Erstellt am 09.09.2013 um 13:12 Uhr von Charlys
Nach Ausscheiden kann der AG sagen, was solls der Betroffene ist ja nicht mehr da, hat sich erledigt.
Erstellt am 09.09.2013 um 13:36 Uhr von Alleswisser
Hi, der Kollege kann so lange sein Zeugnis/ Beurteilung ändern lassen, bis er zufrieden ist. Weiss aber leider nicht, wo das steht. Der Alleswisser-naja-
Erstellt am 09.09.2013 um 13:52 Uhr von Watschenbaum
das steht leider nirgends so, Alleswisser ;-))
ich wäre als BR auch sehr interessiert an dieser Beschwerde,
die nächsten "Opfer" könnten ja bald vor der Türe stehen
und hätten vielleicht nicht die Alternative, sich problemlos was neues suchen zu können
ob man nun im konkreten Fall etwas unternimmt
und wann man tätig wird,
muß man sehen
zum Schutz des Betroffenen könnte man schon abwarten, bis bei ihm alles "in trockenen Tüchern" ist
Erstellt am 09.09.2013 um 18:03 Uhr von gironimo
Sicher könnt Ihr die Wirkmechanismen des § 85 BetrVG nicht mehr ausnutzen, wenn der Kollege nicht mehr da ist.
Andererseits, wenn der Kollege einen Mißstand bekannt gegeben hat, der auch noch besteht, wenn er selbst gar nicht mehr da ist, ist es doch klar, dass der BR die Sache weiter verfolgt. Es kann ja auch andere treffen. Das würde ich aber dann als BR-aktivität z.B. im Sinne § 75 oder § 80 BetrVG sehen (oder andere - je nach Thema).
Erstellt am 09.09.2013 um 19:07 Uhr von Hartmut
Dafür, dass bestimmte Verhaltensweisen (gemeint ist sicher des AG) bekannt werden, braucht ihr weder den Kollegen noch den §84/85.
Dafür könnt ihr als BR ganz alleine sorgen, z.B. auf einer Betriebsversammlung, oder im Intranet.
Erstellt am 09.09.2013 um 19:48 Uhr von nicoline
Heilbronner,
wenn ich mir den Gesetzestext des § 85 anschaue, dessen Anwendung ich hier am geeignetsten finden würde,
§ 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken
dann finde ich ebenfalls solltet ihr warten, bis bei ihm alles "in trockenen Tüchern" ist und dann genau das tun, was im Gesetz steht, nämlich, *auf Abhilfe hin(zu)wirken*