Einstellungen
Hallo Kollegen hier mal eine Frage zu Einstellungen es ist folgender Fall: Wir haben von unserer GF am 23.8.12 einen Brief mit der Überschrift Information an den Betriebsrat bekommen darin steht das ein Azubi zum 1.9.13 einen Arbeitsvertrag bekommt ( der AV wurde am 28.8.13 unterschrieben und der BRV wurde in einen persönlichen Gespräch am 29.07.13 informiert das der Azubi übernommen werden soll) nun haben wir als Kollegen gefragt wo die Unterrichtung vom Arbeitgeber an den BR bleibt, am 04.09.13 kamen die Unterrichtungsunterlagen nach § 99 BetrVG mit der bitte der Zustimmung. Unser BRV sagt das persönliche Gespräch und die Information im Brief zählen als unterrichtung vom Arbeitgeber. Stimmt das? Was ist mit der zustimmung vom BR?
Community-Antworten (2)
11.09.2013 um 10:02 Uhr
Also wenn ihr am 23.08.2012 einen Brief mit der Überschrift über die Information bekommen habt. War das die Unterrichtung und ihr hattet die üblichen sieben Tage Zeit zum reagieren. Fehlten Angaben auf dem Brief wie Entgelt usw., habt ihr nicht aufgepaßt. Die hättet ihr damals anfordern müssen.
Also ist schon mit der Info am 23.08.2012 (oder sollte es 2013 heißen?) eure Frist angefangen zu laufen! Also hat euer BRV (teilweise) recht!
11.09.2013 um 11:24 Uhr
Der § 99 BetrVG stellt ja nun auch Anforderungen an die Anhörung des BR. So müssen umfassende Informationen fließen. Das dürfte bei der Info, es werde ein Azubi eingestellt, möglicher Weise nicht der Fall gewesen sein. Da würde ich dann auch sagen, wo bleibt die Anhörung. Was anderes ist es, was der BRV alles im Gespräch erfahren hat. Da gilt tatsächlich auch das mündliche Gespräch. Es ist Sache des BRV sein Wissen an das Gremium weiter zu geben.
Wir haben bei uns mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Prozedur vereinbart, um erst gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.
Aber auch bei Euch hat der AG ja wohl eingesehen, dass er nachbessern muss; sonst hätte er ja die Anhörung nicht nachgereicht.
Wenn es sonst bei Einstellungen rund läuft, würde ich dies als Fehltritt abbuchen.
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