Erstellt am 11.09.2013 um 08:02 Uhr von Lexipedia
Also wenn ihr am 23.08.2012 einen Brief mit der Überschrift über die Information bekommen habt. War das die Unterrichtung und ihr hattet die üblichen sieben Tage Zeit zum reagieren.
Fehlten Angaben auf dem Brief wie Entgelt usw., habt ihr nicht aufgepaßt. Die hättet ihr damals anfordern müssen.
Also ist schon mit der Info am 23.08.2012 (oder sollte es 2013 heißen?) eure Frist angefangen zu laufen!
Also hat euer BRV (teilweise) recht!
Erstellt am 11.09.2013 um 09:24 Uhr von gironimo
Der § 99 BetrVG stellt ja nun auch Anforderungen an die Anhörung des BR. So müssen umfassende Informationen fließen. Das dürfte bei der Info, es werde ein Azubi eingestellt, möglicher Weise nicht der Fall gewesen sein. Da würde ich dann auch sagen, wo bleibt die Anhörung. Was anderes ist es, was der BRV alles im Gespräch erfahren hat. Da gilt tatsächlich auch das mündliche Gespräch. Es ist Sache des BRV sein Wissen an das Gremium weiter zu geben.
Wir haben bei uns mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Prozedur vereinbart, um erst gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.
Aber auch bei Euch hat der AG ja wohl eingesehen, dass er nachbessern muss; sonst hätte er ja die Anhörung nicht nachgereicht.
Wenn es sonst bei Einstellungen rund läuft, würde ich dies als Fehltritt abbuchen.