Abordnung BR-Mitglied
Ein BR-Mitglied sollte innerhalb der Dienststelle in ein anderes Dienstgebäude (anderes Ende der Stadt) versetzt werden. Der BR stimmte dagegen. Das Mitglied wollte auch nicht dort hin versetzt werden. Nun bekam das BR-Mitglied Post "Neuzuordnung". Darin steht, dass es ab 01.09. dem neuen Dienstgebäude zugeordnet ist. Das ist doch komplett entgegen dem Gesetz? Wie kann der BR jetzt dagegen vorgehen? Kann mir jemand einen Hinweis dazu geben?
Community-Antworten (5)
05.07.2022 um 10:06 Uhr
- Was steht im AV zum Dienstort?
- Der BR hat geprüft ob eine Versetzung vorliegt? Der BR wurde vom AG angehört zur Versetzung und hat fristgerecht widersprochen?
- Falls 2 mit Ja und JA beantwortet wurde kann der BR den AG auffordern die Versetzung zurückzunehmen
- Der AN kann auch selber gegen die Versetzung klagen, mit der Begründung, dass der BR der Versetzung widersprochen hat. Der AG hätte die Zustimmung des BR vorm ArbG einklagen müssen.
05.07.2022 um 10:58 Uhr
Wenn Tätigkeit und Entlohnung sich nicht verändern, würde ich mal den Arbeitsvertrag hinsichtlich des Einsatzortes prüfen. Es kann durchaus sein, dass der AG zwar den BR gehört hat, die Versetzung aber ohnehin durch das Direktionsrecht des AG gedeckt gewesen wäre.
Wenn nicht, siehe Kjarrigan.
05.07.2022 um 12:38 Uhr
Muschelschupser das ist jetzt aber völlig verkehrt egal was im Arbeitsvertrag steht wird die Mitbestimmung des BR bei Versetzungen nicht außer Kraft gesetzt.
05.07.2022 um 13:01 Uhr
Ich musste gerade mal in mich gehen... Und ja, Du hast Recht.
Ich hatte mich an einen internen Fall erinnert, der m.E. ohne BR-Beteiligung vollzogen wurde - dem war aber doch nicht so, wir sind tatsächlich angehört worden.
https://www.betriebsrat.com/direktionsrecht
Danke für den Hinweis und sorry für die Fake News ;-)
05.07.2022 um 13:59 Uhr
Warum sollte der BR den Arbeitsvertrag hinsichtlich des Einsatzortes prüfen? In der Regel hat er keine Einsicht. Selbst wenn der BR weiß, dass nur der alte Ort arbeitsvertraglich vereinbart wurde ergibt daraus trotzdem kein Widerspruchsgrund.
Verwandte Themen
Abordnung öffentlicher Dienst
ÄlterIst eine Abordnung im öffentlichen Dienst rechtens, wenn der Abordnungsgrund falsch ist. Der Geschäftsleiter möchte eine Angestellte abordnen, weil diese verhaltensauffällig sei, fehlerhaft arbeiten
Beteiligung des BR - wie ist die bei Abordnung und Versetzung?
ÄlterKHRM Ich bin Voesitzender eines Betriebsrates und im öffentlichen Dienst beschäftigt. Wir haben eine zweigeteilte Beteiligung. 1. einen Personalrat 2. einen Betriebsrat. Frage beim PersVG gibt es die
Abordnung/dienstreise - Mitbestimmungsrechte?
Älterabordnung/dienstreise Hallo, auch wir haben da mal wieder ein Problem mit unserem AG. Eine Kollegin von uns soll für 14 Tage eine Kontrollfunktion in unserer 400 km entfernten Hauptstelle durchführe
Richtige Vertretung des BR bei Monatsgesprächen nach § 74 I BetrVG - Darf es ohne weiteres eine Abordnung des BR sein?
ÄlterNach § 74 I BetrVG sollen sich AG und BR einmal im Monat treffen. Wer ist mit BR gemeint? Konkret gefragt: Darf es ohne weiteres eine Abordnung des BR sein?
8 Wochen zur Ausbildung und zum gucken in anderer Betriebsstätte - Versetzung? Abordnung?
ÄlterLiebe KollegInnen, wenn ein (neuer) Mitarbeiter einer Betriebsstätte für ca. 8 wochen in eine andere Niederlassung geschickt wird, um dort mal zu gucken und die Arbeitsabläufe kennenzulernen, ist d