Hallo allerseits,

folgendes Problem:

unser zugegeben teilweis unorganisiert auftretender BR hat das Problem, dass der 1. und 2. Vorsitzende nicht eine Sprache sprechen. Der Vertreter der GL hat jetzt daraufhin gebeten, in Zukunft nur noch mit dem 1. Vorsitzenden sprechen zu wollen und erst wenn dieser nicht im Hause ist, mit dem 2. Vorsitzenden. (Verweis auf 26 BetrVG)
In wie weit kann er das machen, welche Rechte stehen den anderen BR-Mitgliedern (insg. 9) zu?

Und ja ich weiß, das Problem ist hausgemacht, s.o.! :-(

Bitte um fundierte Antworten, wenn möglich mit Verweise auf entspr. §