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Grundlagenseminare

L
Ladykiller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kann der Geschäftsführer uns die Teilnahme an den Grundlagenseminaren verbieten? Er tut dies mit der Begründung der GBR hätte einen Beschluss gefasst in dem dies so geregelt ist, dass die Schulungen alle durch den GBRV in der zentrale durchgeführt werden. Wir sind der Meinung, dies ist nicht richtig. Man teilte uns auch telefonisch mit das eine Kostenübernahmeerklärung nicht unterzeichnet wird und wir ruhig vor das Arbeitsgericht gehen können. Wer kann was Hilfreiches dazu sagen.

1.00508

Community-Antworten (8)

G
gironimo

09.08.2013 um 10:06 Uhr

Über Schulungen entscheidet der örtliche BR.

Ich würde mich einfach an den GBRV wenden und ihn fragen, was denn da tatsächlich beschlossen wurde. Allein der Beschluß kann es ja nicht sein - mit dem AG muss es ja dann entsprechende Vereinbarungen geben. Wenn es dem AG schon egal ist, ob ihr das Gericht anruft, dann tut es. Zieht einen Fachanwalt hinzu, der Eure Rechte vor dem AG vertritt.

S
skargen

09.08.2013 um 10:17 Uhr

Meiner Meinung nach ist der GBR hier nicht zuständig. Im Kommentar zu § 50 BetrVG steht:

"(...) Der GBR kann dem BR (..) keine Weisungen erteilen und auch keine bindenden Richlinien für deren Arbeit beschließen" (vergl: Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar von Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo)

Das schließt meines Erachtens auch die Frage mit ein, wie sich ein BRM für seine Tätigkeit ausbildet.

Jedoch sollte man m.M. nach erst nochmals sowohl mit dem GBR als auch der GL Kontakt aufnehmen und mit Verweis auf aktuelle Rechtssprechung versuchen, einen Konsens herbeizuführen. Sollte das scheitern bleibt allerdings nur der Rechtsweg.

Wichtig, erst rechtliche Klärung herbei führen, dann Seminar buchen, sonst gibts nur lästige Scherereien...

Bin aber auch gespannt, wie es die anderen Mitstreiter hier sehen.

K
Kölner

09.08.2013 um 10:35 Uhr

Haben wir diese frage nicht schon gehabt?

L
Ladykiller

09.08.2013 um 14:16 Uhr

@ Kölner

Das ist richtig mit der Ausnahme, das der GF sich nun eingeschaltet hat.

N
Nubbel

09.08.2013 um 14:51 Uhr

süß, was manche gbr Glauben beschließen zu können. die können nicht mal Seminare für gbrm beschließen.

ich würde mich keinen diskussionen hingeben: anwalt, ein netter brief an gf und gbrv, dann klage

K
Kölner

09.08.2013 um 15:14 Uhr

Sehr geehrter Herr Arbeitgeber, entgegen Ihrer Auffassung und entgegen Ihrem erklärten Willen hat der BR der XXX in der Sitzung am XXX beschlossen, folgende Personen zu dem GL-Seminar der XXX vom XXX bis XXX zu entsenden. Wir gehen davon aus, dass einer Kostenübernahme nichts entgegensteht.

Sollten Sie weiterhin versuchen, entsprechende Schulungsmaßnahmen des BR zu blockieren, bzw. die Schulungen intern an den GBR und den GBRV delegieren zu wollen, sehen wir uns gezwungen, einen RA zu beauftragen um die aus unserer Sicht ungültige BV/Vereinbarung ggf. per Einstweiliger Verfügung außer Kraft setzen zu lassen.

Wir sind uns sicher, dass Sie zudem kein Interesse haben, im Sinne der §§ 23,78 BetrVG die Betriebsratsarbeit des hiesigen Betriebsrates zu blockieren.

Zusätzlich bitten wir darum, dem Betriebsrat in naher Zukunft (spätestens zum 20.08.13) eine Liste der intern schulenden Mitarbeiter (inkl. der Qualifikationsnachweise) im Sinne der §§ 96-98 BetrVG vorzulegen und weisen schon einmal vorsorglich auf die MBR des Betriebsrates hin. MfG Ihr BR

N
Nubbel

09.08.2013 um 15:30 Uhr

genau daran dachte ich. wir waren doch ein gutes team:)

L
Ladykiller

09.08.2013 um 16:27 Uhr

@Null Erstmal danke für die Super Antwort. Im letzten Abschnitt meinst du bestimmt den qualifikationsnachweis des jenigen der aktuell die Seminare oder Schulungen abhält, welcher sicher nicht vorhanden ist.

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