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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat - Gewerkschaft - Versorgung - Terminankündigung

D
dieElster
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir treten demnächst in Tarifverhandlungen ein. Da wir als Betriebsrat die Gewerkschaft im Vorfeld schon einige Male treffen, bieten wir Ihnen Getränke im Haus an. Ist das erlaubt das wir als Betriebsrat für solche Sitzungen wo es schon im Vorfeld um Tarifverhandlungen geht den Gewerkschaftsangestellten etwas ausgeben? Wir halten die Sitzungen in unseren Konferenzräumen.

Ich hatte vor, falls solch eine Sitzung mal auf den ganzen Tag läuft, dass ich Ihnen auch Essen aus dem Haus (Gastronomie) angeboten hätte. Darf ich das?


Dann zur nächsten Frage.

Die Gewerkschaft lädt alle Mitglieder zu eine Versammlung ein. Diese findet bei uns im Haus statt. Die Chefin hat das okay gegeben. Nun hänge ich gerade einige Plakate in den Mitarbeiterräumen aus mit den Terminen und wollte das auch in unsere internet Mitarbeiterzeitung reinschreiben das dort der Termin ist.

Unser Marketingchef hatte gleich erwidert, dass dies dort nicht erscheinen will und ich den Text (Infos über BR usw) abändern soll.

Hat er Recht? Darf ich das nicht? Pressefreiheit? Hausrecht?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

30.08.2013 um 17:37 Uhr

Wer soll denn Essen und Getränke bezahlen? Der Arbeitgeber? Dann sollte man vorab dessen ok einholen. (Tagungsgestränke [= Wasser und evtl. Saft] sollten bei Meetings > 1h selbstverständlich sein).

Wer gibt denn die Mitarbeiterzeitung heraus? Wer ist den Empfängerkreis? Was habt Ihr als BR dort bisher veröffentlicht?

P
polybär

30.08.2013 um 18:36 Uhr

@dieElster, die Bewirtung vom Externen egal ob nun GEW oder Kunden.. sollte immer sein ! Das zeichnet eine Firma und dren Kliuma aus. Sollte es beiu euch kein Regelwerk geben, muss du den Ag fragen ich denkemal das er es auch so sieht.

Die Mitarbeiterzeitung, ist nicht das BR Organ? wenn sie dem Marketing untersteht darf er Redaktion spielen, DU aber hast als BR andre Optionen UND dort darfst du solche sachen Kundtun.

H
Hartmut

30.08.2013 um 19:02 Uhr

Hallo @dieElster, für solche Fälle haben wir eine Vereinbarung mit dem AG erzielt, dass wir auf Firmenkosten Kaffee, Tee und Mineralwasser anbieten können. Eine solche Vereinbarung sollte immer im Vorwege getroffen werden und stellt normalerweise keine große Hürde dar.

Im Intranet darfst du Informationen über die BR-Arbeit selbstverständlich kundtun. Darüber gibt es inzwischen genügend Urteile. Eure Begegnung mit der GEW gehört zur BR-Arbeit.

(PS. Das Hausrecht hat der Arbeitgeber, das ist nicht notwendigerweise der Marketingchef. Aber das nur nebenbei.)

G
gironimo

30.08.2013 um 19:47 Uhr

Bei der Bewirtung kommt es auf die "Firmenkultur" an. Da werden die Gäste genauso behandelt, wie alle anderen Gäste auch. Wenn Ihr davon abweichen wollt, bin ich auch der Meinung, dass der AG zuvor gefragt werden sollte (Kostenübernahme).

Öffentlichkeitsarbeit: Hier sollte der BR ggf. eigene Wege gehen und sein eigenes Informationsrecht nutzen. Wenn Du im Namen der Gewerkschaft etwas schreiben willst: Auch die Gewerkschaft hat ein Recht sich im Betrieb zu äußern und zu werben. Der AG hat dies im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu ermöglichen. Wie das im konkreten Fall möglich sein kann, sollte die Gewerkschaft kurz mit dem Arbeitgeber besprechen.

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