Unser Arbeitgeber ist der Meinung, dass er bei einer Probezeitkündigung mit einer Begründung wie z.B. "Die Leistungen sind unzureichend" dem Betriebsrat Genüge getan hat. Ist der ArbGeber im Recht oder steht dem BR eine umfangreiche Begründung seitens des AG zu? Und auf welcher Grundlage/welchem Gesetz beruht das?