Guten Morgen,
ich befasse mich gerade mit der anstehenden Durchführung der Betriebsratswahl und bin mir unschlüssig, ob Praktikanten mitwählen dürfen. Ich habe gelesen "Praktikanten sind jedenfalls dann wahlberechtigt, wenn ihnen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen."
Kann mir da jemand von Euch helfen, wir haben nämlich eine Menge Praktikanten, die z.T. 4 Wochen, z.T. ein Jahr dabei sind.
Dank Euch