Erstellt am 06.08.2013 um 12:02 Uhr von BloodyBeginner
Die Kollegin ist sachbefristet, der Grund fällt weg und somit läuft der Vertrag aus bzw. nicht weiter - jedenfalls nicht mit diesem Grund
Erstellt am 06.08.2013 um 12:17 Uhr von Pjöööng
Die ANin hat einen Arbeitsvertrag mit einer wirksamen Befristung. Dadurch dass sich für den Arbeitgeber kein Bedarf an der Arbeitskraft mehr ergibt, ändert sich an dem Vertrag nichts.
Falls der Vertrag zweckbefristet ist (z.B. "bis zur Wiederkehr von Frau N.N. aus dem Mutterschutz"), dann würde ich davon ausgehen, dass der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin das Erreichen des Zweckes mitteilen kann und damit eine Beendigung des Vertrages noch vor dessen Beginn möglich wäre.
Ist der Vertrag hingegen zeitbefristet, dann aknn der Arbeitgeber nur noch eine Kündigung versuchen, falls diese Möglichkeit vereinbart wurde.
Ist eine Kündigungsmöglichkeit nicht vereinbart, dann wird der Arbeitgeber überlegen müssen, wie er die ANin beschäftigen kann.