Zustimmung/Ablehnung des BR bei Kündigungen/Personalgesprächen
Hallo Zusammen,
und noch eine Frage :
Mir ist zu Ohren gekommen, dass eines unserer Mitarbeiter gekündigt hat weil es sich sowohl von der Teamleiterin wie auch von ihren Teammitgliedern gemobbt gefühlt hat. Bisher war die Teamleiterin auch BR Mitglied, weshalb die Kollegin den BR nicht um Hilfe gebeten hat.
Ich bin nun in den BR nachgerückt und besagte Teamleiterin ist raus.
Da die Kündigung schon raus ist, werde ich ihr hier wohl nicht mehr helfen können, aber vielleicht kann ich sowas zukünftig vermeiden, daher meine Frage : Darf der BR bei Feedbackgesprächen zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter dabei sein? Wenn ein MA gekündigt werden soll (selbst wenn dieser noch in der Probezeit ist), muss die Zustimmung des BR eingeholt werden? Darf ich unseren MA mitteilen, dass wenn sie darüber nachdenken sollten zu kündigen, bitte vorher den BR einschalten (vielleicht können wir helfen)
Vielen Dank Rita Mak.
Community-Antworten (8)
15.08.2013 um 14:11 Uhr
Hallo Rita, Du darfst natürlich derartige Mitteilungen verteilen oder an Euer schwarzes Brett hängen. Außerdem wäre eine Info: Wann ist es ratsam den BR einzuschalten ganz allgemein vielleicht mal angebracht? LG Lotte
15.08.2013 um 14:27 Uhr
Hi Lotte,
vielen Dank für die super Idee. Ich werde zeitnah etwas für unser schwarzes Brett vorbereiten, damit die Kollegen Bescheid wissen :-)
LG Rita
15.08.2013 um 14:36 Uhr
Wieso ist die Teamleiterin aus dem BR, hat sie das Mandat niedergelegt?
15.08.2013 um 15:11 Uhr
dass eines unserer Mitarbeiter gekündigt hat < Wenn ein AN von sich aus kündigt, wird der BR niemals gehört. Das sieht das Gesetz nicht vor. Ansonsten ist der BR bei jeder Kündigung zu hören (§102 BetrVG) auch in der Probezeit. Allerdings braucht der AG nicht die Zustimmung zu einer Kündigung (außer im Falle des § 103 BetrVG).
Das alles erfähst Du, wenn Du (möglichst rasch) Seminare für neue BRs besuchst.
Ich würde die regelmäßigen Betriebsversammlungen dazu nutzen, den AN die Hilfe des BR anzubieten und um Vertrauen zu werben.
15.08.2013 um 15:19 Uhr
Hi Gironimo,
Ansonsten ist der BR bei jeder Kündigung zu hören (§102 BetrVG) auch in der Probezeit. Allerdings braucht der AG nicht die Zustimmung zu einer Kündigung (außer im Falle des § 103 BetrVG).
Bedeutet es, dass wir als BR informiert werden müssen über anstehende Kündigungen und dann aber nichts tun können wenn wir der Meinung sind, dass diese unangemessen ist, sondern der AG letztendlich alleine entscheidet?
Ich bin erst seit wenigen Tagen im BR und werde auf jeden Fall versuchen so schnell wie möglich ein Seminar zu besuchen. Bis dahin bin ich extremst froh darüber das es dieses Forum gibt :-)
Vielen Dank Rita
15.08.2013 um 15:48 Uhr
Gironimo, bitte richtig lesen. Mitarbeiter hat sich von einer Tea mleitetin die auch BRM war gemobbt gefühlt und hat daher gekündigt. Die Teamleiterin ist nun nicht mehr im Mandat aber noch im Betrieb. Da ist dann doch die Nachfrage warum ist die TEAMLEITERIN, also nicht die Mitarbeiterin die gekündigt hat nicht mehr im BR berechtigt!
15.08.2013 um 18:36 Uhr
sicher - das kann schon interessant sein.
RitaMak,
befasse Dich einmal mit dem § 102 BetrVG (und lies den einen oder anderen Kommentar dazu). Der BR MUSS gehört werden. Der BR kann einer ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn einer im § 102 BetrVG genannten Gründe vorliegt (bei einer außerordentlichen Kündigung kann er Bedenken äußern).
Der AG kann dennoch kündigen. Der AN muss dann das Arbeitsgericht bemühen. Welche Bedeutung der Widerspruch des BR hat, findest Du im § 102 Abs. 5 BetrVG.
Daraus wird deutlich, dass der BR zwar keine Kündigung verhindern kann, der Wiederspruch aber dennoch von großer Bedeutung ist.
16.08.2013 um 16:59 Uhr
Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
Viele Grüsse,
Rita Mak
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