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Verordnung Anforderung des AG zur Führung einer Facebook Fanpage

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sabbeldu
Aug 2021 bearbeitet

Bin neu gewählter und freigestellter BRV. Unternehmen mit mehreren Standorten in einem Bundesland. Wahl war am 8. Mai 2013. Ab 01. August kann/nehme ich nun endlich meine Freistellung in Anspruch. Heißes Thema zur Zeit Facebook. Arbeitgeber verlangt von Betriebsteilleitern die Pflege von Fanpages der jeweiligen Einrichtung und verordnet in Form einer zu unterzeichnenden Vereinbarung zur Pflege einer Facebook Fanpage eine durchgängigen(...) Datenpflege (2 x täglich...), Ablage in der Personalakte, und eine Vermischung privater Facebookprofile (viele möchten gar kein Profil anlegen, weder im Pseudonym, noch wie von Facebook verlangt im Klarnamen). Um die Fanpage zu pflegen/führen ist nach Aussage ein Privataccount bei Facebook erforderlich. Neben Administratorenrechte der Filialleiter hat sich Marketing zur Kontrolle ebenso Adminrechte eingeräumt. Gleichzeitig werden Hinweise zur Verwendung privater Geräte und Daten-/Mobilfunkverträge für betriebliche Belange kritisch gesehen. Geräte vom Betrieb werden nicht gestellt. Aus Sicht der Kollegen ändern/erweitern sich die Arbeitsfelder gegenüber der dienstvertraglichen Inhalte. Daneben stehen Aspekte des Datenschutzes im Raum. Alternativ sollen diese Aufgaben an Mitarbeiter in den jeweiligen Filialen delegiert werden. Als BR haben wir empfohlen die Vereinbarungen nicht zu unterzeichen. Gibt es im Forum diesbezüglich Erfahrungen zum Thema. Hilfreich sind Hinweise wie bezogen auf die Situation eine sinnvolle "Facebookarchitektur" entwickelt werden könnte.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

15.08.2013 um 18:18 Uhr

Zunächst ist der BR ja voll in der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) was Facebook und Co. angeht. Sofern dies dem AG nicht bewußt sein sollte, sollte der BR hier unmißverständlich seine Rechte einfordern.

Letztendlich schilderst Du aber eine Situation, die die verschiedenartigste Aspekte hat.

Ihr solltet Euch über das Konzept des AG umfassend informieren und durch einen Sachverständigen begleiten lassen (es gibt eine Reihe von Spezialisten, die auf derartige Fragestellungen im Hinblick auf AN-rechte und Mitbestimmung spezialisiert sind).

Ich würde dann dem AG einen eigenen Verhandlungsvorschlag für eine Betriebsvereinbarung zu Verhandlung vorlegen. (BR sollte sein Initiativrecht nutzen)

C
Charlys

15.08.2013 um 22:17 Uhr

Es kann kein AG AN zwingen eine privsten Account anzulegen oder freizuschalten. Auch kann ein AG nicht AN zwingen ihre privaten Daten in solche sozialen Netzwerke einzustellen. Unbegingt hier einen GUTEN Datenschützer einbinden. Nicht den des AG.

C
Charlys

16.08.2013 um 00:23 Uhr

Lese auch mal hier. Dann findest Du u.a. ....... Darf eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer gezwungen werden, dem Arbeitgeber ihr/sein privates Profil in sozialen Netzwerken zur Verfügung zu stellen?

Nein. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Arbeitnehmer/-innen ihm private E-Mail-Konten oder Zugänge zu privaten Netzwerken zur Verfügung stellen. ...... https:www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/soziale_medien_und_das_arbeitsverhaeltnis/#c9980 ....... und hier ..... Veröffentlichung von Arbeitnehmerdaten im Internet Rechtliche Rahmenbedingungen der Verbreitung von Mitarbeiterdaten durch den Arbeitgeber Ass. iur. Johannes Franck ....... www.dst.kit.edu/downloads/DFN_Infobrief_11-2010_Seiten_1-5.pdf

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