Erstellt am 12.09.2013 um 14:23 Uhr von nasowi
Kann ein AG einen Leiharbeiter überhaupt kündigen - doch eher nur abmelden,oder ?
Erstellt am 12.09.2013 um 14:25 Uhr von Alina
Tja gute Frage, zumindest ihm sagen, er/sie ist nicht mehr erwünscht und ihn dann letztendlich abmelden/kündigen für die Entleiherbetrieb
Erstellt am 12.09.2013 um 15:18 Uhr von gironimo
Der Leiharbeitnehmer hat ja trotzdem weiterhin einen Arbeitsvertrag mit dem Entleiher. Will dieser kündigen, ist der BR des Verleiherbetriebes zuständig (falls es ihn gibt).
Ihr kommt erst wieder ins Spiel, wenn ein neuer Leiharbeitnehmer kommt.
Erstellt am 12.09.2013 um 17:57 Uhr von Charlys
Gironimo, seit wann hat ein Leiharbeitnehmer einen ArbV mit dem Entleiher? Er hat nur einen ArbV mit dem Verleiher. Dieser leiht in an den Entleiher.
Erstellt am 12.09.2013 um 18:46 Uhr von AlterMann
Ihr habt als BR das Recht zu wissen, wer in Eurem Betrieb arbeitet. Deshalb muss Euch der AG informieren, wenn ein Leiharbeitnehmer nicht mehr im Betrieb beschäftigt ist.