Erstellt am 30.08.2013 um 17:38 Uhr von gironimo
Nein - bei einer BR-Wahl geht es um die AN in einem Betrieb und nicht nur um die Gewerkschaftsmitglieder.
Ich nehme an, die Gewerkschaft will eine Kandidatenliste für eine bevorstehende BR-Wahl erstellen.
Erstellt am 30.08.2013 um 17:44 Uhr von Charlys
übrigens, der BR konstituiert sich nicht neu, er wählt nur einen neuen BRV. Die Konstituierung erfolgt nur einmal gleich nach der Wahl des BR, einladen tut hierzu der WV
Erstellt am 31.08.2013 um 13:17 Uhr von AlterMann
Hallo hansdinter, so ganz klar ist mir der Sachverhalt nicht:
Ich vermute mal, der BR-Vorsitzende ist aus der Gewerkschaft ausgetreten, ist aber weiterhin (noch) BR-Vorsitzender. Meintest Du das?
In diesem Fall kann die Gewerkschaft sich mit ihren Mitgliedern besprechen, ob sie im BR einen neuen Vorsitzenden wählen lassen wollen. Je nach den dortigen Mehrheitsverhältnissen und persönlichem Ansehen des jetzigen Vorsitzenden könnte ihr das gelingen.
Falls Du mit der Antwort nicht zufrieden bist: Gewerkschaften sind (manchmal) relativ straff organisiert und schlagkräftig - das geht aber oft zu Lasten der Belange einzelner Akteure oder kleinerer interessengruppen. Manchmal werden die gnadenlos übergebügelt.
Erstellt am 31.08.2013 um 15:05 Uhr von hansdinter
Moin Alter Mann, der aus dem Br ausgeschiedene BRV war kein Gewerkschaftsmitglied.
Unser Gremium (7 Köpfe ) ist in 2 Lager geteilt. In meiner Position als Stellvertretender Vorsitzender möchte da bleiben weil ich mir von da den möglichst größten Nutzen verspreche.Das sieht die IGM und Andere anders. die Mitglieder die den Vorsitz im Auge Haben, kennen und verwenden keinerlei sinnvolle Strategieen.,da gibt es nur Anwälte Richter und das durchsetzen eigener Interessen,da sind die Beschäftigten und deren Belange im Unternehmen gar nicht vertreten. die Klugen Köpfe des Gremiums lehnen den Vorsitz ab. Das ist das Debakel das es regeln gilt.
Erstellt am 31.08.2013 um 15:49 Uhr von AlterMann
Das hört sich so an, als wenn bei Euch zu Ende der Wahlperiode auch die Nerven langsam zu Ende gehen. Seid Ihr Euch einig, dass es so nicht weiter gehen sollte?
Habt Ihr mal über eine (moderierte) Klausurtagung nachgedacht, in der Ihr Euch nochmal neu aufstellen könnt?
Oder einen Rücktritt aller (inkl. EBM) und eine vorgezogene Neuwahl?
Ich versteh allerdings nicht so ganz, warum die Position eines stellv. BRs besonders günstig ist, etwas für die Kollegen zu erreichen. Ihr scheint da eine etwas andere Kultur zu haben.
Erstellt am 31.08.2013 um 16:49 Uhr von hansdinter
hallo Alter Mann, vorab ist es möglich das mein PC spinnt, schreibe das jetzt zum zweiten mal.
Ich habe guten Kontakt zu Teilen der Beschäftigten ,zu einigen Vorgesetzten und Teilen der Geschäftsleitung nicht aber zum Unternehmer. Bei der Gl gibt es Personen die ich schützen möchte. So sieht es auch im BR Gremium aus,wo ich die Stimmenminderheit hinter mir habe.
Mit dem Gewerkschaftssekretär kann ich auch nicht so gut. Ich kämpfe quasi an allen Fronten. Für mich wäre es am besten das Gremium bleibt ohne BR-V und ich könnte die Geschäfte bis zu den regulären Neuwahlen kommissarisch weiterführen.
Doch da kommt mir jetzt die Mitgliederversammlung dazwischen...schade, also was tun?
Erstellt am 31.08.2013 um 17:00 Uhr von blackjack
Erstellt am 31.08.2013 um 17:56 Uhr von AlterMann
blackjack hat Recht. Hier die Langfassung: Jeder BR braucht zwingend einen BRV. Eine kommissarische Amtsführung ist im BetrVG nicht vorgesehen. Ein Stellvertreter vertritt im Verhinderungsfall. Wenn es keinen BRV mehr gibt, kann man ihn auch nicht vertreten.
Um eine Neuwahl im BR kommt ihr also nicht herum, oder Ihr löst Euch gleich ganz auf (und benennt tunlichst vorher noch einen Wahlvorstand).