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Wahlvorstand

D
dschlink
Nov 2016 bearbeitet

Ist der Vorsitzende des Wahlvorstands nach der Wahl automatisch im neuen Betriebsrat?

1.33303

Community-Antworten (3)

G
Galaxy

22.08.2013 um 10:33 Uhr

@dschlink Nein, warum sollte er das sein??

S
Saarländer

22.08.2013 um 10:39 Uhr

Guten Morgen dschlink,

nein automatisch ist niemand im neuen Betriebsrat. Nur wer auch kandidiert und dann auch genügend Stimmen der Belegschaft bekommt, erhält ein Betriebsratsmandat.

Es ist möglich, dass niemand aus dem Wahlvorstand in den neuen Betriebrat kommt.

Der Wahlvostand kümmert sich "nur" um die Wahl und ist nicht automatisch wählbar.

Gruß Saarländer

P
pillepalleTR

22.08.2013 um 10:52 Uhr

@Landsmann ;) "Der Wahlvostand kümmert sich "nur" um die Wahl und ist nicht automatisch wählbar. " Du meinst sicher "(...) und ist nicht automatisch gewählt". Denn "wählbar" ist er nur, wenn er das passive Wahlrecht hat und sich auch als Kandidat zur Wahl stellt.

Lt. Fitting gibt es für ein WV-Mitglied die Auflage, dass er die Wahlberechtigung nach §7 BetrVG hat (aktives Wahlrecht). Damit besitzt er aber noch nicht zwangsläufig die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) nach §8.

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