Nchrücken für 3 Monate
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Betriebsrat bestehend aus 5 Mitgliedern, eine Frau (Vorsitzende). Diese geht am 28.2.2013 in Ruhestand (definitiv am 17.1. ist sie weg). Ich wäre als einzige Frau auf der Nachrückerliste, die nächste die einrücken würde. Eigentlich wollte der Betriebsrate einen Mann nachrücken lassen. Das geht Aber nicht, weil es auch Frauen im Betrieb gibt! Da im April aber wieder Wahlen sind, finden die anderen Betriebsatsmitglieder es unnötig, mich für die kurze Zeit nachrücken zu lassen und wollen so lange "alleine weitermachen" bis die Wahlen vorbei sind. Ist das zulässig oder kann ich daraufbestehen, dass ich für die 3 Monate nachrücke?
Danke schonmal!
Mel
Community-Antworten (15)
15.08.2013 um 12:06 Uhr
Die spinnen doch, die Römer ... ;-) Selbstverständlich rückst Du nach, dafür bist Du doch gewählt worden. Das ist schon recht komisches Gedankengut, bei euch im Gremium, wenn ein Mann hätte nachrücken können, aber eine Frau nicht.
15.08.2013 um 12:13 Uhr
Ja, die dachten nichtmal daran und hatten als TOP für die nächste Sitzung den männlichen Nachrücker. Habe zu meinem Kollegen gesagt, ob die anderen sich nicht darüber bewusst sind, dass ich als Frau nachrücken muss! Das haben sie dann wohl nach langem hin und her geklärt, weil er es auf den Tisch brachte. Und nun sind sie aber der Meinung sie könnten auch 3 Monta bis zur Wahl überbrücken ..... Das hat mir mein Kollege aus der letzten Sitzng "mitgebracht".
Da muss man sich doch ziemlich wundern....
15.08.2013 um 12:21 Uhr
@Tanzbär Wenn´s denn mal Römer wären, dann könnte man noch verstehen was für eine Dummfug der BR da machen will. ;-)
@melleg Ich denke Frauen sind bei euch das Geschlecht in der Minderheit, daher gehört Dir der zu Verfügung stehende Platz im BR wenn eine Frau ausscheidet. Der BR sollte sich mal mit der Thematik, Geschlecht in der Minderheit und des Nachrückens solcher befassen. Macht er es nicht und lässt ein falsches Mitglied nachrücken, wären alle in der Zukunft gefassten Beschlüsse ungültig. Der BR würde auch bewusst gegen das BetrVG verstoßen und könnte des Amtes "enthoben" werden. Dazu mal Pflichtverstöße nach § 23 BetrVG nach lesen.
15.08.2013 um 12:25 Uhr
Ja, das mit der Minderheit haben sie jetzt wohl kapiert. Hast Du zufällig den § zum Nachrücken parat, damit ich da mal auf die Schelle nachlesen kann? Die können ja nicht entscheiden, ob sie diese Weile ohne mich weitermachen! Ich find das echt den Knüller, überhaupt auf die Idee zu kommen. Den männlichen Nachrücker hätten sie gleich "angesprochen" und informiert und mich brauchen sie erstmal nicht!
15.08.2013 um 12:36 Uhr
Folge mal den Link und Google dich da durch.
15.08.2013 um 12:46 Uhr
Sobald eure Vorsitzende raus ist, rückst Du automatisch in den BR nach. Da brauch keiner sein Einverständnis dazu abgeben. BR ist NICHT nur eine Sitzung abhalten! Dass Du zu denen eingeladen wirst, sollte dann schon eine Selbstverständlichkeit sein, denn Du bist ja im BR. Und nicht vergessen, ihr müsst auch einen neuen Vorsitz wählen, ev. neuen Stellvertreter, das kann auch nicht mal so einfach überbrückt werden. Auch wenn es nur ein viertel Jahr ist.
15.08.2013 um 12:56 Uhr
Ok, dann muss ich ja auch auf jeden fall zu der sitzung eingeladen werden, wenn der neue Vorsitz gewählt wird, oder?! Die müssten sich ja dann gleich zusammensetzen, wenn sie raus ist...
Muss das den anderen AN bekanntgegeben werden , dass ein neues Mitglied im BR ist?
15.08.2013 um 13:06 Uhr
Der Stellvertreter lädt zur Neuwahl ein und wenn er gewählt wird, dann auch zur Neuwahl des Stellvertreters. Selbstverständlich sollten Veränderungen im BR den Kollegen bekanntgegeben werden. Schwarzes Brett, ein paar dankende Worte an die scheidende Vorsitzende, allesGuteundsoweiter und Mitteilung über das Nachrücken. Auch ein netter Brief an den Chef muss sein, immerhin muss er ja anders planen.
15.08.2013 um 13:19 Uhr
Die Frage es ja auch nicht ob sie dich haben wollen oder nicht, sondern du bist automatisch drin, wenn Du die nächste bist, die Nachrücken muss. Alles andere wäre ja Behinderung deiner Mandatsarbeit.
15.08.2013 um 13:54 Uhr
Mache dem Stellvertreter klar, dass wenn er dich nicht rechtzeitig mit TO einlädt er eine grobe Pflichtverletzung begeht, da es ja bekannt ist und er daher vorsätzlich handelt. Dieses ihn dann auch sein Mandat kosten kann. Weiter Du dann einen Anwalt beauftragen würdest deine Rechte wahrzunehmen und der AG dann ihm Stellv. bestimmt dankbar wäre weil der AG dann wegen vorsätzlichem rechtswidrigen Handeln vermeidbare Kosten zahlen müsste.
15.08.2013 um 15:29 Uhr
"Mache dem Stellvertreter klar, dass er eine grobe Pflichtverletzung begeht........, da es ja bekannt ist und er daher vorsätzlich handelt. Dieses ihn dann auch sein Mandat kosten kann."
Na da wird er bestimmt richtig Angst bekommen - so drei Monate vor der nächsten Wahl
Mein Tip, spare dir das schwadronieren mit irgendwelchen Rechtsfolgen. Erst recht, solange du auf dem Gebiet nicht wenigstens halbwegs fit bist Wie Tanzbär schon schrieb, du BIST BRM, sobald die Vorsitzende gegangen ist. Niemand muss dich dazu berufen, ernennen oder was auch immer.
15.08.2013 um 15:32 Uhr
Nee, ich werde da keinen Streit vom Zaun brechen zumal der Stellvertreter ja der Kollege ist , der die anderen drauf aufmerksam gemacht hat, dass ich als nächste an der Reihe bin und nicht der Ersatzkollege! Wollte nur auf Nummer sicher gehen, dass die mich nicht so einfach ausse vorlassen können, wie sies wohl gerne täten!
15.08.2013 um 15:55 Uhr
Hallo melleg, wenn sie Dich nicht einladen, können sie auch keine rechtlich haltbaren Beschlüsse mehr fassen. Lies mal im BetrVG die §§ 15 ;25; 29, sowie S.2 dieses Scripts: http://material.jes-seminar.de/b01_beschlussfassung.pdf Das könnte sehr aufschlussreich für Dich sein ;-) LG Lotte
15.08.2013 um 16:57 Uhr
Hallo melleg,
an Deiner Stelle würde ich auch nicht als erste "Amtshandlung" Druck machen oder gar Drohungen aussprechen. Ich würde der noch amtierenden BRV und dem Stellvertreter eine Anfrage schicken mit dem Inhalt, dass Du ja bald nachrückendes BRM bist und ob es etwas gibt, worüber Du Dich vorher informieren solltest. Gibt es gerade Themen, wo Du Dich einarbeiten solltest? Und wenn schon keine Schulung, dann gibt es ja sicher wenigstens Schulungsunterlagen, die Du durcharbeiten könntest.
Wenn Du von vorne herein deutlich machst, dass Du Dich um Kompetenz bemühst, werden die anderen nach ein paar Wochen vielleicht gar nicht mehr wissen, dass sie mal Vorbehalte hatten... Jedenfalls würde ich die Chance dazu nicht von vorne herein vergeben.
16.08.2013 um 15:43 Uhr
"Ich wäre als einzige Frau auf der Nachrückerliste, die nächste die einrücken würde. Eigentlich wollte der Betriebsrate einen Mann nachrücken lassen. Das geht Aber nicht, weil es auch Frauen im Betrieb gibt!"
@ All
Ich bin sehr erstaunt, dass allein obige Aussage ausreicht, der TE vorbehaltlos zu erklären, dass sie nachrückt. Nur weil es Frauen im Betrieb gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass sie als Geschlecht der Minderheit auch einen Sitzanspruch haben ... sollte man da nicht erst mal nachfragen?
@ melleg
Die einzige Aussage die getroffen werden kann ist, dass ein Ersatzmitglied nachrückt. Ob Du dieses Ersatzmitglied bist, ist bei den bisherigen Angaben Rätselraterei und sonst nichts. Wenn bei Euch Frauen zum Zeitpunkt "Erlass Wahlausschreiben" das Geschlecht der Minderheit gestellt haben, muss im Wahlausschreiben der Sitzanspruch angegeben worden sein. Welche Zahl stand denn da?
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