W.A.F. LogoSeminare

Abteilungsname ändert sich: Neuer Arbeitsvertrag liegt vor

S
sloggy777
Jul 2022 bearbeitet

Hallo,

ich benötige ihre Hilfe.

Bei mir an der Arbeit gab es eine Umstrukturierung und ich werde mit meiner Tätigkeit einer anderen Abteilung aufgehangen. Meine jetzige Abteilung "Einkauf" gibt es zukünftig nicht mehr und werde dann im Organigramm der "Logistik" zugeordnet.

Jetzt will man von mir, dass ich deswegen einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe. Noch nicht mal einen Änderungsvertrag, o. ä.!

Ist das rechtens? Ich denke nicht, oder?

Ich bin seit über 30 Jahren in der Firma und denke, die wollen mich einfach aus dem alten Vertrag haben, der nur Negativpunkte für mich mitbringt.

1.03307

Community-Antworten (7)

M
Muschelschubser

01.07.2022 um 13:03 Uhr

Grundsätzlich solltest Du Dir erst einmal sicher sein, was die Änderungen für Dich bedeuten würden. Bei Unsicherheiten würde ich den Wortlaut zunächst einmal juristisch überprüfen lassen.

Ansonsten kommt es eben auf den Inhalt an. Dein Vertragspartner, die Konditionen und die zu leistende Arbeit bzw. der Aufgabenbereich ändern sich ja augenscheinlich nicht. Insofern spricht auf dem ersten Blick nichts dagegen, auf Basis des alten Vertrags weiterzuarbeiten. Trotzdem würde ich mal Feinheiten prüfen (lassen), ob z.B. die Organisationseinheit oder der Arbeitsort wirklich so eng gefasst sind, dass man das nun neu regeln müsste.

Fest steht allerdings, dass der Vertrag nicht einseitig geändert werden kann. Es müssen beide Parteien zustimmen.

Natürlich ist es aber rechtens, Dir ein neues Angebot zu unterbreiten, denn mehr ist das Vorlegen eines neuen Arbeitspapiers erst einmal nicht. Wenn Du das nicht unterschreibst, dann gilt zunächst der alte Vertrag weiter und der AG müsste versuchen, die Änderungen per Änderungskündigung durchzusetzen. Das wäre aber erst der zweite Schritt.

So gesehen, hast Du jetzt durchaus erst einmal die Zeit, den neuen Vertrag in Ruhe zu prüfen und die Optionen abzuwägen. Sollte sich herausstellen, dass die Konditionen sich für Dich verschlechtern, würde ich es nicht unterschreiben.

Immerhin besteht bei einer Änderungskündigung zumindest eine Anhörungspflicht gem. §102 BetrVG. Heißt, der BR erhält Kenntnis von den neuen Vertragsinhalten. Bei einer einvernehmlichen Vertragsänderung hingegen kann der Vorgang durchaus am BR vorbeilaufen.

Eine Mitbestimmung nach §99 würde ich bei einer einvernehmlichen Lösung ausschließen, da Du keinen neuen Arbeitsbereich zugewiesen bekommst, sondern lediglich eine organisatorische Änderung vorgenommen wird (so lange sich die Eingruppierung nicht ändert). und organisatorische Änderungen sind per se erstmal nicht mitbestimmungspflichtig.

C
celestro

01.07.2022 um 13:06 Uhr

Einen neuen Arbeitsvertrag braucht man deshalb vermutlich nicht zu unterschreiben.

ABER ....

"die wollen mich einfach aus dem alten Vertrag haben, der nur Negativpunkte für mich mitbringt."

dann solltest Du Dich über einen neuen Vertrag doch freuen, oder nicht?

C
Challenger

01.07.2022 um 14:07 Uhr

Zitat sloggy777 : Bei mir an der Arbeit gab es eine Umstrukturierung ............

Wie viele Mitarbeiter beschäftigt der Betrieb ? Bist Du Mitglied im Betriebsrat ?

Zitat sloggy777 : Jetzt will man von mir, dass ich deswegen einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe.

Zunächst mal auf keinen Fall unterschreiben.

R
rtjum

01.07.2022 um 14:29 Uhr

"die wollen mich einfach aus dem alten Vertrag haben, der nur Negativpunkte für mich mitbringt." wenn es so ist, dann kannst Du den neuen Vertrag ja unterschreiben, ich denke aber Du meinst, dass der neue Vertrag nur Negativpunkte hat, dann solltest Du den nicht unterschreiben. Lass ihn von der Gewerkschaft prüfen wenn Du denn Mitglied bist ansonsten von einem Anwalt für Arbeitsrecht.

R
Relfe

01.07.2022 um 15:26 Uhr

@sloggy eigentlich macht es keinen Sinn, das ein AG den AN ein AV vorlegt mit schlechteren Bedingungen - den unterschreibt doch keiner, warum auch?

meinst Du wirklich AV oder handelt es sich dabei um eine Änderungskündigung?

U
UdoWoe

01.07.2022 um 15:38 Uhr

Was steht den in den "neuen Arbeitsvertrag" drinnen? Ist er wirklich neu oder wurde nur der alte abgetippt? Lass ihn, wie oben schon geschrieben von der Gewerkschaft überprüfen, frag deinen BR oder, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast von einem Rechtsanwalt.

D
dastrum1

07.07.2022 um 22:41 Uhr

Hallo, ich bin BR in einem 180-Mann-und-Frau-Betrieb :) und wir hatten in der Coronazeit auch so eine Orga-Änderung mit Matrixstruktur. Wir haben uns extern beraten lassen, da doch einige Kollegen betroffen waren, andere VG bekommen haben etc. Insgesamt kam nicht viel bei rum. Machen kann der AG das. Es wurde hier von der Einigungsstelle (kam in einem Fall dazu) auch die "Versetzung" sehr weit gesehen, das liest man ja immer wieder daß eine Versetzung alles mögliche sein kann. Hier wurde dann festgelegt daß der Kollege zugesichert für x Jahre am Standort y bleibt und sein Arbeitsort nicht verlagert wird.

Wir haben es dann für uns als BR in den anderen Fällen darauf reduziert wirklich nur die Arb.verträge oder Ergänzungen dazu zu prüfen und mitzuarbeiten wie das gestaltet wird. War jeder fein damit, passt doch.

Ihre Antwort