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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auflösung der MAV für Gesamt MAV

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gizmo
Jan 2018 bearbeitet

Servus zusammen!

Wir arbeiten in einem kirchlichen Unternehmen mit über 3000 MA an 20 Standorten (psychatrische Kliniken, stationär/ambulant/Tageskliniken).

Auf der gestrigen MA-Versammlung stellte der MAV folgenden Vorschlag der GL zur Diskussion:

alle ortsgebundenen MAVs werden abgeschafft. Dafür wird in der Zentrale eine Gesamt-MAV gegründet, für die 17 gewählte Vertreter freigestellt werden, die dann die örtlichen MAVs ersetzen. Die GMAV soll Expertengremien bilden, so dass bei spezifischen Fragen und Problemen die Zuständigkeiten bei den "Experten" liegen.

Über diesen Vorschlag soll die gesamte Belegschaft abstimmen.

Für mich hört sich das alles sehr spanisch an....was meint Ihr dazu?

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Community-Antworten (12)

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gironimo Akzeptiert

06.09.2013 um 12:08 Uhr

http://www.velkd.de/downloads/Mitarbeitervertretungsgesetz_11_1.pdf

Der § 5 Abs. 2 erscheint mir hier interessant. Nach dem Motto: Nichts ist unmöglich. Es dürfte fraglich sein, ob es eine Mehrheit geben wird.

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gironimo

06.09.2013 um 11:41 Uhr

Auch bei der Kirche gibt es Gesetzmäßigkeiten. Kann mir nicht vorstellen, dass diese durch Abstimmung außer Kraft gesetzt werden können. Ich kenne einen, der sich damit auskennt; werde ihn fragen, wenn ich ihn treffe.

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roberto

06.09.2013 um 16:12 Uhr

Der Hinweis auf MVG § 5.2 ist richtig. Findet sich eine Mehrheit unter den MA dafür, kann eine Gesamt-MAV gebildet werden. Die Verteilung von Aufgaben od. Funktionen innerhalb der MAV ist dann alleine Sache der MAV.(Geschäftsordnung der MAV) Letztendlich zuständig bleibt immer das gesamte Gremium.

MVG § 5.2 \\\"Unabhängig von den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 kann im Rahmen einer Wahlgemein-schaft eine gemeinsame Mitarbeitervertretung für mehrere benachbarte Dienststellen gebildet werden, wenn im Einvernehmen zwischen allen beteiligten Dienststellenleitungen und den jeweiligen Mehrheiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dies auf Antrag eines der Beteiligten schriftlich festgelegt worden ist.\\\"

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roberto

06.09.2013 um 16:23 Uhr

Es bleibt natürlich immer die Frage , ob so eine Zusammenlegung für die einz. MAVs und vor allem für die MAs sinnvoll wäre. Können dann z.Bsp. 17 Vertreter alle Anliegen vor Ort ausreichend nachvollziehen und aufgreifen? Haben die MA genügend Ansprechpartner vor Ort in den einz. Dienststellen? Wie weit liegen die 20 Standorte auseinander? Sind die Arbeitsbedingungen/Probleme in den einz. Einrichtungen sehr unterschiedlich? Gibt es eine Gesamt GL?

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Kölner

06.09.2013 um 18:27 Uhr

@all Wenn ich mir ansehe, was ihr hier für Antworten gebt, dann bin ich fest davon überzeugt, dass die meinige mindestens genauso qualifiziert ist. Der eine liest mal eben in der MAV Ordnung, der andere interpretiert. Jammer!

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gironimo

07.09.2013 um 11:47 Uhr

Hallo Kölner, ich habe in der Antwort zwei gesagt, dass ich jemanden fragen werde, der sich in der Materie auskennt. Das habe ich getan. Die Antworten findest Du hier.

Auch Richter interpretieren nur Gesetze - so gesehen findet man hier auf Grund knapper Fragen auch immer nur Interpretationen.

Ich gehe davon aus, dass die Richtung stimmt. Der Antworter stammt selbst aus einem Lehramt und hat über ein viertel Jahrhundert Erfahrungen mit kirchlichen MAV und den gesamten organisatorischen Verwaltungsabläufen. So gesehen berichtet er mir, dass man selbst als zahnloser Tiger viel erreichen kann, weil es ähnlich wie bei der Betriebsratsarbeit oft auf gute Argumente ankommt, um Ziele zu erreichen.

Nichts für ungut.

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roberto

07.09.2013 um 21:55 Uhr

Bei allen kirchlichen Dienststellen/Einrichtungen ist das MVG als Gesetz maßgebend. Es ist daher als Grundlage der MAV Arbeit anzuwenden und die DL haben sich danach zur richten. Verstöße sind zuerst in den innerkirchl. Instanzen zu klären . Aus diesem Grunde ist selbstverständlich bei den hier gestellten Fragen das MVG heran zu ziehen.
Konkret wäre noch zu klären, ob es sich bei den genannten Einrichtungen um einen Dienststellenverbund nach § 6 MVG handelt.

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gizmo

09.09.2013 um 16:40 Uhr

@ gironimo und roberto:

vielen Dank für Eure Mühen! Hat mir und damit auch meinen Kolleginnen und Kollegen sehr geholfen.

@ Kölner:

such Dir ne Frau oder ein Hobby oder sonst was, Hauptsache du stänkers irgendwo anders rum!

N
Nubbel

09.09.2013 um 21:11 Uhr

was regt ihr euch so auf? habt ihr das mitarbeitervertretungsgesetz mal gelesen? das hat mit dem betrvg so viel zu tun, wie ne kuh mit fahrradfahren. aber je nach dem wie die genaue konstellation aussieht, geben die §§ 5-6a einiges her. kann man nur hoffen, dass es dazu auch ne kommentierung gibt:(

K
Kölner

09.09.2013 um 21:42 Uhr

Mein lieber gizmo! Schau Dir einfach mal die Realitäten an, dann wirst Du lässig (auch als kirchlicher AN) feststellen, dass es nicht soweit her ist mit der Mitbestimmung in der Kirche. Demnach: Bleib mal locker! Niemand will Dir was und das die MAV ein zahnloser Tiger ist, sollte selbst Dir klar sein. Beste Grüße zum konfessionsgebundenen Arbeitsplatz!

S
Snooker

09.09.2013 um 21:53 Uhr

@gizmo und ansonsten halte es so wie gironimo es schon erwähnt hat. Die Art der Argumentation kann oftmals viel erreichen; denn sonst würde es die Form der MAV so ja nicht geben. War es nicht Ghandi der ein ganzes Volk hinter sich schürte in seiner so anderen Art ;-)

B
Blondchen

10.09.2013 um 00:56 Uhr

@gizmo:

=== @ Kölner:

=== such Dir ne Frau oder ein Hobby oder sonst was, Hauptsache du stänkers irgendwo anders rum!

Gaaanz schlechter Vorschlag! Damit dass Kölner Frauen gesucht hat, hat das Drama hier (und anderswo) ja erst begonnen...

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