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Arbeitsvertrag mit SG

T
takkus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Tag,

eine unserer Kollegin ist Schwanger und im BV. Eine Kollegin mit befristetem AV hat den SG BV/ MuSch/ Ez bekommen und den Vertag unzetschrieben. Dieser tritt ab 27.08.2013 in Kraft. Leider ist die Kollegin nicht mehr in freudiger Erwartung, und wird Mitte August wieder arbeiten kommen. Wie verhält sich das jetzt mit dem AV von der Kollegin die ja ab 27.08.2013 eigentlich weiter beschäftigt werden sollte?

Vielen dank

80502

Community-Antworten (2)

B
BloodyBeginner

06.08.2013 um 14:02 Uhr

Die Kollegin ist sachbefristet, der Grund fällt weg und somit läuft der Vertrag aus bzw. nicht weiter - jedenfalls nicht mit diesem Grund

P
Pjöööng

06.08.2013 um 14:17 Uhr

Die ANin hat einen Arbeitsvertrag mit einer wirksamen Befristung. Dadurch dass sich für den Arbeitgeber kein Bedarf an der Arbeitskraft mehr ergibt, ändert sich an dem Vertrag nichts.

Falls der Vertrag zweckbefristet ist (z.B. "bis zur Wiederkehr von Frau N.N. aus dem Mutterschutz"), dann würde ich davon ausgehen, dass der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin das Erreichen des Zweckes mitteilen kann und damit eine Beendigung des Vertrages noch vor dessen Beginn möglich wäre.

Ist der Vertrag hingegen zeitbefristet, dann aknn der Arbeitgeber nur noch eine Kündigung versuchen, falls diese Möglichkeit vereinbart wurde.

Ist eine Kündigungsmöglichkeit nicht vereinbart, dann wird der Arbeitgeber überlegen müssen, wie er die ANin beschäftigen kann.

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