Erstellt am 01.08.2013 um 14:48 Uhr von Rapper
Erst einmal solltet ihr eurem AG mitteilen, dass nur der BRV den BR gegenüber den AG vertritt und auch nur der BRV Mitteilungen des AG entgegen nimmt, die für den BR gedacht sind (siehe § 26 RN.21 BetrVG). Das gleiche gilt bei Abwesenheit des BRV für den Stellv. BRV.
Beide sind nicht "Vertreter im Willen, sondern Vertreter in der Erklärung", heisst, sie dürfen nur das an den AG weitergeben, was im BR entschieden wurde, können also keine eigenen Entscheidung treffen und dem gegenüber dem AG erklären.
Ich denke, da solltet ihr im BR erst einmal drüber reden und beiden klar machen, dass nur der BRV zuständig ist und, wenn er nicht da ist, dann der Stellv.BRV Ansprechpartner des AG ist. Und beide dürfen nur die Meinung des gesamten BR gegenüber dem AG vetreten.
Das sollte dann auch bei beiden die gleiche Meinung sein und nicht unterschiedlich, also "eine Sprache sprechen".
Erstellt am 01.08.2013 um 14:56 Uhr von Nubbel
den § hat euch der arbeitgeber schon genannt.
9 betriebsratsmitglieder fassen beschlüsse, der betriebsratsvorsitz vertritt diese nach außen.
Erstellt am 01.08.2013 um 15:32 Uhr von gironimo
Es müsste doch im Interesse des BR liegen, dass nicht zwei verschiedene Sprachen gesprochen werden.
Und so lange der BRV im Hause ist, ist der stellv. BRV nur ein ganz normales BR-Mitglied.
Natürlich kann der BR auch per Beschluss das eine oder andere BR-Mitglied dazu berechtigen, für eine bestimmte Sache zu sprechen; aber der stellv. BRV kann nicht nur deshalb für den BR aktiv werden, weil er nun mal gerade vor der Tür des Chefs steht oder der BRV so viel zu tun hat.
So gesehen solltet Ihr Euer hausgemachtes Problem lösen.
Erstellt am 01.08.2013 um 16:38 Uhr von Pjöööng
"Der Vertreter der GL hat jetzt daraufhin gebeten, in Zukunft nur noch mit dem 1. Vorsitzenden sprechen zu wollen und erst wenn dieser nicht im Hause ist, mit dem 2. Vorsitzenden. (Verweis auf 26 BetrVG)"
Das ist doch mal originell! Andere Arbeitgeber versuchen häufig mal, sich ihre eigenen Mehrheiten im BR zu schaffen und hier meldet sich ein verzweifelter Arbeitgeber zu Wort und sagt "Es kann nur einen geben!" (mit dem ich spreche),
Im Grunde genommen kann der Arbeitgeber das doch ganz alleine umsetzen: Wenn der Stellv. bei ihm aufschlägt, dann fragt er diesen, ob der BRV verhindert sei, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Falls nicht: "Danke und tschüß!"
"In wie weit kann er das machen, welche Rechte stehen den anderen BR-Mitgliedern (insg. 9) zu?"
Diese Frage macht mich stutzig. Irgendwie klingt das so, als seiet Ihr nicht glücklich damit, dass der Arbeitgeber nur noch mit dem BRV sprechen will.
Selbstverständlich kann jedes BRM, wie auch jeder Arbeitnehmer jederzeit dem Arbeitgeber ein Ohr abkauen, wie toll er doch den Laden führt und wie glücklich man ist, dort arbeiten zu dürfen, aber das einzelne BRM kann niemals als BR (das ist nämlich das Gremium) mit dem Arbeitgeber sprechen, sofern er nicht durch seine Funktion (Vorsitzender bzw. Vertreter) dazu befugt ist.
Erstellt am 02.08.2013 um 06:29 Uhr von Tanzbär
Und löst euch mal von dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Es gibt nur EINEN Vorsitzenden und für seine Verhinderung EINEN Stellvertreter. Weitere Stellvertreter sollte man benennen, für den Fall dass beide verhindert sind.