Erstellt am 02.09.2013 um 14:20 Uhr von harvey
Dann müsstet ihr einen Br wählen der nur aus 7 BRM besteht § 11 BetrVG. Ist aber immer schlecht wenn keine EBR vorhanden sind.
Gruß
Erstellt am 02.09.2013 um 14:25 Uhr von Lexipedia
Aber vorsicht. Noch gilt die im Wahlausschreiben festgelegte BR-Stärke von 9. Hier müßt ihr erst eine Nachfrist setzen. Verstreicht diese, dann müßt ihr erneut ein Wahlausschreiben mit einer niedrigeren BRM-Anzahl machen. Siehe mal unter den Button Software. Da gibt es eine Shareware für die BR-Wahl. Hier ist das genauer Prozedere beschrieben. Die Anleitung ist sehr gut und macht nicht den Fehler, dass ihr jetzt einfach nur einen 7er BR wählt. Haltet euch genau an die Vorschrift!
Erstellt am 02.09.2013 um 15:52 Uhr von Hoppel
@ GuidoW
Wahlordnung
§ 9 Nachfrist für Vorschlagslisten
(1) Ist nach Ablauf der in § 6 Abs. 1 genannten Frist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so hat dies der Wahlvorstand sofort in der gleichen Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu setzen.
In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird.
(2) Wird trotz Bekanntmachung nach Absatz 1 eine gültige Vorschlagsliste nicht eingereicht, so hat der Wahlvorstand sofort bekannt zu machen, dass die Wahl nicht stattfindet.
Gleiches gilt für den Fall, dass sich weniger KandidatInnen zur Wahl gestellt haben, als in den BR zu wählen sind.
Nur mit dem Unterschied, dass der Wahlvorstand nach Ablauf der Nachfrist ggf. bekannt geben muss, dass nur ein BR mit X BRM zu wählen ist (§ 11 BetrVG greift analog).
Ein neues Wahlausschreiben ist NICHT zu erstellen!