Erstellt am 17.02.2010 um 15:07 Uhr von Solarkrieger
der KBR kann sich erst nach der Konstituierung der einzelnen BRs selbst konstituieren.
Es ist ja theoretisch möglisch das sich der KBR komplett neu zusammensetzt. In der konstiuierenden Sitzung werden die einzelnen Ämter vergeben bzw. gewählt.
M.E. kann ein KBR Vorsitzender nach der Neuwahl nicht auf sein Amt bestehen. 100%tig weis ich es aber nicht.