W.A.F. LogoSeminare

Neuer Arbeitsvertrag. Nach Befristung

T
Teufel
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend,

Meine frage ist. Ein Kollege wurde befristet bis Mitte Juli eingestellt danach lief der Vertrag aus. Nun soll er ab kommende Woche einen neuen Vertrag vollzeit bekommen. Normalerweise kann er nun ja nicht mehr befristet eingestellt werden. Sollten wir zustimmen wird er ja unbefristet.oder??? Wo steht das nochmal, ich finde es nicht. Teilzeit befristungsgesetz?? Danke

1.19605

Community-Antworten (5)

H
Hoppel

04.08.2013 um 23:50 Uhr

@ Teufel

Wie kommst Du darauf, dass dieser Kollege nicht mehr befristet beschäftigt werden darf? Da hast Du den § 14 Abs.2 TzBfG falsch verstanden. Mit Sachgrund ist das selbstverständlich möglich!

Aber selbst wenn ein BR einer unzulässigen Befristung zustimmt, wird daraus doch kein unbefristeter Arbeitsvertrag. Das muss ein AN noch immer individualrechtlich durch ein Arbeitsgericht feststellen lassen und zwar innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung.

H
Hartmut

05.08.2013 um 08:18 Uhr

Ja Moment Hoppel ... alles richtig, aber ich gehe mal davon aus, dass Teufel meinte, sein Kollege solle nochmals befristet ohne Sachgrund eingestellt werden. Die Befristung wäre dann tatsächlich nicht rechtswirksam. Auf jeden Fall bitte der Einstellung zustimmen und den AG natürlich NICHT auf seinen Lapsus hinweisen, sondern nur den AN. Hauptsache, er ist erst mal DRIN.

T
Teufel

05.08.2013 um 09:24 Uhr

genau das meinte ich. Grüße

H
Hoppel

06.08.2013 um 08:57 Uhr

Der AG muss den BR lediglich dazu anhören, dass AN X für den Zeitraum X befristet eingestellt werden soll ... mehr nicht!

Der AG muss weder BR noch AN mitteilen ob es sich um eine Befristung mit oder ohne Sachgrund handelt noch muss der AG den Sachgrund benennen.

Es kann also nicht einfach unterstellt werden, dass dieser AN nochmals ohne Sachgrund eingestellt werden soll ...

G
ganther

06.08.2013 um 13:36 Uhr

Das was Hoppel schreibt führt in der Praxis leider häufig dazu dass AG erst im Nachgang die Gründe fingieren

Ihre Antwort