Hallo, ich habe eine Frage zum Gesamtbetriebsrat. Unser Unternehmen besteht aus Hauptverwaltung und zwei Niederlassungen. Der Betriebsrat am Hauptsitz musste jetzt durch Gerichtsbeschluss neu gewählt werden (7er Gremium). Muss jetzt der GBR auch neu konstituiert werden oder werden einfach nur 2 Mann in den GBR entsandt? (Die Niederlassungen werden jeweils durch 1 Person im GBR vertreten). Erschwerend kommt noch hinzu, dass der GBR-Vorsitzende bisher vom BR der Hauptverwaltung gestellt wurde. Dieser wurde zwar auch wieder in den BR gewählt, wird aber aller Voraussicht nach nicht mehr in den GBR entsandt, so dass dort sowieso ein neuer Vorsitzender gewählt werden müsste. Alles bisschen verwirrend ;-), hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben.
Und gibt es Fristen, in der man den GBR neu konstituieren muss? Geht jetzt eigentlich darum, ob man dieses unbedingt noch in diesem Jahr durchführen muss, sind ja eigentlich nur noch 2 Arbeitswochen, oder ist es ausreichend, wenn wir dies im neuen Jahr in die Wege leiten? Wir möchten da auch keine Formfehler begehen und sind für jeden Hinweis dankbar!!