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Abordnung BR-Mitglied

B
BRQuasi
Jul 2022 bearbeitet

Ein BR-Mitglied sollte innerhalb der Dienststelle in ein anderes Dienstgebäude (anderes Ende der Stadt) versetzt werden. Der BR stimmte dagegen. Das Mitglied wollte auch nicht dort hin versetzt werden. Nun bekam das BR-Mitglied Post "Neuzuordnung". Darin steht, dass es ab 01.09. dem neuen Dienstgebäude zugeordnet ist. Das ist doch komplett entgegen dem Gesetz? Wie kann der BR jetzt dagegen vorgehen? Kann mir jemand einen Hinweis dazu geben?

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Community-Antworten (5)

K
Kjarrigan

05.07.2022 um 10:06 Uhr

  1. Was steht im AV zum Dienstort?
  2. Der BR hat geprüft ob eine Versetzung vorliegt? Der BR wurde vom AG angehört zur Versetzung und hat fristgerecht widersprochen?
  3. Falls 2 mit Ja und JA beantwortet wurde kann der BR den AG auffordern die Versetzung zurückzunehmen
  4. Der AN kann auch selber gegen die Versetzung klagen, mit der Begründung, dass der BR der Versetzung widersprochen hat. Der AG hätte die Zustimmung des BR vorm ArbG einklagen müssen.
M
Muschelschubser

05.07.2022 um 10:58 Uhr

Wenn Tätigkeit und Entlohnung sich nicht verändern, würde ich mal den Arbeitsvertrag hinsichtlich des Einsatzortes prüfen. Es kann durchaus sein, dass der AG zwar den BR gehört hat, die Versetzung aber ohnehin durch das Direktionsrecht des AG gedeckt gewesen wäre.

Wenn nicht, siehe Kjarrigan.

M
Moreno

05.07.2022 um 12:38 Uhr

Muschelschupser das ist jetzt aber völlig verkehrt egal was im Arbeitsvertrag steht wird die Mitbestimmung des BR bei Versetzungen nicht außer Kraft gesetzt.

M
Muschelschubser

05.07.2022 um 13:01 Uhr

Ich musste gerade mal in mich gehen... Und ja, Du hast Recht.

Ich hatte mich an einen internen Fall erinnert, der m.E. ohne BR-Beteiligung vollzogen wurde - dem war aber doch nicht so, wir sind tatsächlich angehört worden.

https://www.betriebsrat.com/direktionsrecht

Danke für den Hinweis und sorry für die Fake News ;-)

C
Catweazle

05.07.2022 um 13:59 Uhr

Warum sollte der BR den Arbeitsvertrag hinsichtlich des Einsatzortes prüfen? In der Regel hat er keine Einsicht. Selbst wenn der BR weiß, dass nur der alte Ort arbeitsvertraglich vereinbart wurde ergibt daraus trotzdem kein Widerspruchsgrund.

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