Erstellt am 09.08.2013 um 08:06 Uhr von gironimo
Über Schulungen entscheidet der örtliche BR.
Ich würde mich einfach an den GBRV wenden und ihn fragen, was denn da tatsächlich beschlossen wurde. Allein der Beschluß kann es ja nicht sein - mit dem AG muss es ja dann entsprechende Vereinbarungen geben.
Wenn es dem AG schon egal ist, ob ihr das Gericht anruft, dann tut es. Zieht einen Fachanwalt hinzu, der Eure Rechte vor dem AG vertritt.
Erstellt am 09.08.2013 um 08:17 Uhr von skargen
Meiner Meinung nach ist der GBR hier nicht zuständig.
Im Kommentar zu § 50 BetrVG steht:
"(...) Der GBR kann dem BR (..) keine Weisungen erteilen und auch keine bindenden Richlinien für deren Arbeit beschließen"
(vergl: Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar von Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo)
Das schließt meines Erachtens auch die Frage mit ein, wie sich ein BRM für seine Tätigkeit ausbildet.
Jedoch sollte man m.M. nach erst nochmals sowohl mit dem GBR als auch der GL Kontakt aufnehmen und mit Verweis auf aktuelle Rechtssprechung versuchen, einen Konsens herbeizuführen. Sollte das scheitern bleibt allerdings nur der Rechtsweg.
Wichtig, erst rechtliche Klärung herbei führen, dann Seminar buchen, sonst gibts nur lästige Scherereien...
Bin aber auch gespannt, wie es die anderen Mitstreiter hier sehen.
Erstellt am 09.08.2013 um 08:35 Uhr von Kölner
Haben wir diese frage nicht schon gehabt?
Erstellt am 09.08.2013 um 12:16 Uhr von Ladykiller
@ Kölner
Das ist richtig mit der Ausnahme, das der GF sich nun eingeschaltet hat.
Erstellt am 09.08.2013 um 12:51 Uhr von Nubbel
süß, was manche gbr Glauben beschließen zu können. die können nicht mal Seminare für gbrm beschließen.
ich würde mich keinen diskussionen hingeben: anwalt, ein netter brief an gf und gbrv, dann klage
Erstellt am 09.08.2013 um 13:14 Uhr von Kölner
Sehr geehrter Herr Arbeitgeber,
entgegen Ihrer Auffassung und entgegen Ihrem erklärten Willen hat der BR der XXX in der Sitzung am XXX beschlossen, folgende Personen zu dem GL-Seminar der XXX vom XXX bis XXX zu entsenden.
Wir gehen davon aus, dass einer Kostenübernahme nichts entgegensteht.
Sollten Sie weiterhin versuchen, entsprechende Schulungsmaßnahmen des BR zu blockieren, bzw. die Schulungen intern an den GBR und den GBRV delegieren zu wollen, sehen wir uns gezwungen, einen RA zu beauftragen um die aus unserer Sicht ungültige BV/Vereinbarung ggf. per Einstweiliger Verfügung außer Kraft setzen zu lassen.
Wir sind uns sicher, dass Sie zudem kein Interesse haben, im Sinne der §§ 23,78 BetrVG die Betriebsratsarbeit des hiesigen Betriebsrates zu blockieren.
Zusätzlich bitten wir darum, dem Betriebsrat in naher Zukunft (spätestens zum 20.08.13) eine Liste der intern schulenden Mitarbeiter (inkl. der Qualifikationsnachweise) im Sinne der §§ 96-98 BetrVG vorzulegen und weisen schon einmal vorsorglich auf die MBR des Betriebsrates hin.
MfG
Ihr BR
Erstellt am 09.08.2013 um 13:30 Uhr von Nubbel
genau daran dachte ich. wir waren doch ein gutes team:)
Erstellt am 09.08.2013 um 14:27 Uhr von Ladykiller
@Null
Erstmal danke für die Super Antwort.
Im letzten Abschnitt meinst du bestimmt den qualifikationsnachweis des jenigen der aktuell die Seminare oder Schulungen abhält, welcher sicher nicht vorhanden ist.