400€-Basis und Betriebsratstätigkeit
Wenn ich mich nach einiger Zeit von Vollzeitbeschäftigung für ein Studium entscheide und im gleichen Betrieb einen 400€-Job ausführe - kann ich mich weiterhin zur Betriebsratswahl aufstellen lassen?
Community-Antworten (10)
13.08.2013 um 23:56 Uhr
Ich würde sagen, ja, falls du bisher (während deiner Vollzeitbeschäftigung) auch schon wählbar warst. Sieh nur zu, dass keine zeitliche Lücke in deiner Beschäftigung entsteht.
14.08.2013 um 00:00 Uhr
Als GfB bist Du teilzeitbeschäftigt, wenn - wie Hartmut schon schreibt - Du Deinen Stellenumfang lediglich reduzierst.
@Hartmut Sorry, wenn ich Dir jetzt noch einmal auf den Geist gehe... ...der Konjunktiv 'ich würde sagen...[...]' ist regelmäßig völlig unangebracht, denn Du sagst (ich werte das geschrieben Wort in diesem Sinne als 'sagen') es ja tatsächlich und leibhaftig!
14.08.2013 um 02:00 Uhr
Hartmut, was hat dieses hier damit zu tun ob man in der Zeit als Vollzeitkraft wahlberechtigt war? Selbst wenn er in dieser Zeit zB. als leitender AN nicht wahlberechtigt war, kann er als Teilzeitler dann wahlberechtigt sein, wenn er dann zB kein leitender Ang mehr ist. Das Wahlrecht regelt das BetrVG, fertig.
14.08.2013 um 02:08 Uhr
Kölner greift schon wieder mit Anmerkungen welche nichts mit der Frage zu tun hat Antwortgeber an. Passt dieses etwa zu den Forumdregel, Admin??
14.08.2013 um 02:25 Uhr
Es ging bei dieser Antwort darum, dem TE zweiwelten deutlich zu machen, was der Unterschied zwischen Tatsachen und Angriffen ist. Der Admin meinte, den Inhalt löschen zu müssen. Was nicht nachvollziehbar ist.
14.08.2013 um 08:58 Uhr
@zweiwelten Ich muss/darf für Kölner eine Lanze breche.
Er hat voll kommen Recht in seinem ersten Beitrag! Der Konjunktiv ist völlig unangebracht. Es geht hier um Fakten, aber nicht um Meinungen!
Die Antwort 5 fängt vollkommen richtig an (die ersten zwei Sätze!) und leider kommt dann der Bewohner der Stadt heraus!
14.08.2013 um 11:23 Uhr
Also die eigentliche Frage ist ja beantwortet - würde ich sagen.
Auch ein Mensch mit 400,- -Job ist ein Arbeitnehmer, der wählbar ist.
Ansonsten denke ich, dass hier jeder so schreiben und reden sollte, wie ihm der "Schnabel gewachsen" ist. Unsere Redewendungen und benutzten Begrifflichkeiten im allgemeinem Sprachgebrauch sind nun mal nicht immer so, dass sie der deutschen Sprachwissenschaft entsprechen.
Es gibt ja auch Bewohner einer großen Stadt, die reden sich ein Käsebrötchen schön und behaupten einen halben Hahn zu essen.
Konzentrieren wir uns doch besser auf die Inhalte der Fragen als gegenseitig das Haar in der Suppe zu suchen.
14.08.2013 um 11:35 Uhr
Geht der waf Admin denn auch gegen zwei Welten vor?
16.08.2013 um 00:05 Uhr
@Kölner: Völlig richtig. Ein blöde Redewendung, nicht wahr. Ich würde sagen, ich lasse das mal weg zukünftig. :)
@Charlys: Die "vorherige Wählbarkeit" bezog sich darauf, dass er nicht Praktikant war oder dergleichen. Aber natürlich, dein Einwand ist berechtigt und wichtig für den Fragesteller. Danke.
16.08.2013 um 00:23 Uhr
Hier kann dann jeder seine Antwort testen;
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Arbeitszeit von Betriebsräten
ÄlterMoin, lange habe ich überlegt, wie ich die Frage formulieren soll. Da aber so viele, auch seltsame Anwandlungen im Schreiben des Rechtsanwaltes der Geschäftsführung sind, sehe ich mich gezwungen den
400€-Kraft soll wegen Kettenarbeitsvertrag nicht wieder eingestellt werden
ÄlterHallo, eine bei uns Beschäftigte 400€-Kraft (Frau Y) ist auf mich zugekommen. Sie hat schon mehrere Male bei uns als 400€-Kraft ausgeholfen. Zur Zeit hat Sie vom 01.09.2006 bis zum 31.12.2006 eine
400€/450€ sowie 400€/ TZ VZ Erhöhung angeblich nicht möglich?
ÄlterHallo Ihr Lieben, ich habe zwei Fälle dir mir den Kopf zerbrechen: 1 Fall: Eine Kollegin möchte von 400€ auf 450€ erhöhen. Lt. AG geht das nur bei neuen Verträgen. Bei bereits bestehenden Mi
Mehrstunden Auszahlen 400€ Basis
ÄlterHallo bei uns im Call-Center wird nomalerweise von Montag bis Freitag gearbeitet.( Arbeitsvertag von Montag bis Sonntag) Jetzt möchte unser Arbeitgeber zum Test den Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr da