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Informationsrecht nach §80 Abs.2

F
FranziB
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

wir wollen jetzt per Beschluss nach unserem Informationsrecht fragen. Welche Arten von Informationen, die die wirtschaftliche Lage betreffen, können wir bekommen?

Viele Grüße

99303

Community-Antworten (3)

S
Snooker

12.08.2013 um 12:18 Uhr

W
Watschenbaum

12.08.2013 um 14:06 Uhr

irgendwie scheint mir, ihr zäumt das Pferd von der falschen Seite auf

die Frage ist doch nicht, welche Informationen euch alle zustehen, sondern welche Informationen ihr wofür haben wollt

wenn ein Mechaniker nachfragt, welches Werkzeug ihm ein AG zur Verfügung stellen müsste, könnte die Antwort lauten, u.a. eine Ratsche mit 15 er Nuss, was dem Mechaniker aber nichts helfen würde, wenn er eine 13er Schraube festziehen will

also überlegt euch, was ihr wissen wollt und wofür ihr diese Informationen braucht, und dann kann man schauen, ob der AG euch diese Infos geben muß oder auch nicht, bzw. kann dann auch beschließen, diese konkreten Infos auf dem Rechtswege einzufordern

G
gironimo

12.08.2013 um 14:36 Uhr

dem stimme ich zu.

Der Informationsanspruch ist umfassend. Ihr könnt alle Informationen anfordern, die für Eure Arbeit/Aufgaben als BR erforderlich sind. Dazu gehört u.a. auch, dass Ihr Euch von einem Sachverhalt eigenständig ein Bild davon machen könnt, ob ein Mitbestimmungsrecht betroffen ist. Auch Informationen, die Ihr benötigt um Euer Initiativrecht auszuüben usw.

Hinzuweisen wäre noch, dass der § 80 BetrVG so etwas wie die "Generalvorschrift" ist. In diversen Paragraphen des BetrVG wird noch einmal ausdrücklich auf Informationen des AG hingewiesen (z.B.§§ 90, 92 BetrVG und andere)

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