Arbeitsvertrag mit SG
Hallo und guten Tag,
eine unserer Kollegin ist Schwanger und im BV. Eine Kollegin mit befristetem AV hat den SG BV/ MuSch/ Ez bekommen und den Vertag unzetschrieben. Dieser tritt ab 27.08.2013 in Kraft. Leider ist die Kollegin nicht mehr in freudiger Erwartung, und wird Mitte August wieder arbeiten kommen. Wie verhält sich das jetzt mit dem AV von der Kollegin die ja ab 27.08.2013 eigentlich weiter beschäftigt werden sollte?
Vielen dank
Community-Antworten (2)
06.08.2013 um 14:02 Uhr
Die Kollegin ist sachbefristet, der Grund fällt weg und somit läuft der Vertrag aus bzw. nicht weiter - jedenfalls nicht mit diesem Grund
06.08.2013 um 14:17 Uhr
Die ANin hat einen Arbeitsvertrag mit einer wirksamen Befristung. Dadurch dass sich für den Arbeitgeber kein Bedarf an der Arbeitskraft mehr ergibt, ändert sich an dem Vertrag nichts.
Falls der Vertrag zweckbefristet ist (z.B. "bis zur Wiederkehr von Frau N.N. aus dem Mutterschutz"), dann würde ich davon ausgehen, dass der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin das Erreichen des Zweckes mitteilen kann und damit eine Beendigung des Vertrages noch vor dessen Beginn möglich wäre.
Ist der Vertrag hingegen zeitbefristet, dann aknn der Arbeitgeber nur noch eine Kündigung versuchen, falls diese Möglichkeit vereinbart wurde.
Ist eine Kündigungsmöglichkeit nicht vereinbart, dann wird der Arbeitgeber überlegen müssen, wie er die ANin beschäftigen kann.
Verwandte Themen
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Ergänzung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, da ich ein recht neues BR-Mitglied bin und leider noch nicht die Erfahrung habe, versuche ich auf diesem Wege eine Idee oder einen Weg für einen Mitarbeiter zu finde
Klausel im Arbeitsvertrag - 1Std. pro Woche als Produktivitätsausgleich?
ÄlterHallo, folgenden Fall hat unser Betriebsrat auf dem Tisch: ANin mit Vollzeitbeschäftigungsvertrag vor der Elternzeit hat im Januar eine 40%-Stelle ab 16.6.08 mündlich beantragt. Unser Chef hat nun
Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag mit 40 Std / Woche statt wie bisher 35 - Was tun?
ÄlterHallo Freunde des Forums Ich habe eine Problem, mein gültiger Arbeitsvertrag besagt 35 Std./Woche man bietet mir einen Arbeitsvertrag mit 40 Std / Woche an. Was soll ich machen.? Ein paar Erläuteru
Darf in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden das man von Lohnerhöhungen ausgeschlossen, wird wenn man keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt
ÄlterIn der Betriebsvereinbarung steht das der Betriebsrat mit der Geschäftsführung des neuen Unternehmens eine Regelung treffen die für die Mitarbeiter gelten die einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben