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Wirtschaftsausschuss

B
bügelbrett
Nov 2016 bearbeitet

Hi,wir haben unseren wa 2009 gegründet'dürfen aber laut GL nur bis 2008 Einsicht nehmen . Wer kann mir sagen, ob das rechtens ist? Das Unternehmen gibt es seit mehr als 100 Jahren. Ist der Wa da zeitlich begrenzt oder dürfen wir unbeschränkt Einsicht nehmen ' Danke im vorraus :-) Gruss :-)

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Community-Antworten (4)

S
Snooker

25.08.2013 um 23:42 Uhr

Frage Deinen Chef mal worauf er sich da auf seiner Aussage stützt. Und dann möchte er auch bitte den Beweis für seine Aussage bei bringen. Letztendlich entscheidet ihr als Gremium was ihr für wichtig haltet. Den BR habt ihr ja dann auch noch im Rücken. Dieser könnte Notfalls Beschluss fassen das ein Rechtsanwalt im Schwerpunkt wirtschaftliche Angelegenheit hinzu gezogen werden soll. Ansonsten kann man der Aussage des AG im § 106 BetrVG nichts dergleichen nach lesen.

H
Hoppel

25.08.2013 um 23:55 Uhr

@ bügelbrett

Erklär doch erst mal, warum es für die Arbeits des WA ERFORDERLICH ist, solch alte Unterlagen einsehen zu müssen.

Sieht man sich die 10 Punkte des § 106 Abs.3 BetrVG an, geht es da eher um das Jetzt und/oder die Zukunft des Unternehmens, aber nicht um alte Kamellen.

Treibt Euch etwa die reine Neugier?

N
Nubbel

26.08.2013 um 00:34 Uhr

fellfee, schon mal was von 'entwicklung' gehört oder gelesen?

G
gironimo

26.08.2013 um 11:10 Uhr

Eine Frist kann ich auch nicht erkennen - weder vor noch zurück.

Ich gehe davon aus, dass der WA seine Gründe haben wird.

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