Erstellt am 15.08.2013 um 16:18 Uhr von gironimo
Zunächst ist der BR ja voll in der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) was Facebook und Co. angeht. Sofern dies dem AG nicht bewußt sein sollte, sollte der BR hier unmißverständlich seine Rechte einfordern.
Letztendlich schilderst Du aber eine Situation, die die verschiedenartigste Aspekte hat.
Ihr solltet Euch über das Konzept des AG umfassend informieren und durch einen Sachverständigen begleiten lassen (es gibt eine Reihe von Spezialisten, die auf derartige Fragestellungen im Hinblick auf AN-rechte und Mitbestimmung spezialisiert sind).
Ich würde dann dem AG einen eigenen Verhandlungsvorschlag für eine Betriebsvereinbarung zu Verhandlung vorlegen. (BR sollte sein Initiativrecht nutzen)
Erstellt am 15.08.2013 um 20:17 Uhr von Charlys
Es kann kein AG AN zwingen eine privsten Account anzulegen oder freizuschalten. Auch kann ein AG nicht AN zwingen ihre privaten Daten in solche sozialen Netzwerke einzustellen. Unbegingt hier einen GUTEN Datenschützer einbinden. Nicht den des AG.
Erstellt am 15.08.2013 um 22:23 Uhr von Charlys
Lese auch mal hier. Dann findest Du u.a. ....... Darf eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer gezwungen werden, dem Arbeitgeber ihr/sein privates Profil in sozialen Netzwerken zur Verfügung zu stellen?
Nein. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Arbeitnehmer/-innen ihm private E-Mail-Konten oder Zugänge zu privaten Netzwerken zur Verfügung stellen. ...... https:www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/soziale_medien_und_das_arbeitsverhaeltnis/#c9980 ....... und hier ..... Veröffentlichung von Arbeitnehmerdaten im Internet Rechtliche Rahmenbedingungen der Verbreitung von Mitarbeiterdaten durch den Arbeitgeber Ass. iur. Johannes Franck ....... www.dst.kit.edu/downloads/DFN_Infobrief_11-2010_Seiten_1-5.pdf