Wahlvorstand
Hallo, ich hätte da mal eine Frage: Darf eine Person, die nicht zum BR gehört, aber dort arbeitet, als Wahlvorstand benannt werden? oder müssen es außschließlich Personen vom BR sein? also auch evtl. Ersatzmitglieder?
Bedanke mich im Voraus!!!
AkteX
Community-Antworten (1)
06.08.2013 um 18:21 Uhr
siehe auch § 16 ff BetrVG. Zitat daraus: " .....einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden...."
Also BR muss nicht sein.
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