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BR-Wahl - sind Praktikanten wahlberechtigt?

B
BW
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, ich befasse mich gerade mit der anstehenden Durchführung der Betriebsratswahl und bin mir unschlüssig, ob Praktikanten mitwählen dürfen. Ich habe gelesen "Praktikanten sind jedenfalls dann wahlberechtigt, wenn ihnen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen." Kann mir da jemand von Euch helfen, wir haben nämlich eine Menge Praktikanten, die z.T. 4 Wochen, z.T. ein Jahr dabei sind. Dank Euch

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

23.12.2005 um 10:12 Uhr

Hallo BW, von "jedenfalls wahlberechtigt" ist in diesem LAG Urteil nicht die Rede. Es heißt, dass der BR einen Beurteilungsspielraum hat, ob diese Praktikanten gemäß § 5 Abs. 1 BetrVG als Arbeitnehmer zu sehen sind. Falls Dir nicht der gesamte Text zur Verfügung steht:

http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2005_111#goto0

B
BW

23.12.2005 um 10:34 Uhr

Danke Dir und schöne, erholsame Weihnachtsfeiertage Euch allen

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