Erstellt am 29.08.2013 um 16:59 Uhr von Watschenbaum
das Arbeitsverhältnis dauert doch an, nur die Stundenzahl ändert sich, wenn ich dich richtig verstehe
das TzBfG findet jedoch keine Anwendung auf bloße befristete Erhöhung/Verminderung der Arbeitszeiten, sondern nur dann, wenn das ganze Arbeitsverhältnis enden soll
Erstellt am 29.08.2013 um 17:15 Uhr von gironimo