Wir sind ein Betrieb mit 185 Mitarbeiter und zusätzlich fast Täglich ca. 17 Leiharbeitnehmern. In Anbetracht des BAG Urteils zu Leiharbeitnehmern im März diesen Jahre, zählt doch die gesamt Mitarbeiterzahl zum Stichtag des Wahlausschreibens. Gerechnet zum 9er Gremium und einer Vollfreistellung .......oder ????? Hier müssen die Leiharbeitnehmer doch nicht zwingend für 3 Monate beschäftigt werden ?