Guten Morgen,

Wenn ein Unternehmen mit mehreren Standorten mit je zwei verschiedenen GmbH´s die Wahl des BR in einem der Standorte in der kleineren Gmbh Aufgrund fehlender Ehrenämtler nicht zustande kommt kann ja ein gemeinsamer BR gewählt werden. Wenn es jetzt um die Entsendung in den GBR geht, in welchen dürfen oder müssen die Entsendeten den nun rein, oder in welchen nicht.
Wenn jetzt die GmbH Stahl keinen BR hat in einem Standort und sich zusammentut mit der GmbH Rost, darf dann der das Mitglied, welches aus den Reihen der MA der GmbH Stahl ist auch an den GBR Sitzungen des GBR Stahl teilnehmen?
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.