

1.25007

Community-Antworten (7)

L
Lexipedia

17.09.2013 um 14:04 Uhr

Liebe BRKollegin,

hast du schon einmal Seminare besucht? Hast du Newsletter mal aboniert? Das sollte oder muss man bzw. frau als BRM wissen.

Nein!

P
pillepalleTR

17.09.2013 um 14:29 Uhr

Maßgeblich ist doch, was in der aktuellen(!) Fassung des BetrVG und der WO steht. Nach meinem derzeitgen Kenntnisstand wurde daran in den letzten Jahren seit 2010 nicht herumgeschraubt. Sicherlich wird es in dem einen oder anderen Fall eine neue (gerichtlich festgelegte) Auslegung der einen oder anderen Regelung geben - aber das ist doch immer Fall- und Situationsabhängig.

P
Pjöööng

17.09.2013 um 14:53 Uhr

Zitat "Lexipedia": "hast du schon einmal Seminare besucht? Hast du Newsletter mal aboniert? Das sollte oder muss man bzw. frau als BRM wissen."

Lexipedia, wenn der ganze Sinn und Zweck Deines Hierseins ist, verbale Ohrfeigen zu verteilen, dann such Dir doch vielleicht eine andere Spielwiese! Ich habe kein Verständnis für diese Manie einiger Teilnehmer hier, den Fragestellern unbedingt klarmachen zu müssen, dass sie saudumme Fragens stellen, deren Beantwortung weit weit unterhalb des eigenen Niveaus ist. (Komischerweise kommen gerade diese Beiträge in der Regel von Teilnehmern, die selber nur wenige oder keine hilfreichen Beiträge beisteuern).

Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur saudumme Antworten!

G
gironimo

17.09.2013 um 17:28 Uhr

Mir ist nicht bekannt, dass die derzeitige Bundesregierung sich in erkennbarer Weise um die Interessenvertretungen der AN gekümmert hätte.

So gesehen stimme ich mit pillepalleTR überein: Es mag die eine oder andere Rechtsprechung geben, die zu beachten ist. Ein Referent für ein Seminar hat sich sicherlich darauf vorbereitet, die Unterschiede zusammenzufassen. Ich könnte hier nichts spontan aus dem Hut zaubern.

A
AlterHase

17.09.2013 um 20:27 Uhr

@ gironimo

„Mir ist nicht bekannt, dass die derzeitige Bundesregierung sich in erkennbarer Weise um die Interessenvertretungen der AN gekümmert hätte.“

Falsch………

Doch, hat sie……

Sie hat die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit, so umgesetzt, dass hier demnächst wieder Klagen in Straßburg anliegen und es auch kaum einer gemerkt hat.

…….ein Hoch auf die FDP!........

Die richtige Antwort kommt hoffentlich am Sonntag……

H
Hoppel

17.09.2013 um 22:43 Uhr

Man, man, man ... Euch sollte wirklich die Schamesröte in´s Gesicht steigen !

@ BRKollegin

Neue Gesetze gibt es nicht.

Aber eine wichtige BAG Entscheidung ( Beschluss vom 13. 3. 2013 - 7 ABR 69/11): "Im Entleiherbetrieb regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer sind bei der Größe des Betriebsrats grundsätzlich zu berücksichtigen."

A
AlterHase

18.09.2013 um 00:49 Uhr

@Hoppel

Tut sie………hält auch bestimmt bis Sonntag an…….und wandelt sich dann hoffentlich in Gelb. Gelb steht hier für Sonnenschein und nicht für FDP. Nicht dass hier noch falsche Vermutungen aufkommen.

Sorry, das war doch jetzt hoffentlich keine Werbung……

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