Erstellt am 07.08.2013 um 23:11 Uhr von mitleserinnennn
Lese doch einfach mal die Antwort 4 Fragen vorher. .....
Kündigungsschutz Betriebsratswahlen, vorgehen gegen Arbeitgeber
Dort steht ein Urteil. Merke lesen kann helfen ;-)
Erstellt am 07.08.2013 um 23:29 Uhr von Maccs
Hab es erst gelesen als ich meine frage schon gestellt hatte.
Danke für die Antwort.
Werde das nächste mal deinen Rat befolgen :-)!
Schönen Abend noch. Gruß Maccs
Erstellt am 08.08.2013 um 10:07 Uhr von Niemand
Du hast eine Probezeit, die länger als 6 Monate ist?
ansonsten lese bitte unbedingt http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__8.html
wenn du weniger als 6 Monate im Betrieb bist, bist du noch nicht wählbar. Ich hoffe der Wahlleiter erkennt das und lässt den Einreicher der Liste diese Liste korrigieren.
Erstellt am 08.08.2013 um 15:07 Uhr von Maccs
In meinem betrieb ist jeder noch in der probezeit. Da nach der insolvens der neue AG jetzt nach und nach leute einstellt.
der rest von unserem ehemaliger BR hat jetzt einen Beirat gegründet und sie bereiten jetzt alles für die wahlen vor.
Erstellt am 08.08.2013 um 18:59 Uhr von Hartmut
Maccs, wäre denn die Probezeit beendet am Tag der Wahl? Dann wärest du am Tag der Wahl wählbar. Dann kannst du auch schon vorher kandidieren. Dein Wahlvorstand weiß das.
Erstellt am 08.08.2013 um 19:11 Uhr von Maccs
Zur wahl ist die probezeit vorbei. Und in der probezeit kann ich ja jeder zeit ohne angaben von Gründen gekündigt werden. Aber mein frage hat mir mitleserinnennn ja schon beantwortet.