Ferienjobber ohne Stellenausschreibung und Anhörung
GF hat eine Aushilfe ohne Anhörung des BR eingestellt. Die junge Frau ist die jüngere Schwester einer leitenden Angestellten und soll drei Wochen im Rahmen eines Ferienjobs aushelfen. Die Stelle war nicht ausgeschrieben und mit anderen AN werden gerade Gespräche geführt, um deren Arbeitszeit zu kürzen. Nach unserem Ermessen wird die Stelle nicht gebraucht, sie ist wohl eine Gefälligkeit, damit das Kind einen Job hat... Wie wurdet Ihr vorgehen?
Community-Antworten (7)
03.09.2013 um 00:54 Uhr
Ich denke mal bei drei Wochen sollte man die Kirche im Dorf lassen seesee. Bei drei Wochen ist es eh so das sie nicht im erheblichen Maße im Tagesablauf eingreifen wird.
Das andere ist natürlich die Gespräche mit den MA über Arbeitszeitverkürzung. Ich hoffe ja das der BR als erstes gefragt wurde ob dies so in Ordnung geht. Siehe Mitbestimmung nach § 87 Abs 2. Und da würde ich dem Chef dann auf die Finger kloppen und sagen so geht's nicht. Aber bitte verbaut dem Mädel nicht die Chance weil Chef nicht inne Hufe kommt; denn zumindest hätte er nach § 80 BetrVG den BR unterrichten müssen.
03.09.2013 um 10:02 Uhr
@ seesee
Als BR würde ich das mit Sicherheit nicht unkommentiert lassen !
Selbstverständlich hätte der BR gem. § 99 BetrVG auch vor dieser Einstellung angehört werden müssen. Und wenn Stellen auszuschreiben sind, hätte das auch in diesem Fall erfolgen müssen. Darauf würde ich den AG freundlich hinweisen, aber gleichzeitig erklären, dass man einmalig über die fehlende Auschreibung/Anhörung hinweg sehen würde.
03.09.2013 um 10:29 Uhr
Da hier es ein Angehöriger einer leitenden Ang ist, könnte man reagieren, da hier "Vetterles wirtschaft" angenommen werden kann.
03.09.2013 um 10:30 Uhr
Mögliche Reaktionen geheh bis zur Untersagung der Beschäftigung bis zur positiven MB
03.09.2013 um 10:43 Uhr
Ich würde auch reagieren. Gerade weil es diese Konstellation ist. Wenn mal versehentlich ein Fehler unterläuft, mag ein Vier-Augengespräch reichen - aber hier....
Da kann der BR doch auch gut ein Deal mit der Kollegin der anderen Frage von Dir zu Stande bringen.
03.09.2013 um 11:11 Uhr
@Snooker: "Aber bitte verbaut dem Mädel nicht die Chance weil Chef nicht inne Hufe kommt..."
Sicher hätte sich auch die Tochter / der Sohn / die Schwester / der Bruder / die Tante... über diesen Ferienjob gefreut. DARUM geht es doch. Es ist ungerecht, den Ferienjob einfach so unter der Hand zu vergeben.
Ein großes Fass werden wir (wie ich mein Gremium kenne) sowieso nicht aufmachen... ;-)
Und wegen der Arbeitszeitverkürzung: siehst Du eine Mitbestimmung, wenn die 3 Std., die gekürzt werden sollen, freiwillig übertariflich vereinbart waren?
03.09.2013 um 12:32 Uhr
@seesee
Wie wäre denn die Reaktion in der Belegschaft wenn diesen Ferienjob die Tochter , Sohn oder sonstiges vom BRV oder Personalsachbearbeiter bekommen hätte. Die Belegschaft würde auch sagen;" die da oben sitzen ja an der Quelle und bekommen zuerst mit wenn so was frei oder offen ist" Ich bin wie die anderen hier der Meinung das nicht alles seinen korrekten Weg gegangen ist, aber hier handelt es sich um die "Taschengeldaufbesserung" einer Schülerin. Man sollte schon dem Chef zu verstehen geben wie der richtige Weg in so einem Fall ist und ihm auch ganz klar sagen das man sich das nächste mal offen halten müsste in so einem Fall das Arbeitsgericht zu bemühen § 101 BetrVG: was die Arbeitszeitverkürzung und einer Mitbestimmung betrifft...ob freiwillige Vereinbarung oder nicht. Macht die Mitarbeitern ein mehr an Stunden hat der AG beim BR einen Antrag auf Genehmigung von Überstunden zustellen. Auf Vorratsbeschluss kann der BR dies bis xy im Vorraus genehmigen, aber der Antrag muss da sein. Wie sonst wollt ihr für euch und später mal für die die nach euch in den BR kommen Statistiken erstellen. In unserem BR hatten wir für jede Abteilung im BR einen Überstundenordner. So konnten wir genau analysieren am Ende eines Jahres....upps, da und da sind so und so viele Überstunden angefallen. Unterhalten wir uns mit Cheffe doch mal über die Personalplanung. Deshalb, jede Überstunde Genehmigung lassen
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