Hallo!
Aufgrund eines aufgezwungenenen Vorgesetztenwechsels (neuer Vorgesetzter ist im Ausland und agiert mit mobbingähnlichen Handlungen), hat ein Kollege bei uns gekündigt.
Der Kollege möchte gern eine Beschwerde nach BetrVG §84/85 einreichen, diese steht teilweise in Verbindung zum Grund der Kündigung.
Allerdings will der Kollege die Beschwerde jetzt noch nicht einreichen, da er befürchtet, dass sich dies negativ auf sein Zeugnis auswirken könnte. Das Schlusszeugnis kommt wahrscheinlich aber erst nach dem letzten Tag der Beschäftigung. Kollege ist zur Zeit von der Arbeit freigestellt bzw. braucht Resturlaub auf.
Frage: Können wir als Betriebsrat die Beschwerde vor Ablauf der Kündigungsfrist entgegennehmen und eventuell erst nach Ablauf der Kündigungsfrist zum Thema machen?
Der Kollege möchte, dass bestimmte Verhaltensweisen bekannt werden und eben nicht totgeschwiegen werden.