Erstellt am 02.09.2013 um 22:54 Uhr von Snooker
Ich denke mal bei drei Wochen sollte man die Kirche im Dorf lassen seesee.
Bei drei Wochen ist es eh so das sie nicht im erheblichen Maße im Tagesablauf eingreifen wird.
Das andere ist natürlich die Gespräche mit den MA über Arbeitszeitverkürzung. Ich hoffe ja das der BR als erstes gefragt wurde ob dies so in Ordnung geht. Siehe Mitbestimmung nach § 87 Abs 2. Und da würde ich dem Chef dann auf die Finger kloppen und sagen so geht's nicht.
Aber bitte verbaut dem Mädel nicht die Chance weil Chef nicht inne Hufe kommt; denn zumindest hätte er nach § 80 BetrVG den BR unterrichten müssen.
Erstellt am 03.09.2013 um 08:02 Uhr von Hoppel
@ seesee
Als BR würde ich das mit Sicherheit nicht unkommentiert lassen !
Selbstverständlich hätte der BR gem. § 99 BetrVG auch vor dieser Einstellung angehört werden müssen. Und wenn Stellen auszuschreiben sind, hätte das auch in diesem Fall erfolgen müssen.
Darauf würde ich den AG freundlich hinweisen, aber gleichzeitig erklären, dass man einmalig über die fehlende Auschreibung/Anhörung hinweg sehen würde.
Erstellt am 03.09.2013 um 08:29 Uhr von Charlys
Da hier es ein Angehöriger einer leitenden Ang ist, könnte man reagieren, da hier "Vetterles wirtschaft" angenommen werden kann.
Erstellt am 03.09.2013 um 08:30 Uhr von Charlys
Mögliche Reaktionen geheh bis zur Untersagung der Beschäftigung bis zur positiven MB
Erstellt am 03.09.2013 um 08:43 Uhr von gironimo
Ich würde auch reagieren. Gerade weil es diese Konstellation ist. Wenn mal versehentlich ein Fehler unterläuft, mag ein Vier-Augengespräch reichen - aber hier....
Da kann der BR doch auch gut ein Deal mit der Kollegin der anderen Frage von Dir zu Stande bringen.
Erstellt am 03.09.2013 um 09:11 Uhr von seesee
@Snooker: "Aber bitte verbaut dem Mädel nicht die Chance weil Chef nicht inne Hufe kommt..."
Sicher hätte sich auch die Tochter / der Sohn / die Schwester / der Bruder / die Tante... über diesen Ferienjob gefreut. DARUM geht es doch. Es ist ungerecht, den Ferienjob einfach so unter der Hand zu vergeben.
Ein großes Fass werden wir (wie ich mein Gremium kenne) sowieso nicht aufmachen... ;-)
Und wegen der Arbeitszeitverkürzung: siehst Du eine Mitbestimmung, wenn die 3 Std., die gekürzt werden sollen, freiwillig übertariflich vereinbart waren?
Erstellt am 03.09.2013 um 10:32 Uhr von Snooker
@seesee
Wie wäre denn die Reaktion in der Belegschaft wenn diesen Ferienjob die Tochter , Sohn oder sonstiges vom BRV oder Personalsachbearbeiter bekommen hätte. Die Belegschaft würde auch sagen;" die da oben sitzen ja an der Quelle und bekommen zuerst mit wenn so was frei oder offen ist"
Ich bin wie die anderen hier der Meinung das nicht alles seinen korrekten Weg gegangen ist, aber hier handelt es sich um die "Taschengeldaufbesserung" einer Schülerin.
Man sollte schon dem Chef zu verstehen geben wie der richtige Weg in so einem Fall ist und ihm auch ganz klar sagen das man sich das nächste mal offen halten müsste in so einem Fall das Arbeitsgericht zu bemühen § 101 BetrVG:
was die Arbeitszeitverkürzung und einer Mitbestimmung betrifft...ob freiwillige Vereinbarung oder nicht. Macht die Mitarbeitern ein mehr an Stunden hat der AG beim BR einen Antrag auf Genehmigung von Überstunden zustellen. Auf Vorratsbeschluss kann der BR dies bis xy im Vorraus genehmigen, aber der Antrag muss da sein. Wie sonst wollt ihr für euch und später mal für die die nach euch in den BR kommen Statistiken erstellen. In unserem BR hatten wir für jede Abteilung im BR einen Überstundenordner. So konnten wir genau analysieren am Ende eines Jahres....upps, da und da sind so und so viele Überstunden angefallen. Unterhalten wir uns mit Cheffe doch mal über die Personalplanung.
Deshalb, jede Überstunde Genehmigung lassen