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Wahlvorstand

A
AkteX
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hätte da mal eine Frage: Darf eine Person, die nicht zum BR gehört, aber dort arbeitet, als Wahlvorstand benannt werden? oder müssen es außschließlich Personen vom BR sein? also auch evtl. Ersatzmitglieder?

Bedanke mich im Voraus!!!

AkteX

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

06.08.2013 um 18:21 Uhr

siehe auch § 16 ff BetrVG. Zitat daraus: " .....einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden...."

Also BR muss nicht sein.

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