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Kündigung von Leiharbeitnehmern

A
Alina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei einer Kündigung durch den AG an einen Leiharbeitnehmer, besteht hier eine Mitbestimmung des Betriebsrates bzw. Information vom AG an den BR?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo Akzeptiert

12.09.2013 um 17:18 Uhr

Der Leiharbeitnehmer hat ja trotzdem weiterhin einen Arbeitsvertrag mit dem Entleiher. Will dieser kündigen, ist der BR des Verleiherbetriebes zuständig (falls es ihn gibt).

Ihr kommt erst wieder ins Spiel, wenn ein neuer Leiharbeitnehmer kommt.

N
nasowi

12.09.2013 um 16:23 Uhr

Kann ein AG einen Leiharbeiter überhaupt kündigen - doch eher nur abmelden,oder ?

A
Alina

12.09.2013 um 16:25 Uhr

Tja gute Frage, zumindest ihm sagen, er/sie ist nicht mehr erwünscht und ihn dann letztendlich abmelden/kündigen für die Entleiherbetrieb

C
Charlys

12.09.2013 um 19:57 Uhr

Gironimo, seit wann hat ein Leiharbeitnehmer einen ArbV mit dem Entleiher? Er hat nur einen ArbV mit dem Verleiher. Dieser leiht in an den Entleiher.

A
AlterMann

12.09.2013 um 20:46 Uhr

Ihr habt als BR das Recht zu wissen, wer in Eurem Betrieb arbeitet. Deshalb muss Euch der AG informieren, wenn ein Leiharbeitnehmer nicht mehr im Betrieb beschäftigt ist.

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