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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entsendung GBR

L
Ladykiller
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

Wenn ein Unternehmen mit mehreren Standorten mit je zwei verschiedenen GmbH´s die Wahl des BR in einem der Standorte in der kleineren Gmbh Aufgrund fehlender Ehrenämtler nicht zustande kommt kann ja ein gemeinsamer BR gewählt werden. Wenn es jetzt um die Entsendung in den GBR geht, in welchen dürfen oder müssen die Entsendeten den nun rein, oder in welchen nicht. Wenn jetzt die GmbH Stahl keinen BR hat in einem Standort und sich zusammentut mit der GmbH Rost, darf dann der das Mitglied, welches aus den Reihen der MA der GmbH Stahl ist auch an den GBR Sitzungen des GBR Stahl teilnehmen? Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.

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Community-Antworten (6)

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gironimo

05.09.2013 um 11:14 Uhr

Du meinst, es hat gemäß § 4 BetrVG eine Abstimmung gegeben und Stahl und Rost haben gemeinsam gewählt?

Dann handelt es sich um einen einheitlichen gemeinsamen Betriebsrat Stahl+Rost und nicht um einen GBR im Sinne des BetrVG. Alle Strahl+Rost-BR-Mitglieder nehmen alle Aufgaben und Sitzungen gemeinsam wahr.

Sofern es noch weitere Betriebe gibt und einen GBR, so entsendet der BR-Stahl+Rost das BR-Mitglied, das sie wollen (es kann auch von Stahl oder Rost kommen).

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Ladykiller

05.09.2013 um 12:24 Uhr

@gironimo

Bei der Art des Unternehmens handelt es sich um Tarifunterschiedliche GmbH´s. das eine ist die Produktion der Maschinen und die andere die Küche.

In der Küche hatte man keine Freiwilligen gefunden, die das Amt ausüben wollten und dann hat man sich der Produktion angeschlossen.

von dieser Konstelation gibt es 20 Standorte, welche aber jeder in der Produktion sowie der Küche ihren Betriebsrat haben.

Darf der gemeinsame Betriebsrat also in beide GBR´s entsenden?

wenn ja habe ich es richtig verstanden.

vielen Dank

G
gironimo

05.09.2013 um 13:46 Uhr

jetzt verstehe ich es anders. Es gibt 20 Standorte von Rost mit 20 BRs, die einen GBR bilden. Und es gibt 20 Standorte von Stahl, die an 19 Standorten BRs und zusammen einen GBR bilden.

Da stellt sich dann doch eher die Frage, ob am Standort 20 Stahl und Rost (auch gemäß § 4 BetrVG) einen gemeinsamen BR wählen können. Wenn dies mit ja beantwortet werden kann, würde Rost (als Hauptbetrieb) und Stahl einen gemeinsamen BR haben. Auf BR-Ebene wäre Stahl ein Stück von Rost und die haben nur mit dem GBR Rost zu tun ( - aber einen KBR?)

Ganz schön verzwickt und etwas schwer nachvollziehbar. Du solltest diese Frage vor Ort mit einem Fachanwalt klären und dabei die Betriebsstrukturen genau unter die Lupe nehmen.

Wenn es an Kandidaten mangelt, wäre es vielleicht alles in Allem günstiger, lieber einen kleineren BR für Stahl zu wählen.

L
Ladykiller

05.09.2013 um 14:12 Uhr

Es gibt ja nur in dem einen Betrieb keinen BR von Rost, diese sind dann an Stahl angeknüpft.

Darf jetzt der Gemeinsame BR unter Flagge Stahl zu den GBR Sitzungen der Flagge Rost?

G
gironimo

05.09.2013 um 18:04 Uhr

nein - eher nicht, wenn ich Dich richtig verstehe. Gibt es einen Konzernbetriebsrat aus Rost und Stahl?

L
Ladykiller

05.09.2013 um 19:24 Uhr

Nein einen Konzernbetriebsrat gibt es nicht, den gab es mal. wurde aber wegen verschmelzung diverser Betriebsteile und GmbH´s aufgelöst. Wir sind auch nach dem Gesetz kein Konzern mehr.

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