Guten Morgen,
es wurde bei uns im Betrieb mit heftiger Gegenwehr das 1. Mal ein Betriebsrat gewählt. Nun wollen wir eine kurzfristige Mitarbeiterbefragung über das Betriebsklima, Mobbing, Überstunden, Beurteilung und "was die Belegschaft von uns erwartet" ausgeben. Dieser soll bis zu unseren 1. Betriebsversammlung ausgewertet und präsentiert werden. Haben wir das Recht dazu oder muss hier der AG zustimmen? Welche § des BetrVG greifen hier? Zählt dies zur BR-Arbeit, sodass ich § 119 Abs. 1 (2) oder § 121 BetrVG bei Gegenwehr anwenden kann? Vielen Dank für eure Hilfe.