W.A.F. LogoSeminare

Probezeitkündigung

H
herbstie
Nov 2016 bearbeitet

Unser Arbeitgeber ist der Meinung, dass er bei einer Probezeitkündigung mit einer Begründung wie z.B. "Die Leistungen sind unzureichend" dem Betriebsrat Genüge getan hat. Ist der ArbGeber im Recht oder steht dem BR eine umfangreiche Begründung seitens des AG zu? Und auf welcher Grundlage/welchem Gesetz beruht das?

1.082013

Community-Antworten (13)

L
Lernender

27.09.2011 um 11:57 Uhr

der Arbeitgeber muss euch die Gründe für eine Kündigung mitteilen. Sollte dies unvollständig geschehen ist dies relevant bei einer Kündigungsschutzklage. Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit wird es wohl kaum dazu kommen.

D
DonJohnson

27.09.2011 um 12:26 Uhr

Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit wird es wohl kaum dazu kommen. Mit absoluter Sicherheit wird es nicht zu einer Kündigungsschutzklage kommen...

Die Begründung des AG ist soweit ausreichend. Wenn er der Meinung ist, dass die Leistung unzureichend ist, könnt ihr nix aber auch gar nix machen, außer vielleicht auf den AG einwirken, dass er mehr Zeit zur Einarbeitung gibt, und eventuell die jetzige Einarbeitung in Frage stellt. Obs was hilft? Keine Ahnung, kenne euren AG nicht...

L
Lernender

27.09.2011 um 12:34 Uhr

@Don Johnsen

herbstie hat nicht geschrieben wie lange die Probezeit geht.

D
DonJohnson

27.09.2011 um 12:35 Uhr

braucht er oder sie auch nciht ;-)

L
Lernender

27.09.2011 um 12:43 Uhr

@Don Johnson Mit absoluter Sicherheit wird es nicht zu einer Kündigungsschutzklage kommen...

woher willst du ads dann wissen?

H
Hmmmm

27.09.2011 um 13:58 Uhr

U.U. kann eine Kündigungsschutzklage sehr wohl zum Erfolg führen, gerade dann wenn die Anhörung fehlerhaft und / oder die Kündigung selbst fehlerbehaftet war ;) Deshalb wäre es immer empfehlenswert einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, da niemand unfehlbar ist, was nicht gleichbedeutend mit "AG machen alle Fehler" zu verstehen sein soll ;)

L
Lernender

27.09.2011 um 14:05 Uhr

Hallo Hmmmm,

Don Johnson ist sich wohl sicher, dass der Mitarbeiter (noch) nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Nur woher weiß er es?

D
DonJohnson

27.09.2011 um 14:30 Uhr

meine Kristallkugel ist glas klar, aber wir können ja ne Wette abschließen ;-)

K
keiner

27.09.2011 um 14:50 Uhr

Die Probezeit dient der wechselseitigen Überprüfung der Arbeitsvertragsparteien. Vor diesem Hintergrund kann es für eine Probezeitkündigung ausreichen, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung veranlasst haben, mitteilt. Kommen mehrere Kündigungsgründe in Betracht, so führt daher das Verschweigen eines einzelnen (weiteren) Kündigungsgrunds nicht zwingend zur Unwirksamkeit der Kündigung.

L
Lernender

27.09.2011 um 14:51 Uhr

DJ,

Probezeit neun Monate?

und andere Gründe.

lass uns wetten

H
Hmmmm

27.09.2011 um 15:09 Uhr

DonJohnson hat ja nicht generell Unrecht, wenn es ausschließlich die o.a. Gründe sind die der AG dem BR mitteilt UND sonst wirklich alles gesetzestreu abläuft, hat der AN keine Möglichkeit über eine KschK weiter beschäftigt zu werden. Aber wie gesagt, es gibt auch bei Kündigungen innerhalb der Probezeit gewisse gesetzliche Vorgaben und Regeln an die sich der AG zwingend zu halten hat, andernfalls ist die Kündigung nichtig!

D
DonJohnson

27.09.2011 um 15:14 Uhr

hmmmm oder wieviele m&m auch noch....

jepp ;-)

lernender jepp, Wette gilt, um was wetten wir?

H
Hmmmm

27.09.2011 um 15:22 Uhr

@DonJohnson,

hmmmm oder wieviele m&m auch noch....

Du sollst doch keine Schleichwerbung machen ;)

Ihre Antwort