betriebliche Weiterbildung
Hallo, bei uns hat der AG mit über ein Sprachinstitut mit ausgewählten Personen einen Englischtest durchgeführt. Bezahlt hat der AG den Kurs und die Zeit wurde von den Überstunden der MA genommen. Nun gibt es einen Abschlusstest. Jetzt will der AG, dass er auch das genaue Ergebnis jedes Einzelnen bekommt (und auch noch der direkte Vorgesetzte!!!). Ist es nicht so, dass der Geschulte das genaue Ergebnis bekommt und der AG lediglich eine Bescheinigung mit bestanden oder nicht bestanden? (Datenschutz) Bitte um Eure Antworten
Community-Antworten (3)
05.09.2013 um 14:30 Uhr
Ja, wie lautet ein Spruch, wer die Musik bezahlt bestimmt sie auch. Ihr, BR hättet hier vor der Maßnahme im Rahmen drr MB alles klar regeln sollen.
05.09.2013 um 14:37 Uhr
Wo soll hier der Datenschutz bei den genauen Einzelergebnissen greifen. Wo sind hier personenbezogene Daten, in den Einzel-Noten/Punkten. Denn wer teilgenommen hat und bestanden ja/nein ist ja bekannt.
05.09.2013 um 17:39 Uhr
Hat der BR denn mitbestimmt? Oder wurde das Ganze ohne Wissen des BR durchgeführt?
Wenn der AG den BR außen vor gelassen hat, könnte der BR jetzt natürlich diesen Punkt reklamieren (§§ 96-98 BetrVG) und wenigstens versuchen zu regeln, was die Mitarbeiter an Erfolgsmeldung an den AG weiterleiten müssen.
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