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Mitbestimmung / Mitteilungspflicht

H
helpme
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wie verhält man sich, wenn die GL Einstellungen / Versetzungen / Umgruppierungen usw. vornimmt, und der BR erst mit der Belegschaft informiert wird.

Gruß HELPME

5.672017

Community-Antworten (17)

R
Razor

26.04.2007 um 20:49 Uhr

Hallo HELPME (cooler Name)!

die Antwort ist ganz einfach - der GL sagen dass Sie eine Informationspflicht gegenüber dem BR hat... Wenn dann immer noch nichts passiert würde ich Gesetze sprechen lassen, aber Grundsätzlich erstmal immer ohne Paragraphen...

Viel Spaß

L
Lotte

26.04.2007 um 20:53 Uhr

Helpme, und wenn man den § dann aber doch braucht, greift man zum BetrVG, nimmt den §101 und wendet ihn an.

M
Mona-Lisa

26.04.2007 um 20:55 Uhr

@Razor, keine Informationspflicht, sondern Mitbestimmung!

@HELPME, und genau das solltet ihr dem AG schriflich mitteilen und darauf hinweisen, dass es sich um einen groben Verstoss gemäss § 23 BetrVG handelt und ihr bei Wiederholung dementsprechend handeln werdet!

H
helpme

26.04.2007 um 20:59 Uhr

Danke für die schnellen Antworten. Problematisch ist nur, wir haben die GL schriftlich und mündlich darauf hingwiesen. Und dies in einer wirklich sachlichen Form. Trotzdem schenein sich die Fronten zu verhärten. Auserdem bin ich mir nicht siche, ob wir uns rechtlich gesehen etwas vorzuwerfen haben. Da wir es bis jetzt geduldet haben.

Gruß HELPME

L
Lotte

26.04.2007 um 21:19 Uhr

HELPME, dann solltet Ihr bei der nächsten Einstellung den § 101 anwenden oder Mona-Lisas Rat beherzigen und den §23 anwenden. Vielleicht sprecht Ihr mal mit der Gewerkschaft oder mit einem Anwalt?

D
DonJohnson

26.04.2007 um 23:12 Uhr

Naja, ich weiß nicht, aus welchen Ei meine Vorredner entsprungen sind. Fakt ist: Ihr müßt der GL schriftlci mitteilen, dass die Zustimmung des BR nach §99 BetrVG einzuholen ist. Lies dir den § durch. Ihr könnt die Zustimmung verweigern. Solltet ihr nicht umfangreich in Kenntniss gesetzt werden und sollte sich die GL die Zustimmung nciht einholen und dennoch einstellen schreibt ihr erneut an die GL. Wichtig ist aber, dass ihr nicht nur die §§ nennt, sondern "diese auch mit lebn füllt" also eure sicht darbringt. Erst nach diesen schreiben würde ich mit Konsequenzen drohen. Aber das wird nciht passieren, da der neu Mitarbeiter als nciht eingestellt angesehen wird, wenn ihr die Zustimmung verweigert - bitte beachtet aber die Gründe warum. Die Zustimmung kann die GL nur vor dem Arbeitsgericht einholen - nciht von der Vermittlungsstelle

Ich hoffe geholfen zu haben

M
Mona-Lisa

26.04.2007 um 23:21 Uhr

@Don Johnson, Was will HELPMI's Betriebsrat zustimmen? Der AG hat doch bei demselbigen gar nicht's beantragt?

Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen und der AG wird auch weiterhin den BR nicht ernstnehmen, wenn hier nicht Nägel mit Köpfen gemacht werden, oder?

D
DonJohnson

26.04.2007 um 23:29 Uhr

Nochmals: Ein Verhärten der Fronten ist unangebracht. Erst unter Einbringung des § 99 schriftlich auf Fehlverhalten hinweisen, bei wiederholung Konsequenzen aanmahnen - und wenn es gar nciht anders geht, Abmahnung des AG. Bei weiteren Zuwiederhandlungen werden jeweils bis zu 10000€ fällig - das tut jedem AG weh

L
Lotte

26.04.2007 um 23:56 Uhr

Don Johnson, wir hätten sicher nicht zu harten Bandagen geraten, wenn Helpme nicht genau das schon gemacht hätte, was Du vorschlägst

H
helpme

27.04.2007 um 00:07 Uhr

Mein Problem, könnt ihr Euch denken, liegt darin das die GL sehr dominant auftritt und diesbezüglich von Schließung oder ähnlichen Sanktionen droht!! Da wir auch nur Angelehnt sind und und und. Ja ich weiß - Angst vor Entscheidungen ist heir fehl am platz, aber liegt denoch nauf den Schultern.

L
Lotte

27.04.2007 um 00:13 Uhr

HELPME, AG sind nicht nett und freundlich, jedenfalls die meisten nicht. Sie agieren so, dass sie ihre Ziele durchsetzen können ohne lästige Behinderung.

Ihr müsst Euch eine dicke Haut zulegen. Habt Ihr Kontakt zur Gewerkschaft? Würde wirklich mal den 101er anwenden, sprecht mal mit einem RA.

H
helpme

27.04.2007 um 00:18 Uhr

Hallo Lotte, somit sind meine Ziele, eine " Schnittstelle " zu sein in weiter Ferne gerückt und es geht nur noch mit der Brechstange.

L
Lotte

27.04.2007 um 00:21 Uhr

HELPME, manchmal muss man erst die Grenzen des Erträglichen aufzeigen, bevor ein Umgang in Augenhöhe annähernd möglich ist.

So wirst Du nicht zur Schnittstelle, sondern zum Schnittchen und den MA auf dem Tablett serviert

B
betriebsratten

27.04.2007 um 11:40 Uhr

@helpme Natürlich wird versucht Grenzen aufzuzeigen und Pflöcke zu setzen.

Aber wenn man mal qualifiziert die Zähe gezeigt hat und notfalls auch mal bei Gericht oder in einer Einigungsstelle war gehts im allgemeinen...

S
sphinx

27.04.2007 um 12:03 Uhr

@ Helpme,

nicht ihr wählt die Waffen ( Brechstange) sondern der AG, damit trägt der AG die Verantwortung dafür, dass ihr der Waffengleichheit halber nachzieht.

Ich finde es auch immer schade, wenn man zu dergleichen genötigt wird.

@ Lotte

"So wirst Du nicht zur Schnittstelle, sondern zum Schnittchen und den MA auf dem Tablett serviert"

Klasse! und so treffend! ;-)

LG

K
Kölner

27.04.2007 um 15:43 Uhr

@Don Johnson Wenn ein Gesetz bei Nichtbeachtung eines § schon so klare Vorgaben macht, was dann zu tun ist, dann sollte man das auch wissen. Und manchesmal wird dann wieder deutlich, dass Ratschläge auch Schläge sind.

@HELPME Bei allem Verständnis: "Schnittstelle" ist m.E. der falscheste Begriff für BR-Arbeit, den ich mir vorstellen kann.

B
burghardt

29.04.2007 um 01:34 Uhr

Hallo, ist der AG hier dermaßen uneinsichtig, die MBR des BR zu beachten, hilft einfach nur ein Beschlussverfahren, um ihn dazu zu zwingen. Meine Empfehlung: Rechtsanwalt gem. § 40 BetrVG beauftragen, ein Beschlussverfahren einzuleiten, um dem AG aufzulegen, die MBR gem. § 99 BetrVG zu beachten. § 23, 3 BetrVG sollte hier zudem hilfreich sein. Liebe Grüße

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