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400€-Basis und Betriebsratstätigkeit

M
matzemat
Nov 2016 bearbeitet

Wenn ich mich nach einiger Zeit von Vollzeitbeschäftigung für ein Studium entscheide und im gleichen Betrieb einen 400€-Job ausführe - kann ich mich weiterhin zur Betriebsratswahl aufstellen lassen?

1.464010

Community-Antworten (10)

H
Hartmut

13.08.2013 um 23:56 Uhr

Ich würde sagen, ja, falls du bisher (während deiner Vollzeitbeschäftigung) auch schon wählbar warst. Sieh nur zu, dass keine zeitliche Lücke in deiner Beschäftigung entsteht.

K
Kölner

14.08.2013 um 00:00 Uhr

Als GfB bist Du teilzeitbeschäftigt, wenn - wie Hartmut schon schreibt - Du Deinen Stellenumfang lediglich reduzierst.

@Hartmut Sorry, wenn ich Dir jetzt noch einmal auf den Geist gehe... ...der Konjunktiv 'ich würde sagen...[...]' ist regelmäßig völlig unangebracht, denn Du sagst (ich werte das geschrieben Wort in diesem Sinne als 'sagen') es ja tatsächlich und leibhaftig!

C
Charlys

14.08.2013 um 02:00 Uhr

Hartmut, was hat dieses hier damit zu tun ob man in der Zeit als Vollzeitkraft wahlberechtigt war? Selbst wenn er in dieser Zeit zB. als leitender AN nicht wahlberechtigt war, kann er als Teilzeitler dann wahlberechtigt sein, wenn er dann zB kein leitender Ang mehr ist. Das Wahlrecht regelt das BetrVG, fertig.

Z
zweiwelten

14.08.2013 um 02:08 Uhr

Kölner greift schon wieder mit Anmerkungen welche nichts mit der Frage zu tun hat Antwortgeber an. Passt dieses etwa zu den Forumdregel, Admin??

K
Kölner

14.08.2013 um 02:25 Uhr

Es ging bei dieser Antwort darum, dem TE zweiwelten deutlich zu machen, was der Unterschied zwischen Tatsachen und Angriffen ist. Der Admin meinte, den Inhalt löschen zu müssen. Was nicht nachvollziehbar ist.

L
Lexipedia

14.08.2013 um 08:58 Uhr

@zweiwelten Ich muss/darf für Kölner eine Lanze breche.

Er hat voll kommen Recht in seinem ersten Beitrag! Der Konjunktiv ist völlig unangebracht. Es geht hier um Fakten, aber nicht um Meinungen!

Die Antwort 5 fängt vollkommen richtig an (die ersten zwei Sätze!) und leider kommt dann der Bewohner der Stadt heraus!

G
gironimo

14.08.2013 um 11:23 Uhr

Also die eigentliche Frage ist ja beantwortet - würde ich sagen.

Auch ein Mensch mit 400,- -Job ist ein Arbeitnehmer, der wählbar ist.

Ansonsten denke ich, dass hier jeder so schreiben und reden sollte, wie ihm der "Schnabel gewachsen" ist. Unsere Redewendungen und benutzten Begrifflichkeiten im allgemeinem Sprachgebrauch sind nun mal nicht immer so, dass sie der deutschen Sprachwissenschaft entsprechen.

Es gibt ja auch Bewohner einer großen Stadt, die reden sich ein Käsebrötchen schön und behaupten einen halben Hahn zu essen.

Konzentrieren wir uns doch besser auf die Inhalte der Fragen als gegenseitig das Haar in der Suppe zu suchen.

K
Kölner

14.08.2013 um 11:35 Uhr

Geht der waf Admin denn auch gegen zwei Welten vor?

H
Hartmut

16.08.2013 um 00:05 Uhr

@Kölner: Völlig richtig. Ein blöde Redewendung, nicht wahr. Ich würde sagen, ich lasse das mal weg zukünftig. :)

@Charlys: Die "vorherige Wählbarkeit" bezog sich darauf, dass er nicht Praktikant war oder dergleichen. Aber natürlich, dein Einwand ist berechtigt und wichtig für den Fragesteller. Danke.

B
blackjack

16.08.2013 um 00:23 Uhr

Hier kann dann jeder seine Antwort testen;

http://www.blablameter.de/

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