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Grundlagenseminare

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Ronny07
Okt 2020 bearbeitet

Hallo,ich bin seit einem Monat in unser 9 köpfige s Gremium gerutscht...Welche Seminare stehen mir noch bis zur Wahl (22)zu?Unser Gremium ist der Meinung das Br1 für mich reicht da ich ja eh als letztes nach gerutscht bin und die Amtszeit dem Ende Naht. Bin schon der Meinung, daß ich mehr machen kann,oder wie handhabt ihr es???

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

20.10.2020 um 10:01 Uhr

Du hast ein Anrecht auf alle Seminare, die für deine BR Arbeit nötig sind. Auch wenn es nur noch 1,5 Jahre sind sollte man BR 1 + 2 mind. machen Imho auch noch BR 3 und / oder Grundlagen Arbeitsrecht.

Selbst ein Spezialseminar z.B. Betriebsänderung kann man noch ein paar Monate oder Wochen vor Ende der Amtszeit machen, wenn dann z.B. das Thema "neu" im Betrieb ist.

T
Thomas63

20.10.2020 um 10:09 Uhr

Hallo, bei uns sehen wir es als Pflicht an das jeder BR 1-3 macht, als Minimum. Zwingen kann man niemand aber das ist das Grundgerüst das jeder BR wissen sollte. Bei Seminaren ist es auch wichtig sich mit den anderen Teilnehmern auszutauschen. Oft bekommt man gute Anregungen wie andere mit Abläufen oder Problemen umgehen. Desweiteren bin ich der Meinung das nicht das ende der Amtszeit naht wenn noch mindestens 1,5 Jahre bis zur Wahl sind. Letzendlich beschließt das Gremium deshalb würde ich versuchen die anderen BRs zu überzeugen. Evtl. auch in Einzelgesprächen.

M
Moreno

20.10.2020 um 10:40 Uhr

Was nutzt es Dir wenn wir sagen wie wir es machen? ;-) wenn dein Betriebsrat nicht mitspielt hilft halt nur Überzeugungskraft!

S
SubkulTourisT

21.10.2020 um 01:47 Uhr

Natürlich ist es die Entscheidung des Betriebsrats ob die Grundseminare für Dich erforderlich sind, jedoch teile ich die Meinung von Thomas 63, dass die Seminare BR 1-3 (Bei anderen Anbietern BR 1-4) ein Basiswissen vermitteln, zu denen auch die Aufgaben des Betriebsrats gehören (§80 BetrVG).

Daher rate ich Dir an das Gewissen, deiner Kollegen im Betriebsrat zu appellieren und darauf hinzuweisen, dass Ihr Euch mit der Annahme der Wahl ehrenamtlich verpflichtet habt vom Betriebsverfassungsgesetz auferlegten Aufgaben (insbesondere §80) zu erfüllen und zu dafür das notwendige Wissen benötigt.

Um diese Aufgaben auch ordnungsgemäß erfüllen zu können, werden auch weitere Seminare benötigt.

Alleine wenn Du Dir die im §80 aufgezählten Aufgabe anschaust wirst sollte jeder erkennen, dass die Grundseminare in keinem Fall ausreichend sind. Um diese Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können benötigt JEDER von Euch das Wissen, welche Gesetze im §80 Abs. 1 Ziff. 1 überhaupt gemeint sind, oder was der Gesetzgeber mit "Maßnahmen" im §80 Abs 1 Ziff. 2 meint oder bei welchen Anliegen ein Mitbestimmungsrecht, Initiativrecht oder Vorschlagsrecht bestehen.

Einige der Aufgabe des Betriebsrats werden noch nicht einmal in diesem §80 berührt.

Zum Beispiel hat der Betriebsrat ZUSAMMEN mit der Geschäftsleitung die BEM Gespräche, Beratungen und Maßnahmen durchzuführen. (SGB IX 167 Abs. 2)

oder auf die Wahl einer Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken soweit es eine solche bei Euch noch nicht gibt. (SGB IX §176)

Dann gibt es noch die Aufgabe die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben, das Arbeitsrecht sollte man natürlich auch nicht vernachlässigen.

Lange Rede kurzer Sinn: BR 1-3 (bzw.4) = Information welche Aufgaben erledigt werden müssen. "Spezialseminare"= wie die Aufgaben erledigt werden können.

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