Erstellt am 02.12.2015 um 23:24 Uhr von Challenger
Hallo Wobbel,
Ihr braucht nur zwei Mitglieder in den GBR zu entsenden.Mehr braucht Ihr nicht zu tun.
Erstellt am 03.12.2015 um 09:23 Uhr von gironimo
Angesichts der eher geringeren Bedeutung des GBR für die Ausübung der wichtigsten Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, gibt es hier keine Fristen. Also macht Euch keinen Stress. Januar ist ja bald.
Wenn die neuen GBR-Mitglieder entsandt sind, ladet zur nächsten Sitzung ein und wählt dann dort den neuen GBRV. So lange übernimmt halt der stellv. das Amt.
Erstellt am 04.12.2015 um 17:11 Uhr von Brolle
Wieso werden die Niederlassungen nur durch jeweils ein Mitglied vertreten? Jeder Betrieb entsendet zwei Mitglieder.
Erstellt am 05.12.2015 um 11:00 Uhr von Hoppel
@ Brolle
"Wieso werden die Niederlassungen nur durch jeweils ein Mitglied vertreten? Jeder Betrieb entsendet zwei Mitglieder."
Den § 47 Abs.2 BetrVG scheinst Du offensichtlich nicht gelesen zu haben ... und da hier mit keinem Wort erwähnt ist, wie groß die BRM-Gremien der Niederlassungen sind, kann die Entsendung von nur jeweils einem BRM völlig korrekt sein!
Ergänzend dazu ist auch Abs. 4 zu beachten.
@ Wobbel
Ein GBR ist eine DAUEReinrichtung, so ein solcher gebildet werden muss. Sprich, ein GBR konstituiert sich nur einmal!
Unabhängig davon kann sich sowohl die Anzahl der GBR Mitglieder ändern, als auch die Personen der in den GBR entsandten BRM.
Auch wenn das Jahresende naht, sollte der GBR schleunigst Sorge dafür tragen, dass er wieder ordnungsgemäß besetzt und aufgestellt ist!
Und das neu gewählte örtliche BR Gremium, sollte ebenfalls seine Hausaufgaben machen und unverzüglich dafür sorgen, dass zwei BRM bestimmt werden, die in den GBR entsandt werden sollen. Es sei denn, man will in den verbleibenden 3 1/2 Wochen nicht mit entsprechendem Stimmenanteil an noch möglichen GBR Entscheidungen beteiligt sein ...
Erstellt am 05.12.2015 um 18:18 Uhr von Wobbel
Tatsächlich ist es so, dass die beiden NL jeweils eine Person und wir am Hauptsitz zwei Personen in den GBR entsenden. Das Problem ist eigentlich, dass das "alte Gremium" unseres Hauptsitzes den Vorsitzenden als auch den Vertreter gestellt haben. zwar ist der "ehemalige" Vorsitzende als auch der Vertreter wieder im Betriebsrat vertreten, diese werden aber sicherlich nicht mehr in den GBR entsandt, so dass der GBR jetzt ohne Vorsitzenden oder Vertreter da steht. Wir haben den Punkt "Entsendung in den GBR" jetzt auf der Tagesordnung, so dass auch wieder zwei Vertreter in den GBR entsendet werden. Daher war meine Frage, um da keinen Formfehler zu begehen, ob es ausreichend ist, dann in der nächsten GBR-Sitzung den Vorsitzenden und dessen Vertreter neu zu wählen oder ob da auch wieder Fristen eingehalten werden müssen. Von daher bin ich dank eurer Antworten schon ein wenig schlauer ;-). Vielen vielen Dank dafür !!!