Erstellt am 25.08.2013 um 21:42 Uhr von Snooker
Frage Deinen Chef mal worauf er sich da auf seiner Aussage stützt. Und dann möchte er auch bitte den Beweis für seine Aussage bei bringen.
Letztendlich entscheidet ihr als Gremium was ihr für wichtig haltet. Den BR habt ihr ja dann auch noch im Rücken. Dieser könnte Notfalls Beschluss fassen das ein Rechtsanwalt im Schwerpunkt wirtschaftliche Angelegenheit hinzu gezogen werden soll.
Ansonsten kann man der Aussage des AG im § 106 BetrVG nichts dergleichen nach lesen.
Erstellt am 25.08.2013 um 21:55 Uhr von Hoppel
@ bügelbrett
Erklär doch erst mal, warum es für die Arbeits des WA ERFORDERLICH ist, solch alte Unterlagen einsehen zu müssen.
Sieht man sich die 10 Punkte des § 106 Abs.3 BetrVG an, geht es da eher um das Jetzt und/oder die Zukunft des Unternehmens, aber nicht um alte Kamellen.
Treibt Euch etwa die reine Neugier?
Erstellt am 25.08.2013 um 22:34 Uhr von Nubbel
fellfee, schon mal was von 'entwicklung' gehört oder gelesen?
Erstellt am 26.08.2013 um 09:10 Uhr von gironimo
Eine Frist kann ich auch nicht erkennen - weder vor noch zurück.
Ich gehe davon aus, dass der WA seine Gründe haben wird.