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Konzernbetriebsrat und BR-Wahlen

S
Saxonia
Jan 2018 bearbeitet

Der Konzernbetriebsrat bleibt doch als Gremium bestehen, oder? Er muss sich nicht neu konstituieren, sondern die Ämter - Vorsitzender, Stellvertreter, Ausschüsse - werden neu vergeben. Behält der Konzernbetriebsratsvorsitzende (vorausgesetzt, er wurde von seinem BR wieder delegiert) sein Amt? Muss er zurücktreten, damit die Ämter neu vergeben werden können? Die einzelnen BRs wählen ja zu unterschiedlichen Terminen, es werden später in diesem Jahr auch neue Delegierte aus neu gewählten BRs hinzukommen. Wann wählen wir die Funktionen am besten? Die KBR-Sitzungen finden nur 1x pro Quartal statt.

Kann jemand helfen? Ich blick da nicht durch.

Saxonia

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Community-Antworten (1)

S
Solarkrieger

17.02.2010 um 16:07 Uhr

der KBR kann sich erst nach der Konstituierung der einzelnen BRs selbst konstituieren. Es ist ja theoretisch möglisch das sich der KBR komplett neu zusammensetzt. In der konstiuierenden Sitzung werden die einzelnen Ämter vergeben bzw. gewählt. M.E. kann ein KBR Vorsitzender nach der Neuwahl nicht auf sein Amt bestehen. 100%tig weis ich es aber nicht.

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