Erstellt am 27.09.2011 um 09:57 Uhr von Lernender
der Arbeitgeber muss euch die Gründe für eine Kündigung mitteilen. Sollte dies unvollständig geschehen ist dies relevant bei einer Kündigungsschutzklage.
Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit wird es wohl kaum dazu kommen.
Erstellt am 27.09.2011 um 10:26 Uhr von DonJohnson
*Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit wird es wohl kaum dazu kommen.*
Mit absoluter Sicherheit wird es nicht zu einer Kündigungsschutzklage kommen...
Die Begründung des AG ist soweit ausreichend. Wenn er der Meinung ist, dass die Leistung unzureichend ist, könnt ihr nix aber auch gar nix machen, außer vielleicht auf den AG einwirken, dass er mehr Zeit zur Einarbeitung gibt, und eventuell die jetzige Einarbeitung in Frage stellt. Obs was hilft? Keine Ahnung, kenne euren AG nicht...
Erstellt am 27.09.2011 um 10:34 Uhr von Lernender
@Don Johnsen
herbstie hat nicht geschrieben wie lange die Probezeit geht.
Erstellt am 27.09.2011 um 10:35 Uhr von DonJohnson
braucht er oder sie auch nciht ;-)
Erstellt am 27.09.2011 um 10:43 Uhr von Lernender
@Don Johnson
Mit absoluter Sicherheit wird es nicht zu einer Kündigungsschutzklage kommen...
woher willst du ads dann wissen?
Erstellt am 27.09.2011 um 11:58 Uhr von Hmmmm
U.U. kann eine Kündigungsschutzklage sehr wohl zum Erfolg führen, gerade dann wenn die Anhörung fehlerhaft und / oder die Kündigung selbst fehlerbehaftet war ;) Deshalb wäre es immer empfehlenswert einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, da niemand unfehlbar ist, was nicht gleichbedeutend mit "AG machen alle Fehler" zu verstehen sein soll ;)
Erstellt am 27.09.2011 um 12:05 Uhr von Lernender
Hallo Hmmmm,
Don Johnson ist sich wohl sicher, dass der Mitarbeiter (noch) nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.
Nur woher weiß er es?
Erstellt am 27.09.2011 um 12:30 Uhr von DonJohnson
meine Kristallkugel ist glas klar, aber wir können ja ne Wette abschließen ;-)
Erstellt am 27.09.2011 um 12:50 Uhr von Keiner
Die Probezeit dient der wechselseitigen Überprüfung der Arbeitsvertragsparteien. Vor diesem Hintergrund kann es für eine Probezeitkündigung ausreichen, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung veranlasst haben, mitteilt. Kommen mehrere Kündigungsgründe in Betracht, so führt daher das Verschweigen eines einzelnen (weiteren) Kündigungsgrunds nicht zwingend zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Erstellt am 27.09.2011 um 12:51 Uhr von Lernender
DJ,
Probezeit neun Monate?
und andere Gründe.
lass uns wetten
Erstellt am 27.09.2011 um 13:09 Uhr von Hmmmm
DonJohnson hat ja nicht generell Unrecht, wenn es ausschließlich die o.a. Gründe sind die der AG dem BR mitteilt UND sonst wirklich alles gesetzestreu abläuft, hat der AN keine Möglichkeit über eine KschK weiter beschäftigt zu werden. Aber wie gesagt, es gibt auch bei Kündigungen innerhalb der Probezeit gewisse gesetzliche Vorgaben und Regeln an die sich der AG zwingend zu halten hat, andernfalls ist die Kündigung nichtig!
Erstellt am 27.09.2011 um 13:14 Uhr von DonJohnson
hmmmm oder wieviele m&m auch noch....
jepp ;-)
lernender
jepp, Wette gilt, um was wetten wir?
Erstellt am 27.09.2011 um 13:22 Uhr von Hmmmm
@DonJohnson,
hmmmm oder wieviele m&m auch noch....
Du sollst doch keine Schleichwerbung machen ;)