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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gewerkschaft

L
Ladykiller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hat hier jemand Erfahrung mit der Gewerkschaft bezüglich der Einschaltung von Arbeitsgerichten. Folgende Lage: der GBRV lädt nicht alle zu den GBR´s zu den Sitzungen ein, GBR-Fremde Sitzen in der Runde und Leiten diese und schreiben auch ein Protokoll. Tagesordnung wird morgens auf ein Flipchart gekritzelt und wenn ich dann was sage wird diese Person sofort laut und beleidigt mich.

Da ich im GBr neu bin und keine Mehrheit zusammen bekomme für den Ausschluss von GBRv und Stellv. wegen grober Pflichtverletzung, sowie für die Beisitzer ohne gültigen Beschluss

Das ist das reinste Kaffeekränzchen und eine Sektenähnliches Vereinigung. Alle sind der Beisitzerin (Ohne gültigen Beschluss) hörig. Sie muss ja wissen was sie tut, sie macht das ja schon so lange, sind die Antworten welche man bekommt wenn ich jemanden auf die Tatsachen anspreche. Nun habe ich mich an die Gewerkschaft gewandt, welche dann bei der BR Sitzung geladen waren und direkt mit einer Person mehr da stand als beschlossen wurde. Bei Terminen in den Räumlichkeiten der Gewerkschaft war eigentlich klar das wir da angreifen müssen. Gestern jedoch war auf einmal alles anders, wir sollen Langsam machen und garnicht mehr dahin gehen, was kümmert ihr euch um den GBR macht doch euer eigenes Ding hier usw. ist es nicht die Pflicht der Gewerkschaft wenn wir sie um Hilfe bitten bei solchen Verstößen, zu handeln und nicht alles klein zu reden?

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Community-Antworten (6)

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gironimo

12.09.2013 um 17:29 Uhr

Wer weiß, wer noch alles in der Gewerkschaft ist. Vielleicht würde sich ein Rechtsstreit gegen eigene Mitglieder richten.

Abgesehen davon, dass ein Rechtsstreit nicht immer das probate Mittel ist. Gebt nicht so schnell auf. Fordert die Gewerkschaft auf, ihren Einfluss wenigstens vermittelnd gelten zu machen. Denn das alles mit rechten Dingen zugeht, müsste eigentlich auch im Interesse der Gewerkschaft liegen.

S
Snooker

12.09.2013 um 17:54 Uhr

@Ladykiller Anders wie gironimo, denke ich nicht das Du/ihr das Problem so in den Griff bekommt. Auch in den Gewerkschaften sitzen nur Menschen und keine Götter(auch wenn sich mache manchmal so benehmen). Wenn die für euch zuständige GEW nicht nach Vorschrift tätig wird, wende Dich eine Verwaltung da drüber, wenn die nix unternimmt gehste noch ein weiter. Bei jeder Mail sendest Du als Anhang die schriftliche Kommunikation mit der Stelle davor mit dran. Ich denke mal es ist etwas über 2 Jahre her, da bin ich so mal bis rauf zum Bsirske gedackelt für eine Kollegin hier aus dem Forum von einer großen Bamberger Zeitung. (gebe mal unter suche hier links "albdonar" ein, da wirste noch einiges nachlesen können). Vom Bsirske ging es Stück für Stück wieder zurück. Soweit ich noch in Erinnerung habe musste eine von der GEW sogar ihren Stuhl räumen. Albdonar selbe hatte man sogar gekündigt. Sie hatte aber vor Gericht recht bekommen. Deine letzten Threads alle lassen ja drauf schließen das sie keine Änderungen wollen im Gremium. Von daher wirst Du wohl alleine gegen die Wand laufen. Mache ihnen von oben Druck, das hilft am meisten. Dabei musst Du ach penetrant und manchmal gemein sein. Also fang auch schon mal an alles nieder zu schreiben, wenn Du den Weg gehen willst. Wünsche Dir viel Glück rainerw

K
Kulum

12.09.2013 um 18:38 Uhr

Nein, definitiv keine Pflicht. §50 BetrVG ist eine Kann-Bestimmung. Selbst wenn die tätig werden würden - wann war gleich nochmal die nächste Wahl? Wie lange dauert es regelmäßig bis zum erstinstanzlichen Urteil? Wo sind wir dann bei der zweiten Instanz?

Den Ärger würde ich jetzt auch nicht mehr lostreten. Es wäre sinnfrei und verhärtet die Fronten zusätzlich.

S
Snooker

12.09.2013 um 19:49 Uhr

ich muss mich mal selber berichtigen. Es sollte oben heißen " das Problem so NICHT in den Griff bekommt.

C
Charlys

12.09.2013 um 20:08 Uhr

Fast doch im BR einen Beschluss einen Anwalt zu beauftrage alle rechtlichen Schritte wegen Mandatsbehinderung , denn durch nicht, nicht rechtzeitig und unvollständige Einladung erfolgt diese Behinderung, und wegen Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit zu prüfen und ggf ein Beschlussverfahren gegen den BRV einzuleiten. Due Kosten müsste der AG teagen, was ihn wohl erfreuen wird.

C
Charlys

12.09.2013 um 20:09 Uhr

Auch einzelne BRM können sich gegen die Willkür eines BRV wehren

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