Erstellt am 13.09.2013 um 09:04 Uhr von gironimo
Nicht so schnell.....
Die § 119 oder 121 BetrVG solltest Du erst einmal hinten an stellen (auch für den AG ist der BR neu; was kein Freibrief sein soll).
Ihr nehmt Euch vielleicht für das erste zu viel vor. Keine Frage, der BR darf auch bei den Arbeitnehmern eine Umfrage starten.
Aber Umfragen haben es in sich. Insbesondere wenn man konkrete Fragen stellt (die sollen ja so formuliert sein, dass nicht schon ein Trend vorgegeben wird). Mit dem Thema solltet Ihr Euch also genauer befassen.
Vielleicht stellt Ihr bloß ganz allgemein die Frage, welche Erwartungen die AN an den BR haben und was sie glauben, welche Themen der BR anpacken sollte. Antworten dann in Prosatext.
Ganz oben auf Eurer Agende sollte zum Beginn Eurer Arbeit ohnehin stehen, dass Ihr Euch das nötige Rüstzeug für die BR-Arbeit besorgt - durch Seminare.
Erstellt am 13.09.2013 um 10:51 Uhr von Charlys
Macht doch eine Betriebsversammlung, stell euch und eure Ziele, Punkte dort vor und hört die Antworten der Koll. Dort könnt ihr dann auch Fragebogen auslegen, welche die Koll anonüm ausfüllen und in den BR Briefkasten dann einwerfen können. Weiter auch § 2 BetrVG beachten, gilt auch für den BR
Erstellt am 13.09.2013 um 12:31 Uhr von AlterMann
Nehmt den Tipp von gironimo ernst:
Erstmal müsst Ihr Euch schulen und orientieren, was die BR-Arbeit bedeutet, was unabdingbar zu tun ist und diese Dinge angehen. Damit werdet Ihr vermutlich eine ganze Weile beschäftigt sein.
Eine Mitarbeiterbefragung ist da m.E. erstmal eher nicht angesagt: Die Kollegen äußern Wünsche und Erwartungen, denen Ihr aber nicht schnell entsprechen könnt. Das Ergebnis ist dann Enttäuschung und eine Haltung: Die machen da nichts für uns...
Besser scheint mit, in den kommenden Betriebsversammlungen darzustellen, woran Ihr gerade arbeitet, und warum Ihr Euch für diese Reihenfolge entschieden habt.
Das heißt natürlich nicht, dass man kein offenes Ohr für die Kollegen hat.
Erstellt am 14.09.2013 um 09:14 Uhr von Hoppel
@ Drageno
Um Deine eigentliche Frage zu beantworten ...
Als BR könnt Ihr selbstverständlich eine MA-Befragung durchführen, ohne den AG um Zustimmung bitten zu müssen. Es gilt jedoch, Spielregeln zu beachten!
Google mal: Newsletter Arbeitsrecht August 2012 - Hogan Lovells
Ab Seite 5 geht´s um MA-Befragungen durch den AG, ab Seite 10 wird auf MA-Befragungen durch den BR eingegangen.
Im Gegensatz zu den bisherigen AntwortgeberInnen halte ich Euren Ansatz nicht für verkehrt. So könntet Ihr Prioritäten setzen, solltet Euch aber davor hüten, Euren KollegInnen Hoffnungen auf "Wunder" oder Versprechungen zu machen.
Wie viele MA zählt Euer Betrieb? Eine solche Befragung bedeutet viel Arbeit und die Fragen/Antwortmöglichkeiten müssen sowieso sehr gut überlegt sein!
Erstellt am 20.09.2013 um 12:50 Uhr von Drageno
Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure Hilfe.
Wir werden mit dem Fragebogen nun noch ein paar Wochen warten, da es zuviele Änderungen gab und somit die Zeit zur Ausgabe, vorallem aber die Zeit der Auswertung nicht ausgereicht hätte.
Unser Betrieb hat ca. 540 Festangestellte und 100 Leiharbeitnehmer.
Ich war die letzten Tage vermehrt in der Produktion unterwegs und kann nur sagen, dass die Hoffnungen an uns enorm hoch sind. Wir hatten die Jahre davor einen arbeitgebergesteuerten "Vertrauensrat", die wenig bis nichts erreicht haben. Es geht vielen Produktionsmitarbeitern "sehr schlecht" und unsere Flutationsrate ist sehr hoch. Wenn wir nicht sehr bald etwas machen, werden viele Denken, sie haben einen 2. Vertrauensrat gewählt.