Hallo zusammen, AG stellt hin und wieder Praktikanten ein (freiwillige Praktika, i.d.R. Studenten). Anhörung nach 99 kam immer, allerdings stets mit 40h/Woche und 400 ? bzw. 450 ?. Wir haben einen Haustarif, der Großteile des Flächentarifvertrages IGM Sachsen Metall/Elektro übernimmt, also auch die Eingruppierungsrichtlinie, nicht jedoch die Vergütungstabelle. Die Praktikas dienen der Berufsorientierung ;-). Natürlich arbeiten die Studenten nach Einarbeitung aber mit - nicht immrr hochwertig, aber auch regelmäßig erledigte Kopierarbeiten sind m.E. eine Arbeitsleistung. AG vertritt die Meinung, wegen des Überwiegens des Ausbildungscharakters seien die Prakt. keine AN und deshalb auch nicht einzugruppieren. Wenn dem so wäre, hàtte er ja auch Recht. Ich bezweifle das aber und gehe von "billigen Arbeitskräften" aus. Deshalb aktuell: 2x nach 99.4 verweigert (fehlende Eingruppierung mit der Absicht, sittenwidrig zu entlohnen [Stundenlohn entspräche rund 2, 50 ?]). Derzeit spielen Praktikanten auch noch keine große Rolle bei uns (180 AN / 4 Pr.). Wir wollen aber für die Zukunft klarstellen, daß wir da hinsehen. Ticken wir da richtig?